13573/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.01.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen von Kapital- und Personengesellschaften für die Bilanzjahre 2009 und 2010"
Mit der AB 6226/XXIV.GP vom 25.10.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur ähnlich lautenden Anfrage beantwortet.
Die vorgenommenen Gesetzesänderungen des UGB im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 hinsichtlich der Offenlegungspflichten von Jahresabschlüssen zeigen nach einer ersten AK-Analyse bereits positive Folgen.
Bei dieser Novelle des UGB wurden bei Fristversäumnissen die Sanktionen grundsätzlich verschärft. Es ist danach zwingend eine Zwangsstrafe (Geldstrafe) zu verhängen, wenn der Jahresabschluss nicht innerhalb der Offenlegungsfrist vorgelegt wird. So wird nun nach Ablauf der neunmonatigen Offenlegungspflicht – ohne vorausgehendes Verfahren – eine Geldstrafe in Höhe von 700 Euro als Mindeststrafe (bis 3.500 Euro) verhängt. Der Beschluss über die verhängte Geldstrafe wird in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Zusätzliche Zwangsstrafen können bei weiterer Nichtvorlage folgen. Wird die Offenlegung nicht innerhalb von weitern zwei Monaten nachgeholt, werden automatisch im Zweimonatsrhythmus weitere Zwangsstrafen verhängt.
Es mehren sich aus Sicht von Experten nun allerdings die Fälle, in denen die Firmenbuchbilanzen nicht mit den Bilanzen nach UGB übereinstimmen oder überhaupt nur eine Firmenbuchbilanz erstellt wird und auf die Erstellung der UGB-Bilanzen "vergessen" wird. Dies insbesondere bei Unternehmungen, welche in wirtschaftlichen Problemen stecken. Die Firmenbuchbilanzen ergeben häufig ein zu positives Bild der Lage wieder, was im Interesse des Gläubigerschutzes beseitigt werden müsste.
Auch bei anderen – finanziell gesunden – Unternehmen ist dies festzustellen, da aufgrund der nunmehr sanktionierten zu späten Einreichung immer wieder vorläufige Bilanzen (d.h. Firmenbuchbilanzen) eingereicht werden, wobei die endgültigen Bilanzen dem Firmenbuch nicht mehr zur Kenntnis gelangen.
Damit stellt
sich jetzt die Frage nach der inhaltlichen Richtigkeit der vorgelegten
Bilanzzahlen (Firmenbilanzbuch) und ob nachträgliche Änderungen der bei
den Firmenbuchgerichten hinterlegten Bilanzen vorgenommen werden.
Grundsätzlich ging es bei diesen Gesetzesänderungen im UGB darum, eklatante Vollzugsdefizite bei gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen abzustellen. Nun liegt allerdings eine Vorlagefrage des OLG-Innsbruck an den EuGH zur Europarechtskonformität des § 283 UGB vor. Eine Entscheidung steht noch aus.
Um die aktuellen Zahlen für die Bilanzjahre 2009 und 2010 zu erhalten, werden eine Reihe dieser Fragen neuerlich gestellt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1.
Wie
wird nach der neuen Rechtslage durch die unabhängige Rechtssprechung (d.h.
die Firmenbuchgerichte) die Einhaltung der fristgemäßen Offenlegungspflicht von Kapital- und
Personengesellschaften kontrolliert?
Welche Kontrollverfahren werden eingesetzt?
Gibt es auch automatisierte (elektronische) Kontrollverfahren?
2.
Die
Daten der Bilanzeinreichung waren bislang österreichweit elektronisch in
einer Datenbank beim BRZ
abgelegt. Werden nun diese Daten für Kontrollverfahren regelmäßig
genützt - etwa durch gezielte oder strukturierte elektronische Abfragen?
Wenn nein, warum nicht?
3.
Gibt
es auch automatisierte (elektronische) Kontrollverfahren?
Wie wird nach der neuen Rechtslage die inhaltliche Richtigkeit der von Kapital
und Personengesellschaften vorgelegten Bilanzen kontrolliert?
Welche Kontrollverfahren werden eingesetzt?
Erfolgt nun auch eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der Bilanzen?
4.
Welche
Kontrollmaßnahmen auf Einhaltung und Durchsetzung der
Offenlegungspflichten von
Jahresabschlüssen wurden durch die zuständigen Firmenbuchgerichte in
den Jahren 2010, 2011 und 2012 betreffend Jahresabschlüsse mit Stichtagen
vom 01.01.2008 bis 31.12.2008
vorgenommen?
4.1 Wie viele dieser rechnungslegungspflichtigen
Unternehmen haben gesetzeskonform die Jahresabschlüsse fristgerecht innerhalb von 9
Monaten nach dem Bilanzstichtag (30.09.2009) vorgelegt?
Wie viele nicht?
Wie viele dieser Gesellschaften haben bis heute noch keinen Jahresabschluss
vorgelegt?
4.2 Wie
oft wurden gegenüber Gesellschaften, die den Bilanzstichtag bis heute nicht
eingehalten haben, wegen Nichteinhaltung dieser Offenlegungspflichten
Geldstrafen verhängt?
Welche Geldbeträge wurden bis heute eingenommen?
4.3 Nach
welchen Kriterien wurden durch die Firmenbuchgerichte nach Ablauf von 9 Monaten und erfolgloser Strafandrohung, die
Strafhöhe der Zwangsstrafen festgesetzt (Aufschlüsselung auf Firmenbuchgerichte)?
4.4 Über
wie viele Unternehmen wurde trotz Geldstrafen bezüglich der Offenlegung des Jahresabschlusses bis heute keine
Zwangsstrafe verhängt?
4.5 Wie
oft wurden weitere Geldstrafen (§ 283 Abs. 7 UGB) gegen Gesellschaften
und/oder die Geschäftsführer wegen weiterer Nichteinhaltung der
Offenlegungspflichten verhängt
Aufschlüsselung auf Firmenbuchgerichte)?
Welche Geldbeträge wurden dabei eingenommen?
4.6 Wie viele Strafverfahren wegen
Nichteinhaltung der Fristen für die Offenlegungspflichten wurden eingeleitet?
Welche Zwangsstrafen wurden dabei konkret durch die Gerichte verhängt?
4.7 Wie oft wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 diesen rechnungslegungspflichtigen Gesellschaften wegen Nichtvorlage von Jahresabschlüssen die amtswegige Löschungen angedroht (Aufschlüsselung auf Jahre und Firmenbuchgerichte)?
4.8 Wie oft wurden 2010, 2011 und 2012 deswegen amtswegige Löschungen im Firmenbuch durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und Firmenbuchgerichte)?
5.
Wie
viele der rechnungslegungspflichtigen Unternehmen haben gesetzeskonform Jahresabschlüsse mit Stichtagen
01.01.2009 bis 31.12.2009 fristgerecht innerhalb von 9 Monaten nach dem
Bilanzstichtag vorgelegt?
Wie viele nicht?
Wie viele dieser Gesellschaften hatten auch
nach 10 Monaten keinen Abschluss vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschaften hatten auch nach 11 Monaten keinen Abschluss
vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschaften hatten auch nach 12 Monaten keinen Abschluss
vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschaften haben bis
heute noch keinen Jahresabschluss vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschaften hatten auch
nach 15 Monaten keinen Abschluss vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschaften hatten auch nach 18 Monaten keinen Abschluss
vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschaften hatten bis
heute noch keinen Jahresabschluss vorgelegt?
5.1 Wie viele Kapital- und Personengesellschaften
aus dem Banken-, Versicherungs- und Wertpapierbereich mit den Stichtagen vom 01.01.2009 und 31.12.2009
haben ihre Jahresabschlüsse bis zum 30.09.2010 nicht fristgerecht
vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschaften hatten bis 31.12.2010
noch keinen Jahresabschluss vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschaften hatten bis 31.12.2011 noch keinen
Jahresabschluss vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschafter haben bis heute noch keinen Jahresabschluss
vorgelegt?
5.2 Wie
oft wurden gegenüber diesen Gesellschaften die den Bilanzstichtag nicht
eingehalten haben, wegen Nichteinhaltung dieser Offenlegungspflichten
Geldstrafen verhängt?
Welche Geldbeträge wurden bis heute eingenommen?
5.3 Wie
oft wurden weitere Geldstrafen (§ 283 Abs. 7 UGB) gegen Gesellschaften
und/oder die Geschäftsführer wegen weiterer Nichteinhaltung der
Offenlegungspflichten verhängt Aufschlüsselung auf Firmenbuchgerichte)?
Welche Geldbeträge wurden dabei eingenommen?
5.4 Wie oft wurden in den Jahren 2010, 2011 und
2012 diesen rechnungslegungspflichtigen Gesellschaften wegen Nichtvorlage von
Jahresabschlüssen die amtswegige Löschungen angedroht (Aufschlüsselung
auf Jahre und Firmenbuchgerichte)?
5.5 Wie oft wurden 2010, 2011 und 2012 deswegen eine amtswegige Löschungen im Firmenbuch durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und Firmenbuchgerichte)?
6.
Welche
Kontrollmaßnahmen auf Einhaltung und Durchsetzung der
Offenlegungspflichten von
Jahresabschlüssen wurden durch das Ressort (d.h. die Firmenbuchgerichte)
in den Jahren 2011 und 2012 betreffend Jahresabschlüsse mit Stichtagen
vom 01.01.20010 bis 31.12.2010 vorgenommen?
6.1 Wie viele der rechnungslegungspflichtigen
Unternehmen haben gesetzeskonform die Jahresabschlüsse fristgerecht innerhalb von 9
Monaten nach dem Bilanzstichtag (30.09.2011) vorgelegt?
Wie viele nicht?
Wie viele dieser Gesellschaften
hatten auch nach 10 Monaten keinen Abschluss vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschaften hatten auch nach 11 Monaten keinen Abschluss
vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschaften hatten auch nach 12 Monaten keinen Abschluss
vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschaften
haben bis heute noch keinen Jahresabschluss vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschaften
hatten auch nach 15 Monaten keinen Abschluss vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschaften hatten auch nach 18 Monaten keinen Abschluss
vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschaften
hatten bis heute noch keinen Jahresabschluss vorgelegt?
6.2 Wie viele Kapital- und Personengesellschaften
aus dem Banken-, Versicherungs- und Wertpapierbereich mit Stichtagen vom 01.01.2010 und 31.12.2010 haben
ihre Jahresabschlüsse bis zum 30.09.2011 nicht fristgerecht vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschaften haben bis zum 31.12.2011 noch keinen
Jahresabschluss vorgelegt?
Wie viele dieser Gesellschaften haben bis heute
noch keinen Jahresabschluss vorgelegt?
6.3 Wie oft wurden weitere Geldstrafen (§ 283 Abs. 7 UGB) gegen die Gesellschaft und/oder den Geschäftsführer wegen weiterer Nichteinhaltung der Offenlegungspflichten verhängt (Aufschlüsselung auf Firmenbuchgerichte)?
6.4 Welche gesamt Einnahmen aus den Geldstrafen
wegen Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht wurden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 erzielt (Aufschlüsselung
auf Jahre und Firmenbuchgerichte)?
6.5 Wie oft wurden in den Jahren 2009, 2010 und
2011 diesen rechnungslegungspflichtigen Gesellschaften wegen Nichtvorlage von
Jahresabschlüssen die amtswegige Löschungen angedroht
(Aufschlüsselung auf Jahre und Firmenbuchgerichte)?
6.6 Wie oft wurden 2009, 2010 und 2011 deswegen eine amtswegige Löschungen im Firmenbuch durchgeführt (Aufschlüsselung auf Jahre und Firmenbuchgerichte)?
7.
Wie
oft gab es seit Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2011erstinstanzliche
Einsprüche bzw. Rekurse in der Instanz (Aufschlüsselung auf
Firmenbuchgerichte sowie Bilanzjahre)?
Wie wurde dabei durch die unabhängige Rechtsprechung jeweils entschieden?
8. Welche Kontrollmaßnahmen auf Einhaltung und Durchsetzung der Offenlegungspflichten von Jahresabschlüssen wurden durch die Firmenbuchgerichte im Jahr 2012 betreffend Jahresabschlüssen mit Stichtagen vom 01.01.20101bis 31.12.2011 bisher geplant?
9. Welche Daten liegen dem Ressort zur Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen von Kapital- und Personengesellschaften in anderen Mitgliedsstaaten der EU vor (Aufschlüsselung auf Staaten)?
10. Welche Geldstrafen können in anderen Mitgliedsstaaten der EU verhängt werden, wenn ein vorgeschriebener Jahresabschluss nicht fristgerecht vorgelegt wird (Aufschlüsselung auf Staaten)?
11. Wie beurteilt das Ressort die Tatsache, dass in den letzten Jahren nicht einmal große börsennotierte Unternehmen ihre Jahresabschlüsse fristgerecht vorgelegt haben?
12. Welche Auswirkungen haben aus Sicht des Ressorts derartige Fristversäumnisse auf den Kapitalmarkt, die Anleger und Gläubiger dieser Kapital- und Personengesellschaften?
13.
Wie
viele UWG-Klagen wegen Verstoßes gegen die Offenlegungspflichten gab es
von 2010 bis heute?
Wie wurde entschieden bzw. wie ist der Stand dieser UWG-Verfahren?
14. Sind hinsichtlich dieser Regelungen Verfahren beim VwGH und dem VfGH anhängig? Wenn ja, wie viele?
15.
Wie
ist der Stand des zitierten Vorlageverfahrens beim EuGH?
16.
Mit
welchen Sanktionen ist die Vorlage vorläufiger (frisierter) Bilanzen beim
Firmenbuchgericht verbunden?
17.
In
welcher Form wird die inhaltliche Identität der Firmenbuchbilanzen mit den
Bilanzen nach UGB durch die Firmenbuchgericht kontrolliert?
18. Wie viele diesbezügliche Kontrollen gab es 2011 und 2012 (Aufschlüsselung auf Firmenbuchgerichte)?