13604/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.01.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Legales, sowie nicht konzessioniertes und illegales Glücksspiel in Österreich im Jahr 2012: Vollziehung des Glücksspielgesetzes (GSpG)

 

Mit der AB 12326/XXIV.GP vom 14.09.2012 wurden die Fragen des Fragestellers Mag. Johann Maier zur Anfrage " Legales, sowie nicht konzessioniertes und illegales Glücksspiel in Österreich: Vollziehung des Glücksspielgesetzes (GSpG) seit Inkrafttreten der Glücksspielgesetznovellen 2008 und 2010" beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wie im letzten Jahr gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2012 zu erhalten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1.        Wie viele gerichtliche Strafanzeigen nach § 168 StGB (illegales Glücksspiel) wurden im Jahr 2012 erstattet?
Wie ist jeweils der Stand dieser Verfahren?
Wie wurden diese Verfahren erledigt (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer/Staatsanwaltschaften)?

2.      Wie vielen dieser Anzeigen wurden durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft konkret nachgegangen und die Polizei mit weiteren Ermittlungen beauftragt?
Zu welchen Ergebnissen führten jeweils diese Ermittlungen (Aufschlüsselung jeweils auf Staatsanwaltschaften)?


3.      Wie viele dieser Anzeigen wurden im Jahr 2012 durch die zuständige StA zurückgelegt?
Mit welcher Begründung erfolgte jeweils die Zurücklegung (Aufschlüsselung jeweils auf
Staatsanwaltschaften)?

4.      In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2012 das diesbezügliche Ermittlungsverfahren nach § 190 StPO eingestellt oder nach § 197 StPO abgebrochen (Aufschlüsselung jeweils auf Staatsanwaltschaften)?

5.      Wie viele dieser Strafverfahren bzw. Anzeigen wurden im Jahr 2012 diversionell erledigt (Aufschlüsselung jeweils auf Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte)?

6.      Aufgrund wie vieler Anzeigen wurde im Jahr 2012 eine gerichtliche Hauptverhandlung durchgeführt (Aufschlüsselung jeweils nach Gerichte)?

7.      Wie viele Strafverfahren davon endeten im Jahr 2012 mit einem Freispruch?
Wie viele Personen wurden freigesprochen?
Aus welchen Gründen erfolgten jeweils diese Freisprüche (Aufschlüsselung nach Gerichte)?

8.      Wie viele Strafverfahren wegen § 168 StGB waren mit Stichtag 30.12.2012 noch offen und noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung jeweils nach Gerichte)?

9.      Wie haben sich die rechtskräftigen Verurteilungen nach § 168 StGB in den letzten 10 Jahren entwickelt (Gerichtliche Kriminalstatistik)?
Wie viele Personen wurden nach § 168 StGB in den letzten 10 Jahren verurteilt (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichte)?

10.  Wie viele Fälle von „Glücksspielbetrug“ sind dem Ressort im Jahr 2012 insgesamt bekannt geworden?
Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wurden deswegen im Jahr 2012 erstattet (Aufschlüsselung jeweils auf zuständige Staatsanwaltschaften)?


11.  Wie oft wurde bei Verdacht eines Verstoßes nach § 168 StGB nach Anordnung durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft aus Beweisgründen, zur Sicherung privatrechtlicher Ansprüche oder zur Sicherung der Abschöpfung der Bereicherung bzw. des Verfalls eine (vorläufige) Sicherstellung von „Glücksspielautomaten" nach § 110 StPO durch die Polizei durchgeführt?
Wie viele „Glücksspielautomaten" wurden dabei sichergestellt (Aufschlüsselung der Fälle auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

 

12.  In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2012 sichergestellte Automaten dem Verfall zugeführt (§ 20 b StGB)?
Wie viele Automaten waren davon betroffen (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

13.  Wie oft wurde 2012 eine Beschlagnahme nach § 115 StPO durch die Staatsanwaltschaft genehmigt und durch die Kriminalpolizei durchgeführt (Aufschlüsselung jeweils auf Staatsanwaltschaften)?
Wie viele „Glücksspielautomaten" wurden dabei durch die Kriminalpolizei beschlagnahmt
(Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

14.  Ausfolgung: In wie vielen Fällen (Verfahren) wurden im Jahr 2012 sichergestellte, eingezogene oder beschlagnahmte (Geld)Spielautomaten an Betreiber, Pächter und/oder Besitzer wieder ausgefolgt?
Wie viele einzelne Automaten mussten dabei im Jahr 2012 wieder ausgefolgt werden (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

15.  Wie viele Glücksspielanbieter (Betreiber von einschlägigen Lokalen bzw. von illegalen Automaten etc.) haben auch im Jahr 2012 gerichtliche Strafanzeigen unter anderem wegen Amtsmissbrauchs, Nötigung etc. gegen BeamtInnen des BMF (z.B. Finanzpolizei) eingebracht, weil diese nach deren Ansicht u.a. Amtshandlungen vorgenommen haben sollen, für die sie angeblich nicht zuständig wären (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer und Bezirke)?


16.  Gegen wie viele BeamtInnen des BMF (Finanzpolizei) wurden deswegen von privaten Glücksspielanbietern (Automatenbetreibern etc.) im Jahr 2012 Strafanzeigen erstattet?
Wie ist der Stand dieser Strafverfahren?
Wie wurden diese Strafanzeigen bislang erledigt (Ermittlung, Freispruch oder Verurteilung)?
Welche Rechtsprechung liegt bislang dazu vor (Jeweils Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

17.  Ist diese gezielte Aktion privater Glücksspielanbieter gegenüber Organen der Republik Österreich als Rechtsmissbrauch und allenfalls auch als Nötigung zu qualifizieren?

18.  Gab es für nicht konzessioniertes oder/und illegales Glücksspiel bei den strafrechtlich verurteilten und Personen im Jahr 2012 eine strafrechtliche Gewinnabschöpfung (Abschöpfung der Bereicherung etc.)?
Wenn ja, welche Beträge wurden
im Jahr 2012 abgeschöpft (Aufschlüsselung nach Gerichte)?

19.  Was wird das Ressort 2013 unternehmen, damit in den Buchmacher- und Totalisateurgesetzen der Bundesländer die internationalen Geldwäschebestimmungen (z.B. Geldwäsche- Richtlinie und FAFF) endlich umgesetzt werden?
Was hindert die Länder diese Geldwäschebestimmungen umzusetzen?

20.  In welchen Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR existiert eine dem österreichischem Glücksspielgesetz vergleichbare weitreichende, von Spielbankenbetreibern zu erfüllende zivilrechtliche Spielerschutzbestimmung?
In welchen europäischen Ländern gibt es überhaupt vergleichbare Regelungen?
In welchen Staaten können zivilrechtlich Schadenersatzansprüche gegenüber Glücksspielbetreibern gestellt werden (Ersuche um Aufschlüsselung dieser Staaten)?

21.  In welcher Form und in welchen Umfang soll aus Sicht des Ressorts der „zivilrechtliche Spielerschutz“ (z.B. bei zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche) im Bereich des aus dem Glücksspielmonopol des Bundes ausgenommenen Wettwesens (Wettbüros und Wettcafes) und des Automatenglücksspiels gesichert und verbessert werden?


22.  Werden Sie aus grundsätzlichen Überlegungen in Abstimmung mit allen anderen damit befassten Ressorts eine gesamt österreichische Studie über die sozialen Kosten des Glücksspiels und die Auswirkungen der Glücksspielsucht (insbesondere Beschaffungskriminalität) in Österreich in Auftrag geben?

23.  Welche konkreten Erfahrungen liegen der Justiz zu den Glücksspielgesetznovellen 2008 und 2010 und allen weiteren vor?
Wo liegen aus Sicht des Ressorts die rechtlich - insbesondere die europarechtlichen -  Probleme?