13599/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.01.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Kooperationsbüro - Gegenschäfte

BEGRÜNDUNG

 

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit schloss am 1.7.2003 für die Republik Österreich einen Gegengeschäftsvertrag mit der Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH ab. Teil des Vertrags ist, dass die Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH für die Dauer des Gegengeschäftsvertrages (2003 bis voraussichtlich 2018) ein Kooperationsbüro in Österreich unterhält. Aufgabe dieses Büros ist, die Erreichung der Ziele des Gegengeschäftsvertrages (wie Attraktivität des Technologie- und Innovationsstandorts, Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, Vertiefung der Wirtschafts- und Forschungsbeziehungen und Erreichung bestimmter zeitlicher Milestones) zu gewährleisten.

Die Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH kam bis 2005 dieser vertraglichen Verpflichtung nicht nach. Anfang 2005 teilten die Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH und EADS dem Ministerium mit, dass ab nun die Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH die Verpflichtungen aus dem Gegengeschäftsvertrag gegenüber der Republik auf die EADS Deutschland GmbH überträgt. EADS kündigte gleichzeitig an, eine permanente lokale Präsenz in Wien zu schaffen, und zwar in Form der extra zu diesem Grund gegründeten European Business Development GmbH, kurz EBD GmbH.

In der Folge stellte sich heraus, dass die EBD in keinem direkten gesellschaftsrechtlichen Verhältnis zu EADS oder einer anderen Firma des Eurofighter Konsortiums stand, sondern eine Treuhandkonstruktion war, an der zwei österreichische Waffenhändler beteiligt waren. Finanziert wurde die Firma über ein dubioses Geflecht von Briefkastenfirmen (vor allem offenbar Vector Aerospace LLP), das vom italienischen Anlagebetrüger Giancarlo Lande – vermutlich im Auftrag von und für EADS – errichtet wurde.

Diese Konstruktion des „Kooperationsbüros“ legt den Verdacht nahe, dass von Anfang an geplant war, über EBD Transaktionen laufen zu lassen, mit denen EADS nicht in Verbindung gebracht werden wollte.

2007 wurde der Öffentlichkeit die Existenz von Vector Aerospace LLP durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses bekannt, gleichzeitig war damit ein Zipfel der Decke über dem Schmiergeldnetzwerk gelüftet. 2009 wurden weitere Details im Zuge der Ermittlungen des SFO London gegen BAE und Mensdorff-Pouilly bekannt.

Nach Anzeigen 2009 war 2010 endgültig klar, dass die Hedgefondskonstruktionen Giancarlo Landes (EGP Européenne de Gestion Privée, Dharma Holdings) zusammenge­brochen waren. Lande liquidierte sein Firmengeflecht. Er wurde im März 2011 verhaftet.  Am 22.7.2010 wurde in Wien die Auflösung der EBD beschlossen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Konsequenzen hat das BMWA aus der Tatsache gezogen, dass die Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH zwischen Juli 2003 und Dezember 2004 ihren vertraglichen Verpflichtungen aus dem Gegengeschäftsvertrag hinsichtlich der Einrichtung und Unterhaltung eines Kooperationsbüros nicht nachgekommen ist?

2)    Stand die Besprechung, zu der sich Anfang 2005 Dr.Thomas Enders und BM Bartenstein trafen, in Zusammenhang mit der Errichtung der EBD und des Kooperationsbüros in Wien?

3)    Welche Schritte setzte das Ministerium, als ihm – nachweislich durch den Eurofighter-Untersuchungsausschuss und eine Reihe Parlamentarischer Anfragen – zur Kenntnis gelangte, dass die EBD GmbH keine mit Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH oder EADS Deutschland GmbH verbundene Firma war und Zahlungen für den Betriebsaufwand von dritter Seite erhielt, dass es also nicht klar war, ob EADS über diese Firma seine Verpflichtung zum Unterhalt eines Kooperationsbüros erfüllte?

4)    Setzte das Ministerium Schritte, um das Firmennetzwerk hinter der EBD GmbH aufzuklären?

5)    Welche Konsequenzen zog das Ministerium aus der Tatsache, dass die EBD seit nunmehr rund zweieinhalb Jahren aufgelöst ist?

6)    Wie erfüllt seitdem EADS Deutschland die vertragliche Verpflichtung zur Unterhaltung eines lokalen Kooperationsbüros in Österreich?

7)    Welche Schritte gedenkt das BMWA gegen die wiederholten Verletzungen des Gegengeschäftsvertrags durch den Vertragspartner zu unternehmen?