13508/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.01.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Information für Kinder und Jugendliche zu ihren Rechten
Vor 20 Jahren, am 6. August 1992, wurde das
Abkommen über die Rechte von Kindern und Jugendlichen von Österreich
ratifiziert und trat 30 Tage später formal in Kraft.
Die Beachtung und Umsetzung der Kinderrechtsstandards wird vom UN-Kinderrechtsausschuss
regelmäßig und detailliert überprüft. Dieses Organ besteht
aus fachlich anerkannten und unabhängigen ExpertInnen, die sich in Genf zu
Beratungen treffen. Im Rahmen der UN-Konvention über die Rechte des Kindes
wurde vereinbart, dass die Staaten verpflichtet sind, alle fünf Jahre nach
vorgegebenen Richtlinien ihre Berichte über die Umsetzungsmaßnahmen
vorzulegen. Diese werden vom Ausschuss geprüft, die nationalen Kinderrechteorganisationen
werden gehört, in öffentlichen Sitzungen wird beraten und in den
sogenannten „abschließenden Beobachtungen“ werden die Kritik,
Erkenntnisse sowie Verbesserungsvorschläge veröffentlicht.
Diese nun aktuell vom Oktober 2012 vorliegenden Erkenntnisse und Empfehlungen
des internationalen Gremiums legen der Bundesregierung
Umsetzungsvorschläge nahe um eine umfassende und vor allem bessere
Verankerung und Umsetzung der Kinderrechte in Österreich zu erreichen.
Als wesentlicher Erfolgsfaktor zur Umsetzung aller Kinderrechte wird die
Informationsverpflichtung, kinder- und jugendrechtliche Bildung aber auch die
Weitergabe von Wissen über die eigenen Rechte gesehen. Rechte können
nur in Anspruch genommen werden, wenn über sie Bescheid gewusst wird. Es
gibt sowohl von NGOs, der UN als auch den Grünen immer wieder
Vorschläge zur Verbesserung grundlegender Rechte für
Minderjährige, die nach wie vor eine Baustelle in der
österreichischen Gesetzgebung darstellen, gibt es doch keine
Schwerpunktsetzung.
Dennoch – oder gerade aus diesem Grund
– sollten die gesetzlichen Regelungen, die es bereits gibt und auch die
angedachten Verbesserungen und Erneuerungen für Betroffene als auch
für Eltern und LehrerInnen verfügbar sein. Kinder und Jugendliche
sollten demokratiepolitisch und kinderrechtlich gebildet werden, damit sie gut
informiert sind und sich selbst ein Bild über zukünftige
Entwicklungen machen können. Gerade Kindern und Jugendlichen sind daher
ihre Rechte auf allen Ebenen leicht und in regelmäßigen
Abständen zugänglich zu machen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Ist geplant, die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den Lehrplan der Primär- und Sekundarstufe zu inkludieren? Wenn ja, wann und mit welchen pädagogischen Methoden wird dies passieren? Wenn nein, wieso nicht?
2) Welche Maßnahmen sind geplant, um Kindern und Eltern über die Gefahren der Nutzung sowie die Gefahren des Missbrauchs des Internets von Seiten des Ministeriums umfassend zu informieren? Wird es in den Schulen pädagogische Elemente zur Medienkompetenzbildung geben? Wenn ja, wann und wie wird dies mit welchen Institutionen/Organisationen ausgestaltet werden? Wenn nein, wieso nicht?
3) Welche Maßnahmen wurden getroffen, um politische Bildung und Informationskampagnen zum politischen System, Demokratie und Wahlen für alle SchülerInnen zu gewährleisten, vor allem aber für ErstwählerInnen zwischen 16 und 18 Jahren?
4) Ab welchem Schuljahr wird ab der 5. Schulstufe für alle SchülerInnen demokratiepolitische Bildung angeboten? Wenn es darauf keine Antwort gibt, wieso nicht?
5) Welche sonstigen Maßnahmen wurden von Seiten des BMUKK umgesetzt, um Kinder und Jugendliche umfassend über ihre Rechte zu informieren? Welche Maßnahmen sind in Planung, um Kinder und Jugendliche über ihre Rechte zu informieren