Eingelangt am 23.01.2013
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Podgorschek, Herbert
und
weiterer Abgeordneter
an
die Bundesministerin für
Inneres
betreffend
polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Plätze
Gemäß
§ 54 Sicherheitspolizeigesetz sind die Sicherheitsbehörden zur
Videoüberwachung öffentlicher Plätze ermächtigt. Ein
Beispiel dafür ist die Linzer Altstadt, aber auch andere
Örtlichkeiten in den Bundesländern Tirol, Salzburg, Kärnten,
Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich und Wien führt die
Polizei derartige Videoüberwachungen durch.
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Inneres
nachstehende
Anfrage
- An
welchen öffentlichen Orten in Österreich werden von staatlichen
Behörden Videoüberwachungen durchgeführt?
- Wie
viele strafrechtlich relevante Delikte konnten durch den Einsatz dieser
Videoüberwachung – im Zusammenhang mit anderen
Ermittlungstätigkeiten - bisher aufgeklärt werden 2011 und 2012?
(Bitte um genaue Aufstellung nach Jahr und überwachtem Platz bzw.
Örtlichkeit)
- Wie
viele der aufgeklärten Delikte waren Delikte gegen Leib und Leben,
gegen die sexuelle Integrität, Eigentumsdelikte sowie andere
Deliktgruppen? (Bitte um genaue Aufstellung nach Delikten, Jahren und
Platz bzw. Örtlichkeit)
- Ging
die Anzahl strafrechtlich relevanter Delikte im Bereich der
videoüberwachten Plätze und Örtlichkeiten bis 2012
zurück?
- Wenn
ja, um wie viel ging die Anzahl strafrechtlich relevanter Delikte
zurück? (Bitte um genaue Aufstellung nach Jahr und überwachtem
Platz bzw. Örtlichkeit)
- Wenn
ja, welchen Rückgang gab es bei Delikte gegen Leib und Leben, gegen
die sexuelle Integrität, Eigentumsdelikte sowie andere Deliktgruppen?
(Bitte um genaue Aufstellung nach
Delikten, Jahren und Platz bzw. Örtlichkeit)
- Ist
eine Ausweitung der videoüberwachten Zonen geplant?
- Wenn
ja, wo und in welchem Ausmaß?