13686/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2013
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Stefan Markowitz, Erich Tadler

Kollegen und Kollegin

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Schülerfreifahrt von zu Hause –Diskriminierung von Kindern mit getrennt lebenden Eltern

 

 

Die Tochter eines getrennt lebenden Elternpaares hat mit der Begründung, das sie nicht an mindestens 4 Tagen pro Woche die Fahrt von zu Hause zur Schule wahrnimmt die  Schülerfreifahrt weder zum Vater noch zur Mutter bekommen.  Die Tochter möchte verständlicherweise den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrechterhalten und tut dies auch, obwohl keine gemeinsame Obsorge vereinbart wurde.

 

Eine 50/50 Betreuung/Aufenthalt der Kinder wird von allen namhaften Psychologen und Familienorganisationen befürwortet und gefördert. Dafür ist diese Schülerin aktuell so benachteiligt, dass ihre Eltern alle Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum ihrem Vater, und zu ihrer Mutter, zu und von der Schule mit ihrem Geld bezahlen müssen, weil die Mutter gegenüber den Behörden keine falschen Angaben machen will. Die verantwortlichen Politiker sind über diesen Missstand seit längerem Informiert, haben bis jetzt jedoch nichts unternommen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende

 

ANFRAGE:

 

 

1.         Warum gibt es keine Schülerfreifahrt für Kinder von getrennt lebenden Elternteilen?

 

2.         Welche Maßnahmen planen Sie in Zukunft zu setzen, damit es hier zu keiner weiteren Diskriminierung kommt?

 

3.         Warum gibt es in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland Lösungen, wo die Schüler  60 EUR alle öffentlichen Verkehrsmittel benützen dürfen und in den anderen Bundesländern nicht?

 

4.         Was wird für eine österreichweite Lösung getan?