13606/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.01.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und GenossInnen an die Bundesministerin für
Inneres,
betreffend die Streichung der Grundversorgung bei negativem Asylbescheid.
Art. 1 der Grundversorgungsvereinbarung gibt folgende Zielsetzung vor:
„Ziel der Vereinbarung ist die bundesweite Vereinheitlichung der
Gewährleistung der vorübergehenden Grundversorgung für hilfs-
und schutzbedürftige Fremde, die im Bundes
gebiet sind, im Rahmen der bestehenden verfassungsrechtlichen
Kompetenzbereiche. Die Grundversorgung soll bundesweit einheitlich sein,
partnerschaftlich durchgeführt werden,
eine regionale Überbelastung vermeiden und Rechtssicherheit für die
betroffenen Fremden
schaffen.“
Aufgrund von Hinweisen von karitativen Organisationen und aufgrund von
direkten
Informationen Betroffener dürfte aber diese Einheitlichkeit durch einen
unterschiedlichen
Vollzug in den Bundesländern nicht gewährt sein. Es ergeben sich daher
Hinweise, dass die Zielsetzung der Grundversorgungsvereinbarung nicht erreicht
wird.
Besondere Bedeutung für die betroffenen Fremden ist der Umstand,
ob die Grundversorgung
auch nach einem rechtskräftigen negativen Asylbescheid bis zur
tatsächlichen Abschiebung
weiter gewährleistet wird oder ob diese eingestellt wird, wenn die
Behörde Hinweise dafür
sieht, dass der betroffene Fremde die freiwillige Rückkehr nicht
ausreichend unterstützt.
Vergleichbare Fälle in NÖ und
in Wien werden in dem jeweiligen Bundesland verschieden behandelt. So wird in
NÖ die Grundversorgung umgehend eingestellt, wenn der Fremde bei
seiner freiwilligen Rückkehr nicht ausreichend mitwirkt. In Wien
führt ein solches Verhalten
nicht zur Einstellung der Grundversorgung. Die betroffenen Fremden werden daher
völlig
ungleich behandelt, was dem Art. 1 der Grundversorgungsvereinbarung
widerspricht. Es
werden daher nicht nur die Zielsetzungen der Grundversorgungsvereinbarung
gebrochen,
sondern vielmehr haben die Betroffenen - oft sind dies Familien - grobe
Nachteile, je
nachdem in welchem Bundesland sie aufhältig sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele AsylwerberInnen halten sich derzeit trotz rechtskräftigem negativen Asylbescheid noch in Österreich gegliedert nach Bundesländern auf?
2.
Wie viele AsylwerberInnen haben nach Zugang des
negativen Asylbescheides die „Freiwillige Rückkehrhilfe“ in
Anspruch genommen, wie viele haben den Beitrag zur freiwilligen Rückkehr
nicht geleistet und welche Auswirkungen hatte dies auf den
Bezug der Grundversorgung?
3.
Wie ist in den einzelnen Bundesländern die
weitere Auszahlung der Grundversorgung
nach der Rechtswirksamkeit der negativen Asylbescheide geregelt bzw. wie wird
dieser Aspekt vollzogen?
4.
Wie viele AsylwerberInnen wurden nach einem
negativen Asylbescheid in jedem
Bundesland aus welchem Grund aus der Grundversorgung entlassen?
5.
Was werden Sie unternehmen, um die Zielsetzung der
Grundversorgungsvereinbarung
in den einzelnen Bundesländern zu gewährleisten, um eine faire und
gleiche
Behandlung aller Betroffenen zu garantieren?