13525/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.01.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Stefan Markowitz, Erich Tadler
und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Medizin und Justiz
Die Verordnung über Kinderarzneimittel (Verordnung (EG) Nr. 1901/2006) ist eine Verordnung der europäischen Union, welche die Entwicklung von Medikamenten unter Einbeziehung der Anwendung an Kindern und Jugendlichen von 0 bis 17 Jahren regelt.
Sie trat im Januar 2007 in Kraft und soll sicherstellen, dass auch für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen Arzneimittel verfügbar sind, deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit speziell für diese Zielgruppe angemessen und ethisch vertretbar untersucht wurden.
In Österreich erfolgt die Umsetzung der Richtlinie mit Hilfe eines dafür extra eingerichteten Kinderforschungsnetzwerks. Die Aufnahme der operativen Tätigkeit des Kinderforschungsnetzwerks ist für 2013 geplant.
Für die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen, an denen letztendlich Medikamente erprobt werden sollen, ist es wichtig, dass von allen befassten Stellen garantiert wird, dass bei Medikamentenversuchsreihen im Allgemeinen und bei Kindern im Speziellen keine unethischen Forschungen durchgeführt werden, bzw. sichergestellt ist, dass nur ethisch vollkommen unbelastete Ärzte in die Tätigkeiten des Kinderforschungsnetzwerks eingebunden sind.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten daher an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Welche Ärzte, gegliedert nach Fachrichtung (z.B. Allgemeinmediziner, Internist, Psychiater usw.), wurden in den Jahren 2006 bis 2011 für welche Delikte, einfach oder mehrfach strafrechtlich angeklagt?
2. Welche Ärzte, gegliedert nach Fachrichtung (z.B. Allgemeinmediziner, Internist, Psychiater usw.), wurden in den Jahren 2006 bis 2011 für welche Delikte einfach oder mehrfach strafrechtlich verurteilt?