13614/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2013
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Botox-Diebstahl an der Universitätsklinik für Urologie in Innsbruck

 

 

Im Dezember sorgte das Bekanntwerden der Tatsache, dass an der Universitätsklinik für Urologie in Innsbruck ohne Wissen des Betriebsrates und des Datenschutzbeauftragten eine Kamera installiert war, die den Zugang zum Operationssaal, den Toiletten und jenem Raum, in dem sich Männer zur Spermienabgabe zurückziehen, gefilmt hat, für Aufsehen. Als offizielle Begründung hieß es von Seiten der TILAK, dass es zu mehreren Diebstählen von Botox gekommen sei.

 

Botox ist der Handelsname für neurotoxisch wirkende Proteine, wie das Botulinumtoxin, das Botulismustoxin und Ähnliche. Diese Toxine werden von Clostrididen gebildet und in vielen Bereichen der Medizin eingesetzt. Die toxische Wirkung von Botox beruht auf deren Hemmung der Signalübertragung von Nerven- auf Muskelzellen.

In den letzten zwanzig Jahren hat die "Botox-Faltenglättung" einen wahren Siegeszug angetreten und einen enormen Boom ausgelöst.

 

Als Nervengift muss Botox gesichert und eingesperrt gelagert werden. Daher muss davon ausgegangen werden, dass, wenn an der Universitätsklinik für Urologie in Innsbruck so einfach und wiederholt Botox gestohlen werden kann, die TILAK ihre Sorgfaltspflicht gröblich verletzt hat. Ein solches Versagen schreit in jedem Fall nach Konsequenzen!

 

Da das Medikament üblicherweise über die Anstaltsapotheke eingekauft und von dort auf die einzelnen Stationen weitergeleitet werden, müsste aus den Aufzeichnungen der Apotheke genau hervorgehen, wie viel Botox auf die Urologie geliefert wurde, auf der anderen Seite muss aus den Unterlagen der Klinik genau hervorgehen, wie viel davon zum Einsatz kam. Damit ist ganz genau nachvollziehbar, in welchem Zeitfenster es zu Diebstählen kam und in welchem Umfang diese waren.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den  Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage:

 

 

1.    Wann genau wurde erstmals von Seiten der Klinik oder der TILAK Anzeige erstattet, dass Botox gestohlen wurde?

 

2.    Welche Mengen wurden als gestohlen gemeldet?

 

3.    Wann genau wurde eine weitere Anzeige  wegen des Diebstahls erstattet?

 

4.    Welche Menge wurde insgesamt als gestohlen gemeldet?

 

5.    Ist diese Menge aufgrund der Lieferungen durch die Anstaltsapotheke einerseits und dem dokumentierten Verbrauch auf der Klinik andererseits nachvollziehbar?

 

6.    Wenn nein, wie hoch war die Differenz?

 

7.    Wie viele Personen haben Zugang zum Giftschrank, in welchem Botox aufbewahrt wurde?

 

8.    Wurden alle diese Personen bereits überprüft, ob sie das Botox selbst weiterverwendet oder aber verkauft haben?

 

9.    Wenn nein, wie viele Personen wurden überprüft?

 

10. Wie viele Ärzte der Urologie verwenden Botox?

 

11. Wurden auch andere gefährliche Stoffe aus dem Giftschrank der Universitätsklinik für Urologie in Innsbruck gestohlen?

 

12. Wurden in der Zwischenzeit alle betroffenen Patienten bzw. deren Eltern davon informiert, dass eine Kamera installiert war?

 

13. Wenn nein, warum nicht?

 

14. Wenn nein, bis wann werden die betroffenen Patienten informiert?

 

15. Wurde auch in anderen Kliniken in Innsbruck Botox gestohlen?

 

16. Wenn ja, in welchen und in welcher Menge?

 

17. Wie wurde in den anderen Kliniken mit dem Diebstahl umgegangen?