13681/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl und KollegInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend einheitliches Jugendschutzgesetz in Österreich.

Derzeit haben sich sieben Bundesländer für ein einheitliches Jugendschutzgesetz in Österreich ausgesprochen. Nur die Bundesländer Tirol und Vorarlberg sind gegen diese Vereinheitlichung. Seit dem dies der Bevölkerung bekannt wurde, werde ich im Besonderen von Pädagoglnnen und Eltern immer wieder mit diversen Fragen und Bedenken das künftige Jugendschutzgesetze betreffend konfrontiert.

Das Hauptziel des Jugendschutzes muss es sein, junge Menschen vor Gefahren und Einflüssen, die ihre körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung beeinträchtigen, zu schützen.

Natürlich darf die Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit junger Menschen für sich selbst Verantwortung zu übernehmen nicht vernachlässigt werden.

Aufgrund der ständigen Anfragen ergibt sich für die Unterfertigten folgende Anfrage:

1.     Wird es nun österreichweit ein einheitliches Jugendschutzgesetz geben oder werden die beiden Bundesländer Tirol und Vorarlberg ausgenommen?


2.     Werden die Ausgehzeiten wie geplant überaus großzügig ausgelegt sein oder werden noch Korrekturen vorgenommen werden?

Derzeit ist geplant, dass Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 23.00 Uhr ausgehen dürfen, danach bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bis 1.00 Uhr früh und ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gibt es keine zeitliche Beschränkung mehr.

3.     Wurden mit der Erstellung der Vorschriften Pädagoglnnen und PsychologInnen eingebunden?

4.     Wenn ja, wer?

5.     In welcher Form ist die Kontrolle des neuen Jugendschutzgesetzes vorgesehen?

6.     Wer kontrolliert die Einhaltung des neuen Jugendschutzgesetzes?

7.     Wie sieht die Ahndung bei nicht Einhaltung des neuen Jugendschutzgesetzes aus?