13507/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend der zu erhebenden Daten zur Weiterentwicklung von Kinder- und Jugendrechten in Österreich

BEGRÜNDUNG

 

Vor 20 Jahren, am 6. August 1992, wurde das Abkommen über die Rechte von Kindern und Jugendlichen von Österreich ratifiziert und trat 30 Tage später formal in Kraft.
Die Beachtung und Umsetzung der Kinderrechtsstandards wird vom
UN-Kinderrechtsausschuss regelmäßig und detailliert überprüft. Dieses Organ besteht aus fachlich anerkannten und unabhängigen ExpertInnen, die sich in Genf zu Beratungen treffen. Im Rahmen der UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde vereinbart, dass die Staaten verpflichtet sind, alle fünf Jahre nach vorgegebenen Richtlinien ihre Berichte über die Umsetzungsmaßnahmen vorzulegen. Diese werden vom Ausschuss geprüft, die nationalen Kinderrechteorganisationen werden gehört, in öffentlichen Sitzungen wird beraten und in den sogenannten „abschließenden Beobachtungen“ werden die Kritik, Erkenntnisse sowie Verbesserungsvorschläge veröffentlicht.
Diese nun aktuell vom Oktober 2012 vorliegenden Erkenntnisse und Empfehlungen des internationalen Gremiums legen der Bundesregierung Umsetzungsvorschläge nahe um eine umfassende und vor allem bessere Verankerung und Umsetzung der Kinderrechte in Österreich zu erreichen. Nach wie vor gibt es vorherrschende Probleme und Mängel bei der ganzheitlichen Durchsetzung von Kinder- und Jugendrechten.

Der UN-Bericht zu Österreich versteht diese Mängel so, dass Regelungen wie Alkoholkonsum oder Ausgehzeiten föderalistisch unterschiedlich gesetzlich verankert sind und daher zu unterschiedlichen Bewertungen von Jugendlichen und Kindern führen. Wenn der zuständige Familien- und Jugendminister in der Tageszeitung Der


Standard vom 24.2.2012 zitiert wird mit „Jugendschutz ist einfach Landeskompetenz, nicht Bundeskompetenz“ und weiters: „Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) hat die Bemühungen um ein bundesweit einheitliches Jugendschutzgesetz aufgegeben“, dann zeichnet das ein tristes Bild zur notwendigen Harmonisierung der Ländergesetze ab. Kinder- und Jugendrechte können nur dann umfassend und effizient gesichert werden, wenn die Harmonisierung der Ländergesetze endlich umgesetzt wird und entsprechende Maßnahmen so bald wie möglich getroffen werden. Es gibt sowohl in der Verfassung als auch in den Jugendschutzgesetzen der Länder viele Ansätze, wie Kinder und Jugendliche zu ihrem Recht kommen könnten, dem muss nicht zuletzt durch eine Harmonisierung der Ländergesetze, die unabdingbar für die einheitliche Wahrung der Rechte und den Schutz für Kinder und Jugendliche ist, nachgekommen werden.
Auch ist für den Kinderrechteausschuss nicht klar, welche in der Verfassung oder in Jugend- und Kinderrechtsgesetzen verankerten Rechte von Kindern und Jugendlichen als solche auch tatsächlich erfasst, verstanden und daher auch in Anspruch genommen werden können. Speziell stellt sich diese Frage in Bezug auf Kinder und Jugendliche, die Angehörige von Minderheiten darstellen.

Doch ohne ein entsprechendes Sammeln von Daten und deren wissenschaftliche Auswertung und ohne einheitlichem und umfassendem Monitoring zur Entwicklung von Kinder- und Jugendrechten auf allen Ebenen wird es kaum möglich sein, sinnvolle und effiziente politische Maßnahmen zur umfassenden Durchsetzung von Kinder- und Jugendrechten in ganz Österreich zu setzen. Die nachhaltige Umsetzung braucht auf allen Ebenen die Zusammenführung von Daten und Fakten als wichtigen politischen Schritt, unabhängig der föderalistischen Grenzen und Begebenheiten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Maßnahmen wurden zur Harmonisierung der Kinder- und Jugendschutzgesetze im Jahr 2012 getroffen und welche werden von Seiten des zuständigen Bundesministeriums 2013 getroffen werden?

2)    Gab es 2012 stattfindende vom Bundesministerium organisierte Treffen oder Austauschmöglichkeiten zwischen KinderrechtespezialistInnen, VertreterInnen von NGOs und der Politik, die sich mit der bundesweiten, einheitlichen Implementierung von Kinder- und Jugendrechten auseinandersetzten? Wenn ja, welche und in welchem Rahmen und mit welchen Beteiligten fanden diese statt? Wenn nein, warum nicht und werden solche Treffen in Zukunft stattfinden?

3)    Gibt es Daten zur rechtlichen und sozialen Entwicklung von Kinder- und Jugendrechten in Österreich? Wenn ja, welche? Wenn nein, ist 2013 angedacht, solche einzuholen bzw. gibt es entsprechende Vorhaben der Bundesregierung auf Basis der Empfehlungen des UN-Kinderrechteausschuss?


4)    Gibt es Daten zur Situation migrantischer Kinder und Jugendlichen in Bezug auf deren Schulbildung, Auswahl von Freizeitaktivitäten, Nutzung von Medien, Jobauswahl und sozialer Lage (mit Fokus auf Verschuldung), auch im Zusammenhang mit deren Wissen über die eigenen Rechte? Wenn ja, welche? Wenn nein, wieso nicht?

5)    Gibt es Daten zur Situation jugendlicher Flüchtlinge und jugendlicher AsylwerberInnen in Bezug auf deren Schulbildung, Auswahl von Freizeitaktivitäten, Nutzung von Medien, Jobauswahl und sozialer Lage (mit Fokus auf Verschuldung)? Wenn ja, welche? Wenn nein, gibt es entsprechende Vorhaben der Bundesregierung 2013?

6)    Gesetzlich dürfen leichte Arbeiten von Kindern ab 12 Jahren verrichtet werden. Gibt es Daten dazu, wie viele Kinder in Österreich solche sogenannten leichten Arbeiten ausführen, welcher Art diese Arbeiten sind und ob es bundesländerspezifische Unterschiede gibt? Wenn ja, mit der Bitte um Beilegung, wenn nein, wieso nicht?

7)    Welche Daten gibt es zur Nutzung des Wahlrechts der16-18-Jährigen in Österreich? Hat das zuständige Ministerium nach den letzten Wahlen Erhebungen in Auftrag gegeben? Wenn ja, mit der Bitte um Beilegung, wenn nein, wieso nicht?