13568/J XXIV. GP
Eingelangt am 10.01.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Themessl
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend ERP-Fonds und Eröffnungsbilanz
Das BMF ist offensichtlich gerade dabei, die gemäß § 121 Abs. 8 BHG 2013 zum Stichtag 1. Jänner 2013 zu erstellende Eröffnungsbilanz in Zusammenarbeit mit den Fachministerien zu erarbeiten. Dabei ist auch das Vermögen des ERP-Fonds darzustellen.
Bezüglich des ERP-Vermögens gibt es derzeit offensichtlich einen intensiven Diskussionsprozess zwischen den beteiligten Ressorts hinsichtlich der Darstellung in der Eröffnungsbilanz; dabei sollen Gutachten eingeholt bzw. fachliche Stellungnahmen erarbeitet worden sein.
Im Zuge der Beratungen zum BFRG 2013 haben die Abgeordneten Alois Gradauer und Mag. Roman Haider kurze schriftliche Budget-Anfragen zum ERP-Fonds eingebracht.
Die Frage 863/JBA des Abgeordneten Alois Gradauer („Gibt es ein Gutachten, wie das Vermögen des ERP-Fonds einzustufen ist und wenn ja, von wem und mit welchem Inhalt?“) wurde ebenso wie die Fragen 867 – 869/JBA des Abgeordneten Mag. Roman Haider (1. „Wurde die Eröffnungsbilanz für den EPR-Fonds bereits erstellt und wenn ja, wie sieht diese aus?“; 2. „Wurde dem einstimmigen Beschluss des ERP-Fonds Rechnung getragen und der ERP-Fonds als Sondervermögen dargestellt?“; „Wenn nein, wurde der ERP-Fonds als Bundesvermögen dargestellt und wenn ja, mit welcher Begründung?“) jeweils mit „Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen“ beantwortet.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage
1. Ist das BMF gerade dabei, die gemäß § 121 Abs. 8 BHG 2013 zum Stichtag 1. Jänner 2013 zu erstellende Eröffnungsbilanz in Zusammenarbeit mit den Fachministerien zu erarbeiten?
2. Wenn nein, wird das BMF eine solche Eröffnungsbilanz erstellen und wann soll damit begonnen werden?
3. Wenn ja, wann wurde damit begonnen und wann ist mit der Vorlage der Eröffnungsbilanz zu rechnen?
4. Wird dabei auch der ERP-Fonds und dessen Vermögen darzustellen sein?
5. Wenn ja, weshalb haben sie die schriftlichen Anfragen gemäß § 32e Abs. 5 GOG im Zuge der Beratungen zum Budget 2013 falsch beantwortet?
6. Wenn nein, weshalb sind Sie der Meinung, dass der ERP nicht unter die Bestimmungen des § 121 Abs. 8 BHG gehört, die besagt, dass die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen zum Stichtag 1. Jänner 2013 erstmalig eine Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz) nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu erstellen hat…?
7. Hat der Bund auf Grund der bestehenden Rechtslage über den ERP-Fonds Verfügungsberechtigung und Verfügungsmöglichkeiten, die einem Mehrheitseigentümer am Kapital vergleichbar ist?
8. Wenn ja, warum?
9. Sehen Sie das ERP-Fondsvermögen als Sondervermögen an?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Wie werden in der Eröffnungsbilanz Bundes-Beteiligungen und Sondervermögen erfasst?