13494/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.01.2013
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Rechnungshofrohbericht MAK

BEGRÜNDUNG

 
 
Laut APA124 5 KI 0387 vom 01.Nov 12 „… konnte das MAK dem Rechnungshof nicht mitteilen, wo sich Tausende Objekte des Hauses befinden. 1.600 Asiatika, 2.800 Objekte aus dem Bereich Metall/Wiener Werkstätte, 2.200 Objekte aus dem Bereich Holz waren mit Standort ´unbekannt´ in verschiedenen, einander widersprechenden Datenbanken eingetragen. Offenbar wurde nach einer Inventur 1999 außerdem dem Kulturministerium eine ´unvollständige und unrichtige Information´ über Erfassung und Standort des Sammlungsguts übermittelt.“
 
 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Seit wann sind im MAK welche Objekte „nicht auffindbar“ oder mit dem Vermerk „unbekannter Standort“ vermerkt?

2)    Über welche mit „unbekanntem Standort“ verbliebenen oder  „nicht auffindbaren“ Objekte wurde das Ministerium zu welchem Zeitpunkt informiert?

3)    Welche Schritte wurden seitens des Ministeriums nach Bekanntwerden fehlender Objekte gesetzt?

4)    Wer haftet für nicht mehr auffindbare Objekte in einem Bundesmuseum?