13580/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2013
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Graf, Strache

und weiterer Abgeordneten

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend der verfassungsmäßigen Wahl des Präsidenten der Republik Paraguay

 

Staatspräsident Fernando Lugo wurde auf der Grundlage des Artikel 225 der paraguayischen Verfassung seine Amtes als Staatspräsident enthoben. Die Abgeordnetenkammer der Republik Paraguay hat am 21. Juni 2012 mit 76 von 80 Stimmen für die Einleitung des Amtsenthebungsverfahrens votiert, also mit 95%. Der Senat nahm das Verfahren an und räumte Staatspräsident Lugo ein ausreichend lange Frist von 24 Stunden ein, um seine Verteidigung zu präsentieren. Nach Anhörung Lugos stimmte der Senat am Abend des 22. Juni 2012 mit 39 von 45 Stimmen (86%) für die Amtsenthebung aufgrund "schlechter Amtsführung" ("mal desempeno"). Das Ergebnis des Amtsenthebungsverfahrens wurde von Staatspräsident Lugo öffentlich anerkannt. Der bisherige Vizepräsident, Federico Franco, wurde verfassungsgemäß als Nachfolger vereidigt.  

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

 

 

Anfrage

 

1)    Wie ist die Haltung der österreichischen Bundesregierung gegenüber dem verfassungsmäßig eingesetzten Staatspräsident der Republik Paraguay, Federico Franco?