13592/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.01.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Identitätszeichen auf Lebensmitteln

 

 

Die Identitätskennzeichnung auf Lebensmitteln, die in österreichischen Supermärkten erhältlich sind, geben EU-weit an, in welchem Land und Betrieb das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Innerhalb von ovalen Zeichen muss diese Herkunftsbezeichnung auf Lebensmitteln vorhanden sein. Immer häufiger kommt es in letzter Zeit aber vor, dass auf ein und demselben Produkt mehrere Herkunftsbezeichnungen aufgedruckt sind, was bei den Konsumenten zu Verwirrung führt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Welche Rechtsgrundlage regelt grundsätzlich diese Identitätszeichen auf Lebensmitteln EU-weit?
  2. Gibt es von Seiten Ihres Ministeriums zusätzliche Regelungen?
  3. Wenn ja, welche?
  4. Wenn nein, warum wird die bestehende Rechtsgrundlage trotz offensichtlicher Lücken als ausreichend erachtet?
  5. Welche Schritte werden in Zukunft ergriffen, um eine doppelte oder mehrfache Herkunftskennzeichnung auf Lebensmitteln zu vermeiden?