13609/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.01.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Jarolim, Pendl,
Genossinnen und Genossen an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die Nichtbestellung des bestqualifizierten Bewerbers als Justizwachekommandanten
Der Abteilungsinspektor und Justizwachekommandant in der Außenstelle des LG Innsbruck, Peter Gschließer, bewarb sich vor über einem Jahr für die Funktion des Justizwachekommandanten (Verfügung Nr. 47/2011: Ausschreibung des Arbeitsplatzes „Justizwachekommandant/in“ – PM-SAP 30010286 – Bewertung E2a/7 ; die Bewerbungsfrist endete am 30.11.2011.). Obwohl Herr Gschließer bestens qualifiziert ist und über langjährige Erfahrung verfügt, sollte ein anderer Bewerber den Vorzug bekommen. Der von der Anstaltsleitung vorgeschlagene und vom Dienststellenausschuss einstimmig angenommene Mitbewerber zog seine Bewerbung jedoch Anfang März 2012 zurück. Daraufhin wurde ein neuer Besetzungsvorschlag erstellt, in dem Herr Gschließer von der Anstaltsleitung als bestqualifizierter Bewerber angeführt wurde. Dieser Vorschlag wurde allerdings vom Dienststellenausschuss abgelehnt. Die Anstaltsleitung bestand jedoch auf die Reihung und schickte ihren Besetzungsvorschlag im Juni 2012 an die Vollzugsdirektion zur weiteren Erledigung. Bis heute ist noch keine Vorlage an den Fachausschuss erfolgt. Die Funktion des Justizwachekommandanten, die mit 1.3.2012 vakant wurde, ist nach wie vor unbesetzt. Auch die Stelle des Justizwachekommandantensteilvertreters ist seit 1.11.2012 unbesetzt.
Am 8.1.2013 erfolgte schließlich im Sinne einer Weisung der Bundesministerin für Justiz mit der Verfügung Nr. 01/2013 eine neuerliche Interessentensuche für den Arbeitsplatz „Justizwachekommandant/in“ – PM-SAP 30010286 – Bewertung E2a/7. Die Bewerbungsfrist endet am 1.2.2013. Auch auf diese Interessentensuche reagierte Herr Gschließer fristgerecht und brachte eine aktualisierte Bewerbung ein.
Aufgrund dieser Vorkommnisse wird in seltener Form offenkundig, dass im vorliegenden Fall nicht die Qualifikation, sondern die politische Gesinnung entscheidend für die Ablehnung der Bewerbung des Peter Gschließer war. FSG- Personalvertreter Martin Schöpf weiß auf diese Anschuldigung nur mit persönlichen Attacken gegenüber dem Bewerber zu reagieren (siehe Seite 18 der Tiroler Kronen war. Der für die Ablehnung mitverantwortliche FCG-Personalvertreter Martin Schöpf weiß auf die Frage der völligen Unsachlichkeit seines in seltener Form rein parteipolitisch Motivierten Agierens nur mit persönlichen Attacken gegenüber dem Bewerber zu reagieren (siehe Seite 18 der Tiroler Kronen Zeitung vom 14.12.2012). Es scheint, als würde mittels Verzögerungen und einer über ein Jahr nach der ursprünglichen Ausschreibung erfolgten neuerlichen Interessentensuche nach einem auch nur halbwegs qualifizierten Bewerber mit dem richtigen Parteibuch gesucht werden.
Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Aus welchen Gründen wurde die Bewerbung eines den Bewerbungsunterlagen zufolge bestens qualifizierter Bewerber, der alle erforderlichen Qualifikationsmodule absolviert hat und über mehr als 25 Jahre Erfahrung als dienstführender Justizwachebeamter verfügt, für die Funktion des Justizwachekommandanten abgelehnt?
2. Warum erfolgte über ein Jahr nach der Ausschreibung trotz der fristgerechten Bewerbung zumindest eines bestens geeigneten und qualifizierten Bewerbers auf Ihre Weisung eine neuerliche Interessentensuche?
3. Ist es üblich, dass sich die Nachbesetzung von Stellen im Justizbereich über mehr als ein Jahr hinzieht? Liegt eine möglichst rasche Nachbesetzung, die aufgrund eines qualifizierten Bewerbers möglich wäre, nicht im allgemeinen Interesse und vor allem im Interesse der Justiz?
4. Wie stellen Sie sicher, dass trotz dieser seit Monaten nicht nachbesetzten Stellen im leitenden Bereich der Justizanstalt Innsbruck die Arbeit in der Justizanstalt ohne Qualitätseinbußen und Verzögerungen weitergeführt wird?