13679/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.01.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
an den Präsidenten des Rechnungshofes
betreffend „Kontrollen und Gebarungsüberprüfungen
(Finanzmanagement) des Rechnungshofes gegenüber Gebietskörperschaften
insbesondere gegenüber dem Land Salzburg“
In
einem demokratischen Verfassungsstaat darf es grundsätzlich weder auf
Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene kontrollfreie Räume bei der Finanzgebarung
(Finanzmanagement) geben. Die Rechnungshöfe sollten sachverständige
Befunde, Informationen und Anregungen liefern. Rechnungshöfe sind dabei
Kontrollinstanzen, aber keine Entscheidungsinstanzen. Die zentrale Frage ist allerdings,
ob diese Kontrollen auch funktionieren.
Nun: Die öffentlichen Finanzkontrollen haben jedenfalls in Salzburg
versagt. Es haben auch sämtliche Kontrollinstanzen des Landes
versagt. Der Salzburger Landesrechnungshof genauso wie der Rechnungshof des
Bundes. Denn diese doppelte Gebarungsüberprüfung hat weder
Kontrolldefizite und Fehler noch einen Missbrauch bei den Finanzgeschäften
(Finanzmanagement) des Landes Salzburg aufgedeckt. Noch vor wenigen Monaten
attestierten beide Rechnungshöfe der Salzburger Landesregierung mit den
öffentlichen Mittel rechtmäßig, wirtschaftlich und sparsam
umgegangen zu sein. Zum Vorschein gekommen sind diese Manipulationen in der
Finanzabteilung durch die vom damaligen LHStV. David Brenner veranlassten
Maßnahmen zur Risikominimierung, wie etwas zum Abbau von riskanten
Papieren (Derivate). Daher bleibt die Frage offen, in welcher Form diese
doppelte Gebarungsüberprüfung bzw. Überprüfung des
Finanzmanagements durch die beiden Rechnungshöfe tatsächlich erfolgt
ist.
In der Aussprache des Rechnungshof-Ausschusses wurde am 12. Dezember 2012 dargelegt, wie die Follow-up Überprüfung zur Finanzsituation in Salzburg stattgefunden hat. Es wurden von Seiten der Rechnungshofbeamten nicht die einzelnen Konten überprüft, sondern nur die Aufstellung der jeweiligen Konten begutachtet und auch keine Stichproben gezogen. Daher kam es zu folgender Einschätzung im RH-Bericht für das Land Salzburg 2012/9:
„Das Land Salzburg setzte fast alle Empfehlungen des RH um. Es schloss jedoch weiterhin komplexe — mit Risiko behaftete — Derivativgeschäfte ab, um dadurch zusätzliche Erträge zu erwirtschaften. Allerdings wurden durch den Abschluss zusätzlicher Sicherungsgeschäfte die Risikopositionen stark reduziert.“ (RH-Bericht Salzburg 2012/9, S.159)
Von vier Empfehlungen aus dem vorangegangenen Bericht wurden also drei Empfehlungen umgesetzt, wie der Rechnungshof feststellte
„Das
Land Salzburg beobachtete weiterhin laufend den Kapitalmarkt. Es verfügte
neben den personellen auch über die organisatorischen Voraussetzungen
(z.B. Zugang zu Online–Diensten), um zeitnah über die aktuellen
Entwicklungen informiert zu sein und rasch auf Marktveränderungen
reagieren zu können. Darüber hinaus war ein Finanzbeirat
eingerichtet, der in regelmäßigen Sitzungen (alle zwei Monate)
über die weitere Ausrichtung des Schulden– und Derivativportfolios
beriet. Die Finanzschuld setzte sich Ende 2010 zu rd. 65 % aus fix verzinsten
und zu rd. 35 % aus variabel verzinsten Finanzierungen zusammen.“ (S.
173/174)
Auch die Risikominimierung wurde durch den Rechnungshof bestätigt
„9.1 (1) Der RH hatte dem Land Salzburg in seinem Vorbericht empfohlen, dass bei Veranlagungen mögliche Veranlagungserträge weiterhin in einem angemessenen Verhältnis zum eingegangenen Risiko stehen sollten.
(2) Im Nachfrageverfahren hatte das Land Salzburg mitgeteilt, dass es stets auf eine ausgewogene Risikoverteilung unter Berücksichtigung aller mit Veranlagungen verbundenen Risiken achte und dass Veranlagungen und deren Risiken Bestandteil der umfassenden Richtlinien für das Finanzmanagement des Landes seien.
(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass das Land Salzburg in den Jahren 2008 bis 2010 keine neuen Veranlagungen mehr tätigte. Dadurch reduzierte sich der Bestand des Wertpapierportfolios zwischen 2008 und 2010 von 6,26 Mill. EUR auf 1,24 Mill. EUR… 9.2 Die Empfehlung des RH wurde umgesetzt, weil das Land Salzburg durch das Festlegen von besonderen Regelungen für Veranlagungen Maßnahmen traf, die bei künftigen Veranlagungen als Grundlage für ein risikoorientiertes Veranlagungsmanagement dienen sollen.“ (S 176)
Demgegenüber
wurde Ende 2012 von Frau Monika Rathgeber (Referatsleiterin in der
Finanzabteilung) bekannt gegeben, dass möglicherweise 340 Millionen Euro öffentliche
Gelder von ihr verspekuliert wurden. Daraufhin erfolgten ihre Entlassung und
eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die Landeshauptfrau Gabi
Burgstaller drängte mit Vehemenz auf rasche und transparente
Aufklärung über diese Spekulationsgeschäfte sowie auf einen
Ausstieg. Expertenteams wurden eingesetzt.
Um das über mehrere Jahre aufgebaute Kartenhaus von riskanten Finanzgeschäften
(Derivate, Swaps, Futures, etc.) zu verbergen, hat die entlassene
Finanzmanagerin des Landes, Monika Rathgeber neben anderen Handlungen zur
Verschleierung auch mutmaßlich nachträglich Protokolle des
Finanzbeirates ohne Wissen von Vorgesetzten manipuliert. Daneben soll es ein
Schattenportfolio mit 253 Derivatgeschäften gegeben haben, die von der
Finanzabteilung nicht in der Portfolio-Rechenstelle der Deutschen Bank in
Frankfurt gemeldet wurden. Dies wurde allerdings von Monika Rathgeber in einer Pressekonferenz
mit Vehemenz bestritten. Sie – so Rathgeber in der Öffentlichkeit –
habe keine unerlaubten Finanzgeschäfte betrieben.
Die
Protokolle des Finanzbeirats sind durch Experten weitgehend ausgewertet. Laut
dem ehemaligen Finanzreferenten LHStV. David Brenner waren die Manipulationen
umfangreich. Ganze Absätze, ja sogar einzelne Seiten, wurden aus
Originalen gelöscht. Stattdessen wurden neue Texte eingefügt, die
einen völlig anderen Sinn ergaben. Von Manipulationen sind
die Protokolle von 19 Sitzungen des Finanzbeirates zwischen Februar 2008 und
Jänner 2011 betroffen. Monika Rathgeber ist es gelungen, jede Kontrolle
auszuschalten. Überdies soll sie wiederholt gegen Richtlinien und
Anweisungen des Finanzbeirates und des suspendierten Abteilungsleiter Dr.
Eduard Paulus verstoßen und eigenmächtig Geschäfte
abgeschlossen haben.
Dem Rechnungshof wurden mutmaßlich von der entlassenen Finanzmanagerin Monika
Rathgeber manipulierte Protokolle übergegeben. So wurden die
Prüfer des Rechnungshofs im Glauben gehalten, dass die externen
Finanzexperten den eingegangenen Geschäften einen
‚Persilschein’ ausstellen. Die systematische Verschleierung der Protokolle
fand in den Prüfungszeiträumen des Rechnungshofes statt.
Damit ergeben sich auch
klare Fragen zur Tätigkeit des Bundesrechnungshofes bei der Gebarungsüberprüfung
(Finanzmanagement) von allen österreichischen Gebietskörperschaften.
Nicht übersehen werden darf nämlich in diesem Zusammenhang, dass der
österreichische Bundesrechnungshof seit etwa 2000 in Prüfberichten von
vielen Gebietskörperschaften ein aktives Finanzmanagement einmahnte. Im
Schuldenmanagement sollten Länder und Gemeinden vermehrt auf variable
statt auf fixe Zinsen bei den Kreditaufnahmen setzen. Dafür gibt es einige
Beispiele:
So 2004 im Rechnungshofbericht „Landeshauptstadt Salzburg –
Teilgebiete der Gebarung“. „Fremdwährungsdarlehen und
Darlehen mit Zinssatzbindung in fremder Währung hatte die LH nicht in
ihrem Portefeuille“.
Darin attestierte der Rechnungshof der Stadt Salzburg zwar ein professionelles
Schuldenmanagement, regte jedoch an, die Verschuldung in fremder Währung
und eine Zinssatzbindung an fremden Währungen bis zu einer Obergrenze
gezielt zu nutzen (dies durch SWAP-Verträge). So würde sich eine
Zinsersparnis von 1,5 Prozent ergeben.
Diese Vorgangsweise des Rechnungshofes bestätigte im Interview mit der Tageszeitung
„Die Presse“ sogar ÖVP-Landeshauptmann-Stellvertreter Dr.
Wilfried Haslauer am Dienstag 29. Jänner 2013: „Auf Anregung des
Rechnungshofes hat man diese Form des Finanzmanagements eingeführt. Bis
2007 gab es damit großen Erfolg, dann hat es sich ins Gegenteil verkehrt“.
Sie haben nun als Präsident des Rechnungshofes Anfang Jänner 2013
davon gesprochen, dass milliardenschwere Zeitbomben im derzeitigen
Rechnungswesen der Länder und Gemeinden ticken können. So gibt es
laut Angaben der österreichischen Nationalbank eine gewaltige Summe an
Fremdwährungsschulden bei österreichischen Gemeinden. Von Anfang 2009
bis Oktober 2012 sind die Außenstände in Franken & Co. Laut
Angaben der Österreichischen Nationalbank von 918 Millionen Euro auf 2,25
Milliarden Euro geradezu explodiert.
Damit stellt sich die Frage, wie diese Verbindlichkeiten der
Gebietskörperschaften abgebaut, die Risiken minimiert und risikoreiche
Spekulationsgeschäfte mit öffentlichen Geldern zukünftig verhindert
werden können.
Zur aktuellen Situation
in Salzburg
Zum 16.01.2013 wurde im Finanzüberwachungsausschuss des Landtages ein
Bericht zur Finanzlage des Landes Salzburg (Statusbericht) vorgelegt. Dieser Finanzstatus
ergab auf Basis der von Ithuba vorgenommen Bewertungen einen positiven
Vermögensüberschuss des Landes Salzburg zum Stichtag 31.12.2012 in
Höhe von 74,67 Millionen Euro.
Bei der Sondersitzung des Landtages am 23.01.2013 wurden entscheidende Schritte
zur Aufklärung der Finanzaffäre gesetzt. So wurde das Budget des Landes
für 2013 beschlossen, um die Haftungsfähigkeit des Landes sicher zu
stellen. Alle vier Landtagsfraktionen haben weiters ein gemeinsames,
umfassendes Maßnahmenpaket zur Aufarbeitung dieser Finanzcausa
beschlossen.
Gegenstand
des ebenfalls beschlossenen Untersuchungsausschuss ist die
"Überprüfung des Finanzmanagements des Landes Salzburg seit
2001", der die Aufklärungsarbeit in der Finanzaffäre weiter
vorantreiben soll. Ergebnisse sollen noch vor der Landtagswahl am 5. Mai
vorliegen. Da die Salzburger ÖVP mehr Interesse am Wahlkampf als an der
Aufklärung im Sinne des Landes Salzburg interessiert war, wird es am 5.
Mai auf Antrag der ÖVP vorgezogene Landtagswahlen geben. Landeshauptmann-Stellvertreter
Mag. David Brenner legte mit seinem Rücktritt den Grundstein für eine
neue politische Kultur in Österreich und stellte sich seiner politischen
Verantwortung im Interesse des Landes.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des
Rechnungshofes nachstehende
Anfrage:
1.
Halten
Sie die Behauptung weiterhin aufrecht, dass die Finanzabteilung des Amtes der
Salzburger Landesregierung im Jahr 2012 den Rechnungshof bei der Follow-up
Prüfung durch verfälschte Protokolle und falsche Zahlen getäuscht
habe?
Wenn ja, wodurch wurde nach aktuellen Erkenntnissen der Rechnungshof durch die
Finanzabteilung konkret getäuscht?
2.
Wie
viele und welche MitarbeiterInnen des Amtes der Salzburger Landesregierung
waren aus Sicht des Rechnungshofes an diesen Täuschungshandlungen
gegenüber dem Rechnungshof beteiligt (ersuche soweit bekannt um
namentliche Nennung)?
Befand sich darunter auch Monika Rathgeber?
3.
Mit
wie vielen und mit welchen MitarbeiterInnen des Amtes der Salzburger
Landesregierung hatte der Rechnungshof vor und bei der Follow-up Prüfung
2012 direkt Kontakt?
Auch mit Monika Rathgeber?
4.
Welche
Personen haben dem Rechnungshof bei seiner Follow-up-Überprüfung (des
Finanzmanagement) die Protokolle des Finanzbeirats übermittelt?
War dies Monika Rathgeber?
5.
In
welcher Form wurden die von der Finanzabteilung übermittelten Unterlagen
und Protokolle bei dieser Follow-up Prüfung durch die Prüfer des
Rechnungshofes verifiziert?
6. Wie lautete der konkrete Prüfauftrag von Ihnen an das Prüfungsteam für diese Finanzmanagementprüfung des Landes Salzburg?
7. Wie
wurde die Follow-up-Überprüfung der Finanzierungsinstrumente
durchgeführt?
8. Wurden
dabei eigene Unterlagen des Rechnungshofes aus der vorangegangenen
Überprüfung herangezogen und verglichen oder wurden immer jene
Unterlagen untersucht, die von der geprüften Finanzabteilung vorgelegt
wurden?
9. Warum
wurden nur Kontoübersichtsblätter überprüft und keine -
zumindest stichprobenartigen - Überprüfungen der einzelnen Konten
gemacht?
10.
Werden
im Allgemeinen bei Follow-up-Überprüfungen nur die jeweiligen
Übersichten betrachtet und keine tiefergehenden Analysen vorgenommen?
11.
War
dem Rechnungshof vor und bei dieser Prüfung der Rechnungsabschluss des
Landes Salzburg für 2011 (inkl. Vermögensaufstellung, Berichte des
Finanzdienstleisters und des Finanzbeirates) bekannt?
12.
Wenn
ja, wann wurde dieser Rechnungsabschluss u.a. Unterlagen dem Rechnungshof
übermittelt?
Wie hoch waren die ausgewiesenen Schulden des Landes Salzburg, die dieser Rechnungsabschluss
für 2011 auswies?
13.
Zu
welchen konkreten Schlussfolgerungen kam der Rechnungshof 2012 bei dieser Follow-up
Prüfung des Finanzmanagement des Landes Salzburg?
Waren diese ident mit den Schlussfolgerungen des Salzburger Rechnungshofes?
Wenn nein, wodurch unterscheiden sich diese inhaltlich?
14.
Wie
konnte vom Rechnungshof festgestellt werden, dass die bisherigen Empfehlungen zum
Großteil umgesetzt worden sind?
Worauf begründet sich die im Rechnungshofbericht festgestellte
Risikominimierung?
15.
Hat
der Rechnungshof im Rahmen des Prüfauftrages bzw. Follow-up Prüfung
auch mit der ÖBFA Kontakt aufgenommen, um Salzburgs Schuldenaufnahmen bzw.
den Schuldenstand Salzburgs bei der ÖBFA zu verifizieren?
Wenn nein, warum nicht?
16.
Hat
der Rechnungshof auch geprüft, ob das Land Salzburg die vertraglichen
Rahmenbedingungen mit der ÖBFA (z.B. Veranlagungs- bzw.
Spekulationsausschluss) auch tatsächlich eingehalten hat?
17. Wenn nein, wurde eine derartige Kontrolle durch den Rechnungshof bei anderen Ländern und Gemeinden, die bei der ÖBFA Kredite aufgenommen haben, jemals durchgeführt?
18.
Warum
hat der Rechnungshof im Jahr 2012 keine Einzelprüfung aller laufenden
Finanzgeschäfte (Veranlagungen, Derivatgeschäfte, ÖBFA
Kredite, etc.) des Landes Salzburg durchgeführt?
19. Welche
Schlussfolgerungen zog der Rechnungshof in den letzten Jahren eigentlich aus
der Tatsache, dass die Finanzabteilung des Landes Salzburg mit über 30
inländischen und ausländischen Bankinstituten Finanzgeschäfte abgeschlossen
hat?
Wurde dies jemals kritisiert?
20.
Ist
dem Rechnungshof nun bereits bekannt, zu welchen Kursen die einzelnen von
Monika Rathgeber abgeschlossenen Wertpapier und Derivatgeschäfte von der
Finanzverwaltung gekauft wurden, ob es dazwischen Ausschüttungen gab, ob
Gewinne erzielt oder Verluste gemacht wurden?
21.
Welche
konkreten Einwände hat der Bundesrechnungshof gegen die
Wertpapiergeschäfte und hochspekulativen Derivatgeschäfte durch das
Bundesland Salzburg bei den Prüfungen des Finanzmanagements in den letzten
Jahren vorgebracht?
Wie viele und welche Empfehlungen wurden an das Land Salzburg gerichtet?
22.
Wie
reagierte das Land Salzburgs auf diese Einwände und Empfehlungen?
Welche konkreten Maßnahmen wurden durch das Land Salzburg in Folge ergriffen,
um den Empfehlungen des Rechnungshofs zu entsprechen und die finanziellen Risiken
zu minimieren?
23.
Sind
Sie der Meinung, nach allen Ihnen nunmehr neu vorliegenden Informationen, dass
es in Salzburg ein verdecktes Finanzierungsportfolio und ein verdecktes
Wertpapierportfolio gegeben hat/gibt?
24.
Ist
es richtig, dass im Dezember 2012 vor dem offiziellen Termin von
Finanzüberwachungsausschussmitgliedern und Landesregierungsmitgliedern mit
dem Rechnungshof ein „Geheimtreffen“ von
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer mit dem Rechnungshof-Präsident
Dr. Josef Moser stattfand, an dem auch ÖVP-Landtagspräsident Simon
Illmer und der Salzburger Rechnungshof-Direktor Dr. Manfred Müller
teilnahmen?
25.
Warum
fand dieses Gespräch überhaupt statt?
Wer hat dieses initiiert bzw. zu diesem Gespräch eingeladen?
Erfolgte die Einladung schriftlich oder telefonisch?
In welchen Räumlichkeiten fand dieses Gespräch statt?
26.
Was
war konkret Gegenstand des Gespräches?
Was wurde zwischen den Teilnehmern vereinbart?
Gibt es ein diesbezügliches Protokoll?
27.
Haben
ÖVP-Chef Dr. Winfried Haslauer oder andere ÖVP-Teilnehmer in
irgendeiner Form versucht, Einfluss auf die Tätigkeit des Rechnungshofes
bzw. den zeitlichen Ablauf der Prüfungen des Rechnungshofes zunehmen?
28.
Verfügt
der Rechnungshof bereits über Informationen, ob bei diesen
Finanzgeschäften des Landes Salzburg Provisionen geflossen sind?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Welche Summen wurden an wen bezahlt?
29.
Wie
lautet Ihre Einschätzung zur Gebarungs- und Finanzsituation im Land
Salzburg? Sind aus den neu hervorgekommenen Portfolien Implikationen für
den Landeshaushalt zu erwarten, oder ist bei geordneter Abwicklung mit einer
Auflösung ohne Schaden/Erhöhung der Gesamtverschuldung des Landes zu
rechnen?
30.
Wie
lauten die zwischenzeitig vorliegenden Erkenntnisse des Rechnungshofes
für den ersten Zwischenbericht zu dieser Salzburger Finanzaffäre?
31.
In
wie vielen Fällen hat der Rechnungshof in seinen Prüfberichten seit
2002 Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte bzw. deren Einrichtungen
ein aktives Finanzmanagement (z.B. Abschluss von
Fremdwährungsverträgen, Zinstauschverträgen o.ä.)
empfohlen?
32.
Welche
Gemeinden, Gemeindeverbände oder Städte waren dies?
33.
In
wie vielen Fällen hat der Rechnungshof in seinen Prüfberichten seit
2002 Bundesländer bzw. deren Einrichtungen ein aktives Finanzmanagement
(z.B. Abschluss von Fremdwährungsverträgen, Zinstauschverträgen
o.ä.) empfohlen?
34.
Welche
Bundesländer waren dies?
35.
Welche
und wie viele „Budgetbomben“ liegen aus Sicht des Rechnungshofes
noch in dem österreichischen Gemeinden und Ländern?
Welche Gemeinden und Länder sind dies?
36.
Halten
nach Kenntnis des Rechnungshofes die österreichischen Bundesländer
die Verpflichtungen mit den Haftungsobergrenzen, die sich aus dem
Stabilitätspakt ergeben, ein?
Wenn nein, welche Bundesländer nicht?