13565/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.01.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Unregelmäßigkeiten bei Gegengeschäften
Die Republik Österreich hat sich mit Kaufvertrag vom 01.07.2003 gegenüber der EUROFIGHTER Jagdflugzeuge GmbH mit Sitz im bayerischen Hallbergmoos zum Erwerb von zunächst 18 Jagdflugzeugen (2007 reduziert auf 15 Stück) der Marke Eurofighter Typhoon verpflichtet. Im Gegenzug verpflichtete sich die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH zu Gegengeschäften in Höhe von rund 200 Prozent des Kaufpreises.
Diesbezüglich wird von der Eurofighter GmbH dem BMWFJ jährlich eine Liste zur Anerkenntnis vorgelegt. Bevor das einzelne Geschäft anerkannt wird lässt sich das BMWFJ mit einer Gegengeschäftsbestätigung die Richtigkeit vom österreichischen Geschäftspartner bestätigen. Für den Fall dass Unregelmäßigkeiten auftreten, werden auch Konsequenzen angedroht.
So heißt es in dieser Vereinbarung "Der österreichische Partner nimmt zur Kenntnis, dass unwahre Angaben im Formular bzw. den allenfalls zu einer Beurteilung nötigen ergänzenden Unterlagen zu einer Nichtanerkennung des gegenständlichen Geschäftsfalles führen. Ebenso ist dadurch auch ein Ausschluss des österreichischen Partners des Gegengeschäfts von künftigen Conto-Seperato-Vereinbarungen bzw. Gegengeschäften des BMWA möglich."
In den letzten Monaten wurden beträchtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der anerkannten Gegengeschäfte laut. Offensichtlich wären viele dieser offiziellen Gegengeschäfte ohnehin zustande gekommen. Sollte dies zutreffen, wären der Republik Österreich Milliarden an Steuereinnahmen und Wertschöpfung entgangen.
Als "Hauptprofiteure" des Gegengeschäftsvertrages wurden vom früheren Wirtschaftsminister Bartenstein immer wieder "Magna" und die "FACC" genannt. Kurioserweise bestreiten sowohl Frank Stronach, als auch Hannes Androsch überhaupt durch die Gegengeschäfte profitiert zu haben. In der Zeit im Bild 2 vom 28.11.2012 erklärte der Industrielle Hannes Androsch, ..... Miteigentümer der FACC: "Wenn sich das Wirtschaftsministerium das gutrechnen wollen, naja, können sie sagen, dann ist das eine liebevolle Gefälligkeit." Schon einen Tag zuvor erklärte Frank Stronach, Gründer von Magna, ebenfalls in der ZIB 2: "Pass auf, noch einmal, ich sage categoregly, ich kenne niemand von EADS, ich habe nie verhandelt und ich habe, ich habe Aufträge abgelehnt für die Fighterjets. Wir wollen mit der Rüstung nichts zu tun haben, die wurden eingetragen. Noch einmal, Ihr müsst das verstehen, dass das eine politische, mich schlecht zu machen. Wir haben nichts damit zu tun! Wir haben das Geschäft weitergeführt vorher, nachher und auch in der Zukunft." Weiters wird in der Zeit im Bild 2 vom 28.11.2012 darauf verwiesen, dass bereits im Jahr 2004 Gottfried Zagorc, Chef einer Stahlbaufirma, gegenüber der Zeit im Bild behauptet hat: "da haben sie doch erwartet, dass man irgendwo ein Gegengeschäft, ein Kompensationsgeschäft machen. Aber es, eigentlich nicht spürbar."
Ähnlich auch Hubert Marte, Manager von Rondo Ganahl aus Vorarlberg "Wir haben die Liste nie unterschrieben, dennoch wurden wir als Profiteur genannt."
Es scheint, als wäre hier groß angelegter Betrug zur Normalität erhoben worden, der auch strafrechtliche Relevanz hat, jedenfalls aber keine "liebevolle Gefälligkeit" darstellt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage
1. Wie viele Gegengeschäftsbestätigungen wurden von „Magna“ unterzeichnet?
2. Wurden die von „Magna“ getätigten Gegengeschäfte überprüft?
3. Wenn ja, wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt?
4. Wurden in weiterer Folge Teile des „Magna-Konzerns“ von künftigen Gegengeschäften ausgeschlossen?
5. Wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, sind Sie Ihrer Anzeigepflicht gem. §78 StPO nachgekommen?
6. Wie viele Gegengeschäfte wurden von FACC unterzeichnet?
7. Wurden die von FACC getätigten Gegengeschäfte überprüft?
8. Wenn ja, wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt?
9. Wurden in weiterer Folge Teile des FACC-Konzerns von künftigen Gegengeschäften ausgeschlossen?
10. Wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, sind Sie Ihrer Anzeigepflicht gem. §78 StPO nachgekommen?
11. Wie viele Gegengeschäfte wurden von „Rondo Ganahl“ unterzeichnet?
12. Wurden die von „Rondo Ganahl“ getätigten Gegengeschäfte überprüft?
13. Wenn ja, wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt?
14. Wurden in weiterer Folge Teile „Rondo Ganahl“ von künftigen Gegengeschäften ausgeschlossen?
15. Wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, sind Sie Ihrer Anzeigepflicht gem. §78 StPO nachgekommen
16. Wie viele Gegengeschäfte wurden von der „APEIRON Biologics AG“ unterzeichnet?
17. Wurden die von der „APEIRON Biologics AG“ getätigten Gegengeschäfte überprüft?
18. Wenn ja, wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt?
19. Wurde in weiterer Folge die „APEIRON Biologics AG“ von künftigen Gegengeschäften ausgeschlossen?
20. Wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, sind Sie Ihrer Anzeigepflicht gem. §78 StPO nachgekommen?
21. Wie viele Gegengeschäfte wurden von der „LITHOS“ Vermögensverwaltung GmbH unterzeichnet?
22. Wurden die von der „LITHOS“ Vermögensverwaltung GmbH getätigten Gegengeschäfte überprüft?
23. Wenn ja, wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt?
24. Wurden in weiterer Folge die „LITHOS“ Vermögensverwaltung GmbH von künftigen Gegengeschäften ausgeschlossen?
25. Wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, sind Sie Ihrer Anzeigepflicht gem. §78 StPO nachgekommen?
26. Wie viele Gegengeschäfte wurden von der „Gerot Lannach Holding GmbH“ unterzeichnet?
27. Wurden die von der „Gerot Lannach Holding GmbH“ getätigten Gegengeschäfte überprüft?
28. Wenn ja, wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt?
29. Wurde in weiterer Folge die „Gerot Lannach Holding GmbH“ von künftigen Gegengeschäften ausgeschlossen?
30. Wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, sind Sie Ihrer Anzeigepflicht gem. §78 StPO nachgekommen?
31. Wie viele Gegengeschäfte wurden von der „G.L. Pharma GmbH“ unterzeichnet?
32. Wurden die von der „G.L. Pharma GmbH“ getätigten Gegengeschäfte überprüft?
33. Wenn ja, wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt?
34. Wurde in weiterer Folge die „G.L. Pharma GmbH“ von künftigen Gegengeschäften ausgeschlossen?
35. Wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, sind Sie Ihrer Anzeigepflicht gem. §78 StPO nachgekommen?
36. Wie viele Gegengeschäfte wurden von der „Lannacher Heilmittel Ges.m.b.H.“ unterzeichnet?
37. Wurden die von der „Lannacher Heilmittel Ges.m.b.H.““ getätigten Gegengeschäfte überprüft?
38. Wenn ja, wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt?
39. Wurde in weiterer Folge die „Lannacher Heilmittel Ges.m.b.H.“ von künftigen Gegengeschäften ausgeschlossen?
40. Wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, sind Sie Ihrer Anzeigepflicht gem. §78 StPO nachgekommen?
41. Wie viele Gegengeschäfte wurden von der „Genericon Pharma Gesellschaft.m.b.H.“ unterzeichnet?
42. Wurden die von der „Genericon Pharma Gesellschaft.m.b.H“ getätigten Gegengeschäfte überprüft?
43. Wenn ja, wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt?
44. Wurde in weiterer Folge die „Genericon Pharma Gesellschaft.m.b.H“ von künftigen Gegengeschäften ausgeschlossen?
45. Wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, sind Sie Ihrer Anzeigepflicht gem. §78 StPO nachgekommen?
46. Wie viele Einsprüche wurden gemacht?
47. Wie viele Unternehmen wurden aufgrund von Unregelmäßigkeiten insgesamt von künftigen Gegengeschäften ausgeschlossen?
48. Welche Unternehmen sind dies?