13574/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Budget Justizressort: Einnahmen aus vermögensrechtlichen Anordnungen für das Jahr 2012“

 

Mit der AB 12120/XXIV.GP vom 05. September 2012 wurde gleichlautende  Anfrage betreffend "Budget Justizressort: Einnahmen aus vermögensrechtlichen Anordnungen" beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2012 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1.        In wie vielen Fällen wurden bei einer Abschöpfung der Bereicherung (§ 20 StGBaF) und einem Verfall (§ 20b StGBaF) Geldbeträge dem Budget des Justizministeriums unter der Finanzposition 2/13204-8851.901 im Jahr 2012 zugeführt?

2.        Welche Geldbeträge wurden im Jahr 2012 bei einer Abschöpfung der Bereicherung (§ 20 StGBaF) und einem Verfall (§ 20b StGBaF) dem Budget des Justizministeriums unter der Finanzposition 2/13204-8851.901 zugeführt (Aufschlüsselung auf Geldbeträge)?


3.        In wie vielen Fällen wurden bei einer strafrechtlichen Gewinnabschöpfung Geldbeträge dem Budget des Justizministeriums unter der Finanzposition 2/13204-8851.901 im Jahr 2012 zugeführt?

4.        Welche Geldbeträge wurden bei einer strafrechtlichen Gewinnabschöpfung dem Budget des Justizministeriums unter der Finanzposition 2/13204-8851.901 im Jahr 2012 zugeführt (Aufschlüsselung auf Geldbeträge)?

 

5.        Wurden im Jahr 2012 bei strafrechtlichen Gewinnabschöpfungen auch Veräußerungserlöse von beschlagnahmten Vermögenswerten wie von Liegenschaften, Immobilien, Betrieben, Kraftfahrzeugen, Fahrnissen udgl. berücksichtigt?

Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie hoch waren im Jahr 2012 diese Geldbeträge?

6.        Wurden im Jahr 2012 bei strafrechtlichen Gewinnabschöpfungen auch Veräußerungserlöse von Vermögenswerten wie von beschlagnahmten Liegenschaften, Immobilien, Betrieben, Kraftfahrzeugen, Fahrnissen udgl. berücksichtigt?

Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie hoch waren im Jahr 2012 diese Geldbeträge?

 

7.        In wie vielen Fällen wurden Gegenstände nach § 19a StGB in im Jahr 2012  eingezogen?

 

8.        In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2012 die mit § 115e StPO idF 2. StabG 2012 geschaffene Möglichkeit genutzt (ab 1. September 2012), sichergestellte bzw. beschlagnahmte Vermögenswerte zu veräußern?
Welcher Erlass wurde 2012 erzielt?

 

9.        Wie wurden die im Jahr 2012 vereinnahmten Beträge durch das Justizressort insgesamt verwendet?

 

10.    Ist in Österreich nach der aktuellen Rechtslage ein Schenkungsvertrag wie in Italien und anderen Ländern rechtsungültig, der vermutlich nur deswegen abgeschlossen wurde, um eine strafrechtliche Gewinnabschöpfung(§ 20 StGB)  zu verhindern?


11.    Ist in Österreich ein Erbvertrag bzw. ein Testament wie in Italien und anderen Ländern rechtsungültig, der/das vermutlich nur deswegen so erstellt wurde, um eine strafrechtliche Gewinnabschöpfung (§ 20 StGB) zu verhindern?

 

12.    Welche Erfahrungswerte liegen dem Ressort zum neuen § 20 StGB vor (01.01.2011), mit dem beim "Verfall" das Bruttoprinzip normiert wurde?

 

13.    Welche Haltung nimmt Österreich aktuell zum Vorschlag vom 12.03.2012 für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union ein?
Wo werden Probleme gesehen?
Wie ist der Stand der Verhandlungen?