13676/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2013
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Umbauten gemäß Bundesbehindertengleichstellungsgesetz

 

 

Seit 1. Jänner 2006 ist als Teil des sogenannten Gleichstellungspaketes ein Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG) in Kraft, welches den Bund verpflichtet, geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderung den Zugang zu Leistungen und Angeboten zu ermöglichen. Ziel der Bestimmungen ist die uneingeschränkte Nutzung von Objekten, Gütern und Dienstleistungen durch alle Menschen.

 

Der Geltungsbereich erstreckt sich sowohl vom Bereich der hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Verwaltung des Bundes über den Bereich der Anbahnung und Begründung privater Rechtsverhältnisse (Behörden, Geschäfte, Gastronomie, Verkehrsmittel, in Krankenhäusern, Schulen, etc.). Für Neu-, Zu- und Umbauten gelten die Bestimmungen des BGStG bereits ab 1.1.2006.  Für Bauwerke, für die die Baubewilligung vor dem 1. Jänner 2006 erteilt wurde, sind Barrieren möglichst bald nach dem 1.1.2006 abzubauen.

 

Übergangsbestimmungen von bis zu 10 Jahren (bis 2016) sind vorgesehen, um wirtschaftliche Härten zu vermeiden. Für bauliche Umgestaltungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit gibt es eine Förderung des Bundessozialamtes. Seit 2003 sind Förderungen möglich - auf Gewährung einer Förderung besteht allerdings KEIN Rechtsanspruch!

 

Unternehmer und gemeinnützige Einrichtungen können Förderungen erhalten, allerdings nur, wenn nicht mehr als 50 Dienstnehmer beschäftigt sind. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50% der behinderungsbedingten (Netto-)Kosten, allerdings maximal 25.000 Euro. Ein Antrag kann bei der Landesstelle jenes Bundeslandes erfolgen, in welchem die Maßnahme erfolgt.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende


Anfrage

 

1.   Welcher Betrag wurde seitens des Sozialministeriums pro Jahr von 2003 bis 2012 für die Förderung von Umbauten gemäß Bundesbehindertengleichstellungsgesetz budgetiert?

 

2.   Welcher Betrag ist für das Jahr 2013 budgetiert worden?

 

3.   Wie viele Unternehmer haben von 2003 bis 2012, aufgelistet nach Jahren, ein Förderansuchen – aufgeschlüsselt nach Bundesländern - gestellt?

 

4.   Wie viele Unternehmer haben von 2003 bis 2012, aufgelistet nach Jahren, eine Förderung erhalten?

 

5.   Ist eine Aufstockung der Budgetmittel vorgesehen?

 

6.   Folgt die Auszahlung der Förderung nach dem Motto: „Wer zuerst kommt, malt zuerst?“ und erhalten Unternehmer auch dann eine Förderung im Nachhinein, wenn im Zeitraum des Förderansuchens und der positiven Annahme der Förderung das Budget für Förderungen schon aufgebraucht wurde?

 

7.   Wie viele Unternehmer haben seit 2003 – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jahren - eine Zumutbarkeitsprüfung beantragt? 

 

8.   Wie viele Unternehmer haben eine positive Beurteilung erhalten?

 

9.   Wie hilft das Sozialministerium jenen Unternehmern, deren Zumutbarkeitsprüfung negativ ausgefallen ist?

 

10. Ist mit Verschärfungen des Gesetzes insofern zu rechnen, dass auch Umbauten zu treffen sind, damit Barrieren für hör- und sehbehinderte Menschen beseitigt werden?

 

11. Haben die „Wiener Linien“ um eine Zumutbarkeitsprüfung ersucht?

 

12. Wenn ja, wie war das Ergebnis der Prüfung?