13603/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.01.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Johann Maier
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend „ Legales, sowie nicht konzessioniertes und illegales Glücksspiel in Österreich im Jahr 2012: Vollziehung des Glücksspielgesetzes (GSpG)“
Mit
der AB 12240/XXIV. GP vom 07.09.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg.
Mag. Johann Maier und GenossInnen betreffend „Legales, sowie nicht
konzessioniertes und illegales Glücksspiel
in Österreich: Vollziehung des Glücksspielgesetzes (GSpG) seit
Inkrafttreten der Glücksspielgesetznovellen 2008 und 2010“ beantwortet.
Mit 31. Jänner 2012 lief nun die Übergangsfrist für den Betrieb
von Pokerkasinos aus.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wie letztes Jahr gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen zur Vollziehung der geltenden glücksspielrechtlichen Bestimmungen für das Jahr 2012 (31.12.2012) zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Hat
sich die Zuständigkeit der Organe der Finanzverwaltung
(Abgabenbehörden) bzw. der Finanzpolizei seit Inkrafttreten der
verschiedenen Novellen zum Glücksspielgesetz (GSpG) bewährt?
Welche konkreten Erfahrungswerte liegen vor?
2.
Wie
viele Anträge von Personen bzw. Unternehmen an den VfGH liegen aktuell
vor, in denen diese behaupten, durch "verfassungswidrige" Bestimmungen
des novellierten Glücksspielgesetzes idgF in ihren Rechten auf
Erwerbsfreiheit o.ä. verletzt worden zu sein?
3.
Was
ist konkreter Inhalt dieser Anträge an den VfGH, in denen von Personen
oder Unternehmen eine Verfassungswidrigkeit des geltenden Glücksspielgesetzes
geltend gemacht wird?
Wie ist der Stand dieser Verfahren?
Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
4. Welche
diesbezüglichen Entscheidungen des VfGH liegen bereits vor?
Was ist Inhalt dieser Entscheidungen?
5.
Wie viele Betriebskontrollen
wurden durch die Organe der Finanzverwaltung (d.h. durch die Finanzpolizei) im
Jahr 2012 bei Anbietern von Glücksspielen (Karten-Kasinos,
Automaten-Kasinos und/oder Internet-Kasinos etc.) österreichweit
durchgeführt (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung der einzelnen
Maßnahmen auf Bundesländer)?
6.
Wie
viele Verwaltungsstrafanzeigen gemäß § 52
Glücksspielgesetz u.a. wurden durch die Organe der Finanzverwaltung
(Finanzpolizei) aufgrund von Betriebskontrollen im Jahr 2012 durchgeführt?
Wie wurden Verwaltungsstrafverfahren seit Inkrafttreten der beiden Novellen zum
Glückspielgesetz erledigt?
Wie
wurden derartige Verfahren im Jahr
2012 erledigt
(jeweils Aufschlüsselung der angezeigten Delikte auf Bundesländer und
Bezirke)?
7.
Wie
viele rechtskräftige glücksspielrechtliche Entscheidungen der unabhängigen
Verwaltungssenate (UVS) wurden dazu im Jahr 2012 gefällt?
Was ist Inhalt und Tendenz dieser Entscheidungen?
8.
Wie
viele glücksspielrechtliche Entscheidungen des VwGH wurden dazu im
Jahr 2012 gefällt?
Was ist Inhalt und Tendenz dieser Entscheidungen?
9.
Wie viele gerichtliche
Strafanzeigen nach § 168 StGB (illegales Glücksspiel) wurden
im Jahr 2012 allein durch die Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei)
erstattet?
Wie ist jeweils der Stand dieser Verfahren?
Wie
wurden derartige Verfahren im Jahr 2012 erledigt (Aufschlüsselung jeweils
auf Bundesländer/Staatsanwaltschaften)?
10.
Wie viele Fälle von
„Glücksspielbetrug“ sind dem Ressort im Jahr 2012 insgesamt
bekannt geworden?
Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden deswegen durch die Organe der Finanzverwaltung
(Finanzpolizei) im Jahr 2012 erstattet (Aufschlüsselung jeweils auf
zuständige Staatsanwaltschaften)?
11.
Wie viele Außenprüfungen
und Sonderaktionstage zur Bekämpfung von illegalem bzw. nicht
konzessioniertem Glücksspiel (und zur Sicherung von öffentlichen
Abgaben) wurden durch Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) allein -
oder gemeinsam mit Länderbehörden – im Jahr 2012
durchgeführt?
Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre,
Bundesländer und Bezirke)?
12.
In wie vielen Fällen
haben sich die in den Bundesländern zuständigen Behörden
bei der Vollziehung veranstaltungsrechtlicher, glücksspielrechtlicher
o.ä. Bestimmungen zu ihrer Unterstützung im Jahr 2012 gemäß
§ 50 GSpG der Mitwirkung der Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes und/oder der Organe der Finanzverwaltung bedient
(Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Bezirke)?
13.
In welcher Form und in
welchem Umfang wurde diese Mitwirkung von Organen der Finanzverwaltung
(Finanzpolizei) im Jahr 2012 ausgeübt?
Wie viele derartige gemeinsame Kontrollen wurden im Jahr 2012 durchgeführt?
Welche Ergebnisse wurden erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf
Bundesländer)?
14.
Wie viele ohne Konzession
aufgestellte und illegal betriebene „Geldspielautomaten“ wurden im
Jahr 2012 nach Kontrollen durch Organe der Finanzverwaltung
(Finanzpolizei) nach den Bestimmungen des GSpG (§ 53 GSpG) u.a. beschlagnahmt
(Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer und Bezirke)?
15.
Wie
viele diesbezügliche Verfahren sind abgeschlossen, wie viele sind noch
offen (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Bezirke)?
16.
Wie
viele
ohne Konzession aufgestellte und illegal betriebene
„Geldspielautomaten“ wurden im Jahr 2012
nach Kontrollen durch Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) nach
den gesetzlichen Bestimmungen dem Verfall zugeführt und nach den
Bestimmungen des GSpG auch vernichtet (Aufschlüsselung jeweils auf
Bundesländer und Bezirke)?
17.
Wie
oft kam es im Jahr 2012 nach
§ 55 GSpG zu einer Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände, wie
beispielsweise von Geldspielautomaten?
Wie viele einzelne Gegenstände wurden 2012 seitdem herausgegeben
(Aufschlüsselung auf Bundesländer und Bezirke)?
18.
Wie
viele finanzrechtliche Abgabeverfahren wurden im Jahr 2012 eingeleitet?
Wie viele derartige Verfahren wurden im Jahr 2012 abgeschlossen?
Wie viele sind noch offen?
Welche Einnahmen wurden im Jahr 2012 erzielt (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer
und Finanzämter)?
19.
Welche
Geldbeträge wurden im Rahmen der Kontrollen durch die Finanzpolizei im Jahr 2012 beschlagnahmt (Aufschlüsselung
jeweils auf Jahre sowie Bundesländer und Finanzämter)?
20.
Wie
hoch sind die Steuernachforderungen, die seit Inkrafttreten der beiden Novellen
zum Glückspielgesetz (2008 und 2010) aufgrund von Kontrollen bis 30.12.2012
gestellt wurden?
Wie hoch sind seit dem die Geldbeträge, die von Abgabenpflichtigen bereits
bezahlt bzw. eingezogen werden konnten?
Wie hoch sind die Außenstände?
21. Ist es richtig, dass manche der sog. „Automatenaufsteller, Automatenpächter oder Automatenbetreiber“ weiterhin so unverschämt waren, gleich nach einer bescheidmäßigen Beschlagnahme von Geldspielautomaten (die gegen Bestimmungen des Glücksspielgesetzes verstießen) neue Geldspielautomaten ohne Konzession aufzustellen
und zu benutzen?
Wie kann in Zukunft behördlich gegen eine derartige Praxis vorgegangen
werden?
Wenn ja, wie wurde im Jahr 2012 durch
die zuständigen Behörden dagegen vorgegangen?
22.
Welche
Erklärung hat das Ressort dafür, das im Rahmen von behördlichen
Kontrollen (Finanzpolizei) auch im Jahr 2012 viele illegal betriebene
Geldspielautomaten auch in so genannten „Erlaubnisländern“
beschlagnahmt wurden?
23.
Fehlten
aus Sicht des Ressorts auch in diesem Jahr ausreichende und effektive
Kontrollen auf Einhaltung veranstaltungsrechtlicher Bestimmungen u.a. durch die
jeweiligen Landesbehörden (Bezirksverwaltungsbehörden)?
24.
Stellt
die Bewilligung für ein „kleines Glücksspiel“ in einem
Bundesland (Erlaubnisbundesland) auch eine rechtliche Grundlage für den
Betrieb von Geldspielautomaten bzw. Spielterminals in anderen
Bundesländern dar?
Wenn nein, warum nicht?
Liegt dazu bereits eine gesicherte Rechtsprechung vor?
25.
Wie
wurde verfahrensrechtlich die Problematik (z.B. Zustellung) mit
verantwortlichen Personen und Firmen im Ausland (z.B. Ungarn), die
Geldspielautomaten in Österreich ohne Konzession aufgestellt und illegal
betrieben haben, gelöst?
26.
Welche
konkreten Probleme werden aktuell durch das Ressort bei der Vollziehung des
Glücksspielgesetzes gesehen?
27.
Hat
sich der Erlass vom 31.12.2012 zur Vollziehung des GSpG bewährt oder soll
dieser geändert werden?
Welche Probleme sind im Vollzug festgestellt worden?
28.
Wie
viele Amtssachverständige nach dem Glücksspielgesetz gibt es derzeit
in Österreich (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
29. Wie viele Glücksspielanbieter (Betreiber von einschlägigen Lokalen bzw. von illegalen Automaten etc.) haben auch im Jahr 2012 gerichtliche Strafanzeigen unter anderem wegen Amtsmissbrauchs, Nötigung etc. gegen BeamtInnen des BMF (z.B. Finanzpolizei)
eingebracht, weil diese nach deren Ansicht u.a.
Amtshandlungen vorgenommen haben sollen, für die sie nicht zuständig
waren (Aufschlüsselung auf Jahre, Bundesländer und Bezirke)?
30.
Gegen
wie viele BeamtInnen des BMF (Finanzpolizei) wurden deswegen von privaten
Glücksspielanbietern (Automatenbetreibern etc.) im Jahr 2012 Strafanzeigen erstattet?
Wie ist der Stand dieser Strafverfahren?
Wie wurden diese Strafanzeigen bislang erledigt (Ermittlung, Freispruch oder
Verurteilung)?
Welche Rechtsprechung liegt bislang dazu vor (Jeweils Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
31.
Welche
Spiele, durch die in das Glücksspielmonopol des Bundes eingegriffen wurde,
konnten im im Jahr 2012 bei
behördlichen Kontrollen
(z.B. Finanzpolizei) in „Karten-Kasinos“ (d. h. in so
genannten „Pokercasinos“ oder „Card Casinos“) nachgewiesen
werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Betriebe)?
32.
In
wie vielen Fällen wurden im Jahr
2012 durch
die Organe der Finanzverwaltung (Finanzpolizei) oder andere Behörden
festgestellt, dass in Betrieben international gebräuchliche
Poker-Spielvarianten (wie Texas Hold`Em, 7 Card Stud, 5 Card Draw) in Form
einer Ausspielung angeboten wurden und ein Bankhalter mitwirkte oder der
Einsatz 0,50 Euro pro Spiel überstieg (Aufschlüsselung auf
Bundesländer und Betriebe)?
33.
Welche
Vollzugsmaßnahmen wurden durch die Organe der Finanzverwaltung
(Finanzpolizei) oder durch andere Behörden im Jahr 2012 nach den Bestimmungen des
Glückspielgesetzes gegen die Verantwortlichen von so genannten
„Karten-Kasinos“ (Pokercasinos etc.) ergriffen, in deren
Betriebsstätten Spiele angeboten wurden, mit denen in das
Glücksspielmonopol des Bundes eingegriffen wurde (Aufschlüsselung auf
Bundesländer und Bezirke)?
34. In wie vielen Fällen wurden durch Organe der Finanzverwaltung im Jahr 2012 Verwaltungsstrafanzeigen bzw. gerichtliche Strafanzeigen nach § 168 StGB erstattet, weil durch bestimmte „Pokerspiele“, die in den so genannten Pokerkasinos (Card Casinos) o.ä. angeboten wurden, in das Glücksspielmonopol des Bundes eingegriffen wurde
(Aufschlüsselung auf Verwaltungsstrafanzeigen
und Strafanzeigen sowie Bundesländer und Bezirke)?
Wie wurden diese Anzeigen jeweils erledigt?
35.
Wie
viele „Pokertische“ wurden im
Jahr 2012 beschlagnahmt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
36.
Welche
UVS-Entscheidungen zur Beschlagnahme von Pokertischen liegen bereits vor?
Welche VwGH-Entscheidungen liegen dazu vor?
Was ist Inhalt und Tendenz dieser Entscheidung (Aufschlüsselung jeweils
auf Bundesländer)?
37. Welche Maßnahmen wurden und werden nun gegen Pokerkasinos ergriffen, die ohne Konzession weiter betrieben werden, obwohl die gesetzliche Übergangsfrist abgelaufen ist (Auflistung auf Bundesländer)?
38.
In welchen Mitgliedsstaaten der EU oder
des EWR existieren dem österreichischem Glücksspielgesetz
vergleichbare weitreichende – von Spielbankenbetreibern u.a. zu
erfüllende – zivilrechtliche Spielerschutzbestimmungen?
39.
In welchen europäischen
Ländern gibt es überhaupt vergleichbare zivilrechtliche Regelungen?
In welchen europäischen Staaten können auf dem Zivilrechtsweg
Schadenersatzansprüche gestellt werden (Ersuche um Aufschlüsselung
dieser Staaten)?
40.
Wie hoch waren insgesamt die
Einnahmen des BMF von Geldspielautomaten aus dem Titel des § 28
Abs. 3 und 4 Gebührengesetz 1957 im Jahr 2012?
Wie verteilten sich diese Einnahmen auf die einzelnen Bundesländer im Jahr
2012 (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
41.
Wie verteilten sich diese
Einnahmen pro Bundesland im Jahr 2012 auf die Bereiche Glücksspiel und
Sportwetten (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
42.
Welcher Anteil kam im Jahr
2012 aus der Vergebührung von Glücksspiel- und Sportwettangeboten,
die über das Internet angeboten werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
43.
Mussten durch das BMF im
Jahr 2012 im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufsicht nach dem
Glücksspielgesetz gegen die Konzessionäre, die Casinos Austria
(CASAG) bzw. die Österreichischen Lotterien Aufsichtsmaßnahmen
ergriffen werden?
Wenn ja, welche Aufsichtsmaßnahmen waren dies?
Warum waren diese jeweils im Einzelfall notwendig?
44.
Wie
viele Personen sind aktuell von der CASAG gesperrt und von einem Besuch in den
Casinos der CASAG ausgeschlossen (Aufschlüsselung nach Inländer und
Ausländer)?
45.
Was
sieht das aktuelle Arbeitsprogramm der im BMF eingerichteten Stelle für
Suchtprävention und Suchtberatung zur Bekämpfung der Spielsucht
vor?
Wann werden die ersten Berichte vorliegen?
46.
Wann
wird ein Gesamtkonzept aller zuständigen Bundesminister zur
Bekämpfung von pathologischer Spielersucht und problematischem
Spielverhalten vorliegen?
47.
Über
welche Geldmittel verfügt aktuell die Präventionsstelle im BMF
für Spielerschutz und Suchtprävention?
Wie wurden diese Mittel im Jahr 2012 eingesetzt (Aufschlüsselung auf
Projekte)?
Wie sollen diese Mittel 2013 eingesetzt werden (Aufschlüsselung auf
Projekte)?
48.
Werden
Sie aus grundsätzlichen Überlegungen in Abstimmung mit allen anderen
damit befassten Ressorts eine gesamt österreichische Studie über die
sozialen Kosten des Glücksspiels und der Glücksspielsucht in
Österreich in Auftrag geben?
49.
Wie
viele Standorte von nicht konzessionierten und damit illegal betriebenen
Geldspielautomaten in den Bundesländern sind dem Ressort
österreichweit derzeit bekannt (Aufschlüsselung auf Bundesländer
und Bezirke)?
50.
Gab
es nach Kenntnis des Ressorts für nicht konzessioniertes oder/und
illegales Glücksspiel bei den verantwortlichen Unternehmen und Personen in
den letzten drei Jahren eine strafrechtliche Gewinnabschöpfung
(Abschöpfung der Bereicherung etc.)?
Wenn ja, welche Beträge im Jahr
2012 abgeschöpft?
51.
Wie
ist der Diskussions- und Verhandlungsstand auf europäischer Ebene für
eine europäische Regelung des „Online-Glücksspiels“?
Gibt es dafür auf EU-Ebene einen Zeitplan zur Verabschiedung eines
diesbezüglichen Rechtsaktes?
52.
Welche
konkrete Stellungnahme hat das Ressort im Rahmen des EU-Konsultationsverfahrens
zum „Online-Glücksspiel“ abgegeben?
Was soll aus Sicht des Ressorts europaweit verpflichtend geregelt werden?
(Ersuche um Beistellung dieser Stellungnahme).