Eingelangt am 09.01.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend der zu erhebenden Daten zur Weiterentwicklung von Kinder- und Jugendrechten in Österreich
Vor 20 Jahren, am 6. August 1992, wurde das
Abkommen über die Rechte von Kindern und Jugendlichen von Österreich
ratifiziert und trat 30 Tage später formal in Kraft.
Die Beachtung und Umsetzung der Kinderrechtsstandards wird vom UN-Kinderrechtsausschuss regelmäßig und detailliert
überprüft. Dieses Organ besteht aus fachlich anerkannten und
unabhängigen ExpertInnen, die sich in Genf zu Beratungen treffen. Im
Rahmen der UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde vereinbart, dass
die Staaten verpflichtet sind, alle fünf Jahre nach vorgegebenen
Richtlinien ihre Berichte über die Umsetzungsmaßnahmen vorzulegen.
Diese werden vom Ausschuss geprüft, die nationalen
Kinderrechteorganisationen werden gehört, in öffentlichen Sitzungen
wird beraten und in den sogenannten „abschließenden
Beobachtungen“ werden die Kritik, Erkenntnisse sowie
Verbesserungsvorschläge veröffentlicht.
Diese nun aktuell vom Oktober 2012 vorliegenden Erkenntnisse und Empfehlungen
des internationalen Gremiums legen der Bundesregierung
Umsetzungsvorschläge nahe um eine umfassende und vor allem bessere
Verankerung und Umsetzung der Kinderrechte in Österreich zu erreichen. Nach
wie vor gibt es vorherrschende Probleme und Mängel bei der ganzheitlichen
Durchsetzung von Kinder- und Jugendrechten.
Der UN-Bericht zu Österreich versteht diese Mängel so, dass
Regelungen wie Alkoholkonsum oder Ausgehzeiten föderalistisch
unterschiedlich gesetzlich verankert sind und daher zu unterschiedlichen
Bewertungen von Jugendlichen und Kindern führen. Wenn der zuständige
Familien- und Jugendminister in der Tageszeitung Der
Standard vom 24.2.2012 zitiert wird mit
„Jugendschutz ist einfach Landeskompetenz, nicht Bundeskompetenz“
und weiters: „Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hat die
Bemühungen um ein bundesweit einheitliches Jugendschutzgesetz aufgegeben“,
dann zeichnet das ein tristes Bild zur notwendigen Harmonisierung der
Ländergesetze ab. Kinder- und Jugendrechte können nur dann umfassend
und effizient gesichert werden, wenn die Harmonisierung der Ländergesetze
endlich umgesetzt wird und entsprechende Maßnahmen so bald wie
möglich getroffen werden. Es gibt sowohl in der Verfassung als auch in den
Jugendschutzgesetzen der Länder viele Ansätze, wie Kinder und
Jugendliche zu ihrem Recht kommen könnten, dem muss nicht zuletzt durch
eine Harmonisierung der Ländergesetze, die unabdingbar für die
einheitliche Wahrung der Rechte und den Schutz für Kinder und Jugendliche
ist, nachgekommen werden.
Auch ist für den Kinderrechteausschuss nicht klar, welche in der
Verfassung oder in Jugend- und Kinderrechtsgesetzen verankerten Rechte von
Kindern und Jugendlichen als solche auch tatsächlich erfasst, verstanden
und daher auch in Anspruch genommen werden können. Speziell stellt sich
diese Frage in Bezug auf Kinder und Jugendliche, die Angehörige von
Minderheiten darstellen.
Doch ohne ein entsprechendes Sammeln von Daten und deren wissenschaftliche
Auswertung und ohne einheitlichem und umfassendem Monitoring zur Entwicklung
von Kinder- und Jugendrechten auf allen Ebenen wird es kaum möglich sein,
sinnvolle und effiziente politische Maßnahmen zur umfassenden
Durchsetzung von Kinder- und Jugendrechten in ganz Österreich zu setzen.
Die nachhaltige Umsetzung braucht auf allen Ebenen die Zusammenführung von
Daten und Fakten als wichtigen politischen Schritt, unabhängig der
föderalistischen Grenzen und Begebenheiten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Welche Maßnahmen wurden zur Harmonisierung der Kinder- und Jugendschutzgesetze im Jahr 2012 getroffen und welche werden von Seiten des zuständigen Bundesministeriums 2013 getroffen werden?
2) Gab es 2012 stattfindende vom Bundesministerium organisierte Treffen oder Austauschmöglichkeiten zwischen KinderrechtespezialistInnen, VertreterInnen von NGOs und der Politik, die sich mit der bundesweiten, einheitlichen Implementierung von Kinder- und Jugendrechten auseinandersetzten? Wenn ja, welche und in welchem Rahmen und mit welchen Beteiligten fanden diese statt? Wenn nein, warum nicht und werden solche Treffen in Zukunft stattfinden?
3) Gibt es Daten zur rechtlichen und sozialen Entwicklung von Kinder- und Jugendrechten in Österreich? Wenn ja, welche? Wenn nein, ist 2013 angedacht, solche einzuholen bzw. gibt es entsprechende Vorhaben der Bundesregierung auf Basis der Empfehlungen des UN-Kinderrechteausschuss?
4) Gibt es Daten zur Situation migrantischer Kinder und Jugendlichen in Bezug auf deren Schulbildung, Auswahl von Freizeitaktivitäten, Nutzung von Medien, Jobauswahl und sozialer Lage (mit Fokus auf Verschuldung), auch im Zusammenhang mit deren Wissen über die eigenen Rechte? Wenn ja, welche? Wenn nein, wieso nicht?
5) Gibt es Daten zur Situation jugendlicher Flüchtlinge und jugendlicher AsylwerberInnen in Bezug auf deren Schulbildung, Auswahl von Freizeitaktivitäten, Nutzung von Medien, Jobauswahl und sozialer Lage (mit Fokus auf Verschuldung)? Wenn ja, welche? Wenn nein, gibt es entsprechende Vorhaben der Bundesregierung 2013?
6) Gesetzlich dürfen leichte Arbeiten von Kindern ab 12 Jahren verrichtet werden. Gibt es Daten dazu, wie viele Kinder in Österreich solche sogenannten leichten Arbeiten ausführen, welcher Art diese Arbeiten sind und ob es bundesländerspezifische Unterschiede gibt? Wenn ja, mit der Bitte um Beilegung, wenn nein, wieso nicht?
7) Welche Daten gibt es zur Nutzung des Wahlrechts der16-18-Jährigen in Österreich? Hat das zuständige Ministerium nach den letzten Wahlen Erhebungen in Auftrag gegeben? Wenn ja, mit der Bitte um Beilegung, wenn nein, wieso nicht?