13677/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Venier
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die Kosten der Grundversorgung für Asylwerber und andere hilfs- und schutzbedürftige Fremde
Der Rechnungshof veröffentlichte in seinen Berichten Bund 2007/1 und Bund 2009/13 die Überprüfung bzw. Follow-up-Überprüfung der Kosten der Versorgung von Asylwerbern und anderen hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, die auf Basis der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG), StF: BGBl. I Nr. 80/2004 bzw. des Bundesgesetz, mit dem die Grundversorgung von Asylwerbern im Zulassungsverfahren und bestimmten anderen Fremden geregelt wird (Grundversorgungsgesetz - Bund 2005 - GVG-B 2005), StF: BGBl. Nr. 405/1991, erfolgt.
Dabei wurden für die Jahre 2004 bis inklusive 2008 die Gesamtkosten dieser Maßnahmen dergestalt publiziert, dass den Ausgaben des BMI in Millionen Euro, aufgeschlüsselt nach Kosten für die Flüchtlingsbetreuung (wobei hier die Kostenersätze an die Länder ausgewiesen wurden) und Integration und Rückkehrhilfe die Einnahmen des BMI, aufgeschlüsselt nach Kostenersätzen der Länder (Grundversorgung) und Rückersätzen der EU gegenübergestellt wurden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1. Welche Beträge wurden seitens des BMI in den Jahren 2009 bis inklusive 2012 jeweils für die Grundversorgung, aufgeschlüsselt nach Kosten für die Flüchtlingsbetreuung (unter Ausweisung der Kostenersätze an die Länder) und Kosten für Integration und Rückkehrhilfe ausgegeben?
2. Welche Einnahmen erzielte das BMI im Rahmen der Grundversorgung, aufgeschlüsselt nach Kostenersätzen der Länder (Grundversorgung) und Rückersätzen der EU jeweils in den Jahren 2009 bis inklusive 2012?