13679/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.01.2013
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Anfrage


der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
an den Präsidenten des Rechnungshofes
betreffend „Kontrollen und Gebarungsüberprüfungen (Finanzmanagement) des Rechnungshofes gegenüber Gebietskörperschaften insbesondere gegenüber dem Land Salzburg“

In einem demokratischen Verfassungsstaat darf es grundsätzlich weder auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene kontrollfreie Räume bei der Finanzgebarung (Finanzmanagement) geben. Die Rechnungshöfe sollten sachverständige Befunde, Informationen und Anregungen liefern. Rechnungshöfe sind dabei Kontrollinstanzen, aber keine Entscheidungsinstanzen. Die zentrale Frage ist allerdings, ob diese Kontrollen auch funktionieren.

Nun: Die öffentlichen Finanzkontrollen haben jedenfalls in Salzburg versagt. Es haben auch  sämtliche Kontrollinstanzen des Landes versagt. Der Salzburger Landesrechnungshof genauso wie der Rechnungshof des Bundes. Denn diese doppelte Gebarungsüberprüfung hat weder Kontrolldefizite und Fehler noch einen Missbrauch bei den Finanzgeschäften (Finanzmanagement) des Landes Salzburg aufgedeckt. Noch vor wenigen Monaten attestierten beide Rechnungshöfe der Salzburger Landesregierung mit den öffentlichen Mittel rechtmäßig, wirtschaftlich und sparsam umgegangen zu sein. Zum Vorschein gekommen sind diese Manipulationen in der Finanzabteilung durch die vom damaligen LHStV. David Brenner veranlassten Maßnahmen zur Risikominimierung, wie etwas zum Abbau von riskanten Papieren (Derivate). Daher bleibt die Frage offen, in welcher Form diese doppelte Gebarungsüberprüfung bzw. Überprüfung des Finanzmanagements durch die beiden Rechnungshöfe tatsächlich erfolgt ist.

In der Aussprache des Rechnungshof-Ausschusses wurde am 12. Dezember 2012 dargelegt, wie die Follow-up Überprüfung zur Finanzsituation in Salzburg stattgefunden hat. Es wurden von Seiten der Rechnungshofbeamten nicht die einzelnen Konten überprüft, sondern nur die Aufstellung der jeweiligen Konten begutachtet und auch keine Stichproben gezogen. Daher kam es zu folgender Einschätzung im RH-Bericht für das Land Salzburg 2012/9:

Das Land Salzburg setzte fast alle Empfehlungen des RH um. Es schloss jedoch weiterhin komplexe — mit Risiko behaftete — Derivativgeschäfte ab, um dadurch zusätzliche Erträge zu erwirtschaften. Allerdings wurden durch den Abschluss zusätzlicher Sicherungsgeschäfte die Risikopositionen stark reduziert.“ (RH-Bericht Salzburg 2012/9, S.159)

Von vier Empfehlungen aus dem vorangegangenen Bericht wurden also drei Empfehlungen umgesetzt, wie der Rechnungshof feststellte

Das Land Salzburg beobachtete weiterhin laufend den Kapitalmarkt. Es verfügte neben den personellen auch über die organisatorischen Voraussetzungen (z.B. Zugang zu Online–Diensten), um zeitnah über die aktuellen Entwicklungen informiert zu sein und rasch auf Marktveränderungen reagieren zu können. Darüber hinaus war ein Finanzbeirat eingerichtet, der in regelmäßigen Sitzungen (alle zwei Monate) über die weitere Ausrichtung des Schulden– und Derivativportfolios beriet. Die Finanzschuld setzte sich Ende 2010 zu rd. 65 % aus fix verzinsten und zu rd. 35 % aus variabel verzinsten Finanzierungen zusammen.“ (S. 173/174)

Auch die Risikominimierung wurde durch den Rechnungshof bestätigt

9.1 (1) Der RH hatte dem Land Salzburg in seinem Vorbericht empfohlen, dass bei Veranlagungen mögliche Veranlagungserträge weiterhin in einem angemessenen Verhältnis zum eingegangenen Risiko stehen sollten.

(2) Im Nachfrageverfahren hatte das Land Salzburg mitgeteilt, dass es stets auf eine ausgewogene Risikoverteilung unter Berücksichtigung aller mit Veranlagungen verbundenen Risiken achte und dass Veranlagungen und deren Risiken Bestandteil der umfassenden Richtlinien für das Finanzmanagement des Landes seien.

(3) Der RH stellte nunmehr fest, dass das Land Salzburg in den Jahren 2008 bis 2010 keine neuen Veranlagungen mehr tätigte. Dadurch reduzierte sich der Bestand des Wertpapierportfolios zwischen 2008 und 2010 von 6,26 Mill. EUR auf 1,24 Mill. EUR… 9.2 Die Empfehlung des RH wurde umgesetzt, weil das Land Salzburg durch das Festlegen von besonderen Regelungen für Veranlagungen Maßnahmen traf, die bei künftigen Veranlagungen als Grundlage für ein risikoorientiertes Veranlagungsmanagement dienen sollen.“ (S 176)

Demgegenüber wurde Ende 2012 von Frau Monika Rathgeber (Referatsleiterin in der Finanzabteilung) bekannt gegeben, dass möglicherweise 340 Millionen Euro öffentliche Gelder von ihr verspekuliert wurden. Daraufhin erfolgten ihre Entlassung und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die Landeshauptfrau Gabi Burgstaller drängte mit Vehemenz auf rasche und transparente Aufklärung über diese Spekulationsgeschäfte sowie auf einen Ausstieg. Expertenteams wurden eingesetzt.

Um das über mehrere Jahre aufgebaute Kartenhaus von riskanten Finanzgeschäften (Derivate, Swaps, Futures, etc.) zu verbergen, hat die entlassene Finanzmanagerin des Landes, Monika Rathgeber neben anderen Handlungen zur Verschleierung auch mutmaßlich nachträglich Protokolle des Finanzbeirates ohne Wissen von Vorgesetzten manipuliert. Daneben soll es ein Schattenportfolio mit 253 Derivatgeschäften gegeben haben, die von der Finanzabteilung nicht in der Portfolio-Rechenstelle der Deutschen Bank in Frankfurt gemeldet wurden. Dies wurde allerdings von Monika Rathgeber in einer Pressekonferenz mit Vehemenz bestritten. Sie – so Rathgeber in der Öffentlichkeit – habe keine unerlaubten Finanzgeschäfte betrieben.

Die Protokolle des Finanzbeirats sind durch Experten weitgehend ausgewertet. Laut dem ehemaligen Finanzreferenten LHStV. David Brenner waren die Manipulationen umfangreich. Ganze Absätze, ja sogar einzelne Seiten, wurden aus Originalen gelöscht. Stattdessen wurden neue Texte eingefügt, die einen völlig anderen Sinn ergaben. Von Manipulationen sind die Protokolle von 19 Sitzungen des Finanzbeirates zwischen Februar 2008 und Jänner 2011 betroffen. Monika Rathgeber ist es gelungen, jede Kontrolle auszuschalten. Überdies soll sie wiederholt gegen Richtlinien und Anweisungen des Finanzbeirates und des suspendierten Abteilungsleiter Dr. Eduard Paulus verstoßen und eigenmächtig Geschäfte abgeschlossen haben.

Dem Rechnungshof wurden mutmaßlich von der entlassenen Finanzmanagerin Monika Rathgeber manipulierte Protokolle  übergegeben. So wurden die Prüfer des Rechnungshofs im Glauben gehalten, dass die externen Finanzexperten den eingegangenen Geschäften einen ‚Persilschein’ ausstellen. Die systematische Verschleierung der Protokolle fand in den Prüfungszeiträumen des Rechnungshofes statt.

Damit ergeben sich auch klare Fragen zur Tätigkeit des Bundesrechnungshofes bei der Gebarungsüberprüfung (Finanzmanagement) von allen österreichischen Gebietskörperschaften.

Nicht übersehen werden darf nämlich in diesem Zusammenhang, dass der österreichische Bundesrechnungshof seit etwa 2000 in Prüfberichten von vielen Gebietskörperschaften ein aktives Finanzmanagement einmahnte. Im Schuldenmanagement sollten Länder und Gemeinden vermehrt auf variable statt auf fixe Zinsen bei den Kreditaufnahmen setzen. Dafür gibt es einige Beispiele:
So 2004 im Rechnungshofbericht „Landeshauptstadt Salzburg – Teilgebiete der Gebarung“. „Fremdwährungsdarlehen und Darlehen mit Zinssatzbindung in fremder Währung hatte die LH nicht in ihrem Portefeuille“.
Darin attestierte der Rechnungshof der Stadt Salzburg zwar ein professionelles Schuldenmanagement, regte jedoch an, die Verschuldung in fremder Währung und eine Zinssatzbindung an fremden Währungen bis zu einer Obergrenze gezielt zu nutzen (dies durch SWAP-Verträge). So würde sich eine Zinsersparnis von 1,5 Prozent ergeben.
Diese Vorgangsweise des Rechnungshofes bestätigte im Interview mit der Tageszeitung „Die Presse“ sogar ÖVP-Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer am Dienstag 29. Jänner 2013: „Auf Anregung des Rechnungshofes hat man diese Form des Finanzmanagements eingeführt. Bis 2007 gab es damit großen Erfolg, dann hat es sich ins Gegenteil verkehrt“.

Sie haben nun als Präsident des Rechnungshofes Anfang Jänner 2013 davon gesprochen, dass milliardenschwere Zeitbomben im derzeitigen Rechnungswesen der Länder und Gemeinden ticken können. So gibt es laut Angaben der österreichischen Nationalbank eine gewaltige Summe an Fremdwährungsschulden bei österreichischen Gemeinden. Von Anfang 2009 bis Oktober 2012 sind die Außenstände in Franken & Co. Laut Angaben der Österreichischen Nationalbank von 918 Millionen Euro auf 2,25 Milliarden Euro geradezu explodiert.
Damit stellt sich die Frage, wie diese Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaften abgebaut, die Risiken minimiert und risikoreiche Spekulationsgeschäfte mit öffentlichen Geldern zukünftig verhindert werden können.

Zur aktuellen Situation in Salzburg
Zum 16.01.2013 wurde im Finanzüberwachungsausschuss des Landtages ein Bericht zur Finanzlage des Landes Salzburg (Statusbericht) vorgelegt. Dieser Finanzstatus ergab auf Basis der von Ithuba vorgenommen Bewertungen einen positiven Vermögensüberschuss des Landes Salzburg zum Stichtag 31.12.2012 in Höhe von 74,67 Millionen Euro.  
Bei der Sondersitzung des Landtages am 23.01.2013 wurden entscheidende Schritte zur Aufklärung der Finanzaffäre gesetzt. So wurde das Budget des Landes für 2013 beschlossen, um die Haftungsfähigkeit des Landes sicher zu stellen. Alle vier Landtagsfraktionen haben weiters ein gemeinsames, umfassendes Maßnahmenpaket zur Aufarbeitung dieser Finanzcausa beschlossen.

Gegenstand des ebenfalls beschlossenen Untersuchungsausschuss ist die "Überprüfung des Finanzmanagements des Landes Salzburg seit 2001", der die Aufklärungsarbeit in der Finanzaffäre weiter vorantreiben soll. Ergebnisse sollen noch vor der Landtagswahl am 5. Mai vorliegen. Da die Salzburger ÖVP mehr Interesse am Wahlkampf als an der Aufklärung im Sinne des Landes Salzburg interessiert war, wird es am 5. Mai auf Antrag der ÖVP vorgezogene Landtagswahlen geben. Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. David Brenner legte mit seinem Rücktritt den Grundstein für eine neue politische Kultur in Österreich und stellte sich seiner politischen Verantwortung im Interesse des Landes.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Rechnungshofes  nachstehende

Anfrage:

1.      Halten Sie die Behauptung weiterhin aufrecht, dass die Finanzabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung im Jahr 2012 den Rechnungshof bei der Follow-up Prüfung durch verfälschte Protokolle und falsche Zahlen getäuscht habe?
Wenn ja, wodurch wurde nach aktuellen Erkenntnissen der Rechnungshof durch die Finanzabteilung konkret getäuscht?

2.      Wie viele und welche MitarbeiterInnen des Amtes der Salzburger Landesregierung waren aus Sicht des Rechnungshofes an diesen Täuschungshandlungen gegenüber dem Rechnungshof beteiligt (ersuche soweit bekannt um namentliche Nennung)?
Befand sich darunter auch Monika Rathgeber?

3.      Mit wie vielen und mit welchen MitarbeiterInnen des Amtes der Salzburger Landesregierung hatte der Rechnungshof vor und bei der Follow-up Prüfung 2012 direkt Kontakt?
Auch mit Monika Rathgeber?

4.      Welche Personen haben dem Rechnungshof bei seiner Follow-up-Überprüfung (des Finanzmanagement) die Protokolle des Finanzbeirats übermittelt?
War dies Monika Rathgeber?

 

5.      In welcher Form wurden die von der Finanzabteilung übermittelten Unterlagen und Protokolle bei dieser Follow-up Prüfung durch die Prüfer des Rechnungshofes verifiziert?

6.      Wie lautete der konkrete Prüfauftrag von Ihnen an das Prüfungsteam für diese Finanzmanagementprüfung des Landes Salzburg?

7.      Wie wurde die Follow-up-Überprüfung der Finanzierungsinstrumente durchgeführt?

8.      Wurden dabei eigene Unterlagen des Rechnungshofes aus der vorangegangenen Überprüfung herangezogen und verglichen oder wurden immer jene Unterlagen untersucht, die von der geprüften Finanzabteilung vorgelegt wurden?

9.      Warum wurden nur Kontoübersichtsblätter überprüft und keine - zumindest stichprobenartigen - Überprüfungen der einzelnen Konten gemacht?

10.  Werden im Allgemeinen bei Follow-up-Überprüfungen nur die jeweiligen Übersichten betrachtet und keine tiefergehenden Analysen vorgenommen?

11.  War dem Rechnungshof vor und bei dieser Prüfung der Rechnungsabschluss des Landes Salzburg für 2011 (inkl. Vermögensaufstellung, Berichte des Finanzdienstleisters und des Finanzbeirates) bekannt?

12.  Wenn ja, wann wurde dieser Rechnungsabschluss u.a. Unterlagen dem Rechnungshof übermittelt?
Wie hoch waren die ausgewiesenen Schulden des Landes Salzburg, die dieser Rechnungsabschluss für 2011 auswies?

 

13.  Zu welchen konkreten Schlussfolgerungen kam der Rechnungshof 2012 bei dieser Follow-up Prüfung des Finanzmanagement des Landes Salzburg?
Waren diese ident mit den Schlussfolgerungen des Salzburger Rechnungshofes?
Wenn nein, wodurch unterscheiden sich diese inhaltlich?

14.  Wie konnte vom Rechnungshof festgestellt werden, dass die bisherigen Empfehlungen zum Großteil umgesetzt worden sind?
Worauf begründet sich die im Rechnungshofbericht festgestellte Risikominimierung?

15.  Hat der Rechnungshof im Rahmen des Prüfauftrages bzw. Follow-up Prüfung auch mit der ÖBFA Kontakt aufgenommen, um Salzburgs Schuldenaufnahmen bzw. den Schuldenstand Salzburgs bei der ÖBFA zu verifizieren?
Wenn nein, warum nicht?

16.  Hat der Rechnungshof auch geprüft, ob das Land Salzburg die vertraglichen Rahmenbedingungen mit der ÖBFA (z.B. Veranlagungs- bzw. Spekulationsausschluss) auch tatsächlich eingehalten hat?

17.  Wenn nein, wurde eine derartige Kontrolle durch den Rechnungshof bei anderen Ländern und Gemeinden, die bei der ÖBFA Kredite aufgenommen haben, jemals durchgeführt?

 

18.  Warum hat der Rechnungshof im Jahr 2012 keine Einzelprüfung aller laufenden Finanzgeschäfte  (Veranlagungen, Derivatgeschäfte, ÖBFA Kredite, etc.) des Landes Salzburg durchgeführt?

19.  Welche Schlussfolgerungen zog der Rechnungshof in den letzten Jahren eigentlich aus der Tatsache, dass die Finanzabteilung des Landes Salzburg mit über 30 inländischen und ausländischen Bankinstituten Finanzgeschäfte abgeschlossen hat?
Wurde dies jemals kritisiert?

 

20.  Ist dem Rechnungshof nun bereits bekannt, zu welchen Kursen die einzelnen von Monika Rathgeber abgeschlossenen Wertpapier und Derivatgeschäfte von der Finanzverwaltung gekauft wurden, ob es dazwischen Ausschüttungen gab, ob Gewinne erzielt oder Verluste gemacht wurden?

21.  Welche konkreten Einwände hat der Bundesrechnungshof gegen die Wertpapiergeschäfte und hochspekulativen Derivatgeschäfte durch das Bundesland Salzburg bei den Prüfungen des Finanzmanagements in den letzten Jahren vorgebracht?
Wie viele und welche Empfehlungen wurden an das Land Salzburg gerichtet?

22.  Wie reagierte das Land Salzburgs auf diese Einwände und Empfehlungen?
Welche konkreten Maßnahmen wurden durch das Land Salzburg in Folge ergriffen, um den Empfehlungen des Rechnungshofs zu entsprechen und die finanziellen Risiken zu minimieren?


23.  Sind Sie der Meinung, nach allen Ihnen nunmehr neu vorliegenden Informationen, dass es in Salzburg ein verdecktes Finanzierungsportfolio und ein verdecktes Wertpapierportfolio gegeben hat/gibt?

24.  Ist es richtig, dass im Dezember 2012 vor dem offiziellen Termin von Finanzüberwachungsausschussmitgliedern und Landesregierungsmitgliedern mit dem Rechnungshof ein „Geheimtreffen“ von Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer mit dem Rechnungshof-Präsident Dr. Josef Moser stattfand, an dem auch ÖVP-Landtagspräsident Simon Illmer und der Salzburger Rechnungshof-Direktor Dr. Manfred Müller teilnahmen?

25.  Warum fand dieses Gespräch überhaupt statt?
Wer hat dieses initiiert bzw. zu diesem Gespräch eingeladen?
Erfolgte die Einladung schriftlich oder telefonisch?
In welchen Räumlichkeiten fand dieses Gespräch statt?

26.  Was war konkret Gegenstand des Gespräches?
Was wurde zwischen den Teilnehmern vereinbart?
Gibt es ein diesbezügliches Protokoll?

27.  Haben ÖVP-Chef Dr. Winfried Haslauer oder andere ÖVP-Teilnehmer in irgendeiner Form versucht, Einfluss auf die Tätigkeit des Rechnungshofes bzw. den zeitlichen Ablauf der Prüfungen des Rechnungshofes zunehmen?

28.  Verfügt der Rechnungshof bereits über Informationen, ob bei diesen Finanzgeschäften des Landes Salzburg Provisionen geflossen sind?
Wenn ja, in wie vielen Fällen?
Welche Summen wurden an wen bezahlt?

29.  Wie lautet Ihre Einschätzung zur Gebarungs- und Finanzsituation im Land Salzburg? Sind aus den neu hervorgekommenen Portfolien Implikationen für den Landeshaushalt zu erwarten, oder ist bei geordneter Abwicklung mit einer Auflösung ohne Schaden/Erhöhung der Gesamtverschuldung des Landes zu rechnen?

30.  Wie lauten die zwischenzeitig vorliegenden  Erkenntnisse des Rechnungshofes für den ersten Zwischenbericht zu dieser Salzburger Finanzaffäre?

31.  In wie vielen Fällen hat der Rechnungshof in seinen Prüfberichten seit 2002 Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte bzw. deren Einrichtungen ein aktives Finanzmanagement (z.B. Abschluss von Fremdwährungsverträgen, Zinstauschverträgen o.ä.) empfohlen?

32.  Welche Gemeinden, Gemeindeverbände oder Städte waren dies?

33.  In wie vielen Fällen hat der Rechnungshof in seinen Prüfberichten seit 2002 Bundesländer bzw. deren Einrichtungen ein aktives Finanzmanagement (z.B. Abschluss von Fremdwährungsverträgen, Zinstauschverträgen o.ä.) empfohlen?

34.  Welche Bundesländer waren dies?

35.  Welche und wie viele „Budgetbomben“ liegen aus Sicht des Rechnungshofes noch in dem österreichischen Gemeinden und Ländern?
Welche Gemeinden und Länder sind dies?

36.  Halten nach Kenntnis des Rechnungshofes die österreichischen Bundesländer die Verpflichtungen mit den Haftungsobergrenzen, die sich aus dem Stabilitätspakt ergeben, ein?
Wenn nein, welche Bundesländer nicht?