13594/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.01.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Transparenz und Goldlagerstätten der Bank of England
Die Queen besichtigte Mitte Dezember des Jahres 2012 bereits zum neunten Mal die Goldlagerstätten der Bank of England. Prof. Martyn Poliakoff und ein ihm zugehöriges Kamerateam wurde ebenfalls Einlass in die Tresoranlage gewährt. Gleichzeitig bemerkte der Rechnungshof, dass es nicht gewiss sei, im Zuge einer Überprüfung der Goldbestände der Oesterreichischen Nationalbank, diese auch physisch in Augenschein nehmen zu können.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
1. Welche rechtliche Bestimmung könnte – angesichts der Tatsache, dass die Queen die Lagerstätten der Bank of England besuchte – einer physischen Bestandsaufnahme des Goldes der OeNB entgegenstehen?
2. Wie könnte dies angesichts der Öffnung der Tresorräume bzw. zumindest eines Tresorraumes für die Queen sowie Martyn Poliakoff und die anwesenden Kamerateams schlüssig argumentiert werden?