13510/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Abberufung des Mediensprechers des LG Klagenfurt

BEGRÜNDUNG

 

Am 7.1.2012 wird in einer APA-Meldung die Absetzung des Richters Martin Reiter als Mediensprecher für Zivilrechtssachen am LG Klagenfurt wie folgt berichtet:

Mediensprecher in Klagenfurter Gericht per Weisung abgesetzt

7. Jänner 2013, 18:52

Martin Reiter hatte Aufhebung des Ersturteils gegen Uwe Scheuch kritisiert

Klagenfurt/Graz - Am Landesgericht Klagenfurt ist Richter Martin Reiter als Mediensprecher ausgetauscht worden. Offiziell wurden "organisatorische Gründe" für den Wechsel angegeben, im Hintergrund steht allerdings eine schriftliche Weisung vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Graz, Manfred Scaria. Reiter selbst wollte zu der Causa keinen Kommentar abgeben. Als neuer Pressesprecher für Zivilrechtsangelegenheiten wurde Richter Wilhelm Waldner bestellt.

Reiter hatte sich in den vergangenen Monaten beim OLG Graz offenbar nicht besonders beliebt gemacht. So hatte er sich etwa öffentlich äußerst verwundert über die Aufhebung des ersten Urteils gegen den damaligen FPK-LHStv. Uwe Scheuch gezeigt. Die OLG-Argumentation mit dem sogenannten "Überraschungsverbot" bezeichnete er als "in der österreichischen Rechtsprechung einzigartig".

Des Saals verwiesen

Zuletzt war Reiter am 19. Dezember nach Graz gefahren, um den zweitinstanzlichen Prozess gegen Scheuch persönlich zu beobachten. Zur Überraschung der anwesenden Journalisten wurde Reiter von den OLG-Richtern des Saales verwiesen und erst später vom Geschäftsstellenleiter wieder eingelassen.


Dass diese Vorfälle etwas mit der aktuellen Personalrochade zu tun hätten, wurde offiziell von niemandem bestätigt. "Die Umbesetzung erfolgte aus organisatorischen Gründen", sagte etwa Landesgerichtspräsident Bernd Lutschounig auf Anfrage der APA. Nachsatz: "Das ist die einzige Stellungnahme, die Sie von mir bekommen". OLG-Präsident Scaria war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (APA, 8.1.2012)

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Ist es richtig, dass eine Weisung des Präsidenten des OLG-Graz zur Absetzung Reiters geführt hat?

2)    Könne Sie ausschließen, dass die Abberufung im Zusammenhang mit der Kritik Reiters an der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils gegen den damaligen LH-Stv Uwe Scheuch durch das OLG Graz steht?

3)    In öffentlichen Stellungnahmen seitens der Justiz wurde auf organisatorische Gründe für die Umbesetzung des Mediensprechers verwiesen. Um welche organisatorischen Gründe handelt es sich?

4)    Ist es richtig, dass nach dem Erlass vom 12. November 2003 über die Zusammenarbeit mit den Medien üblicher Weise der Leiter der Dienststelle also der Landesgerichtspräsident von Klagenfurt für die Bestellung oder Abberufung des Mediensprechers zuständig ist?

5)    Wenn ja, warum hat der Präsident des OLG-Graz über Weisung diese Kompetenz  wahrgenommen, wenn es angeblich keinen Zusammenhang mit der Kritik am OLG-Graz gibt und es sich lediglich um organisatorische Gründe handle?

6)    Warum wurde Richter Martin Reiter am 19.12.2012 beim zweitinstanzlichen Prozess gegen Scheuch des Saales verwiesen?

7)    Halten Sie die Sanktionierung von KritikerInnen innerhalb der Justiz, wie im konkreten Fall offensichtlich passiert, dem Ruf und Ansehen der Justiz zuträglich?