13596/J XXIV. GP
Eingelangt am 17.01.2013
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Anfrage
des Abgeordneten Alois Gradauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Kreditgewährung der ÖBFA an das Land Salzburg
Die Tageszeitung "Salzburger Nachrichten" berichtet in einem Artikel vom 07.01.2013 folgendes:
"Die Gesamtsumme der ÖBFA-Darlehen betrage Ende 2011 laut Rechnungsabschluss 2011 1,675 Mrd. Euro. "Davon entfallen laut mittlerweile durchgeführter genauerer Überprüfung auf das Land 537,39 Mio. Euro (die Differenz auf die Gesamtverschuldung des Landes von 776,42 Mio. Euro entfällt auf andere Bankdarlehen). Auf den Landeswohnbaufonds entfallen nach Auskunft des Fonds aufgrund einer aufgefundenen Datei der ehemaligen Referatsleiterin 540,62 Mio. Euro (die Differenz auf die Gesamtverschuldung des Fonds von 1,061 Mrd. Euro entfällt derzeit auf Verwaltungsschulden und andere Bankdarlehen; diesbezüglich ist eine Umschichtung zu ÖBFA-Darlehen in Aussicht genommen). Mit dem verbleibenden Rest von 596,98 Mio. Euro wurden offensichtlich Veranlagungen getätigt." Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (S) hatte vergangenen Mittwoch den Verdacht geäußert, dass 445 Mio. Euro aus der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, die für den Landeswohnbaufonds vorgesehen waren, offenbar in Wertpapiere angelegt worden seien."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage
1. In welcher Form ist die gegenständliche Finanzierungsanfrage bei der ÖBFA eingegangen?
2. Von welchen Personen oder Gremien wurde diese Finanzierungsanfrage unterschrieben beziehungsweise genehmigt?
3. Wie wurde dieses Finanzierungsansuchen von der ÖBFA bearbeitet und geprüft?
4. Wie sehen die ÖBFA-internen Richtlinien und Kompetenzen für die Bearbeitung eines solchen Ansuchen aus?
5. Wer hat das gegenständliche Finanzierungsansuchen befürwortet und wer hat es letztendlich genehmigt?
6. Wie wird die Gestionierung einer solchen Finanzierungsfazilität grundsätzlich in der ÖBFA gehandhabt?
7. Wie ist der aktuelle Gestionierungsstand bei der gegenständlichen Finanzierungsfazilität?
8. Wie wird das Ausfallsrisiko bei der gegenständlichen Fazilität der ÖBFA eingeschätzt?
9. Welche Informationsschienen gibt es bei derartigen Finanzierungsfazilitäten zwischen der ÖBFA und dem BMF beziehungsweise der OeNB?
10. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um bestehende Finanzierungen dieser Art abzusichern?
11. Wie lauten Ihre Vorschläge, um hinkünftig derartige, riskante Spekulationsfinanzierungen zu vermeiden?