13621/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek, Herbert

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Plätze

 

Gemäß § 54 Sicherheitspolizeigesetz sind die Sicherheitsbehörden zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze ermächtigt. Ein Beispiel dafür ist die Linzer Altstadt, aber auch andere Örtlichkeiten in den Bundesländern Tirol, Salzburg, Kärnten, Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich und Wien führt die Polizei derartige Videoüberwachungen durch.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

  1. An welchen öffentlichen Orten in Österreich werden von staatlichen Behörden Videoüberwachungen durchgeführt?
  2. Wie viele strafrechtlich relevante Delikte konnten durch den Einsatz dieser Videoüberwachung – im Zusammenhang mit anderen Ermittlungstätigkeiten - bisher aufgeklärt werden 2011 und 2012? (Bitte um genaue Aufstellung nach Jahr und überwachtem Platz bzw. Örtlichkeit)
  3. Wie viele der aufgeklärten Delikte waren Delikte gegen Leib und Leben, gegen die sexuelle Integrität, Eigentumsdelikte sowie andere Deliktgruppen? (Bitte um genaue Aufstellung nach Delikten, Jahren und Platz bzw. Örtlichkeit)
  4. Ging die Anzahl strafrechtlich relevanter Delikte im Bereich der videoüberwachten Plätze und Örtlichkeiten bis 2012 zurück?
  5. Wenn ja, um wie viel ging die Anzahl strafrechtlich relevanter Delikte zurück? (Bitte um genaue Aufstellung nach Jahr und überwachtem Platz bzw. Örtlichkeit)
  6. Wenn ja, welchen Rückgang gab es bei Delikte gegen Leib und Leben, gegen die sexuelle Integrität, Eigentumsdelikte sowie andere Deliktgruppen?

(Bitte um genaue Aufstellung nach Delikten, Jahren und Platz bzw. Örtlichkeit)

  1. Ist eine Ausweitung der videoüberwachten Zonen geplant?
  2. Wenn ja, wo und in welchem Ausmaß?