13688/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Tadler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend div. Berichte in Printmedien, Steuerfachzeitschriften, Feststellungen der Volksanwaltschaft und Darstellungen auf der homepage www.finanzamt-pfuscht.at.

 

Die Volksanwaltschaft als Hilfsorgan des Parlaments hat mit einem Schreiben vom 22. Oktober 2012 (Betr: BMF-410101/0042-I/4/2012) in mehreren Punkten Missstände in der Finanzverwaltung festgehalten.

 

In diesem Schreiben wird konkret auf die Verfahren, welche durch das Finanzamt
St. Johann, Tamsweg, Zell am See durchgeführt wurden, verwiesen. Diese Verfahren erstreckten sich von 2007 bis Ende 2012, wobei durch die Instanzen und durch die Volksanwaltschaft festgestellt wurde, dass dem Finanzamt St. Johann, Tamsweg, Zell am See mehrere zum Teil gravierende Fehler unterlaufen sind, welche bei sorgfältiger Bearbeitung nicht hätten passieren dürfen.

 

Konkret geht es dabei um die Verfahren gegen Herrn Dostal, welchem 17 rechtswidrige Bescheide zugestellt wurden - hier darf angemerkt werden, dass sämtliche Bescheide durch die Instanzen (FA, UFS und VwGH) im Verwaltungswege aufgehoben wurden.

 

Dem Betroffenen sind, neben sonstigen „Folgekosten“, für die verschiedenen Verfahren, die alle auf den gleichen (in der Zwischenzeit als unrichtig festgestellten) Argumentationen der Finanzverwaltung basierten, zumindest nicht unerhebliche Kosten für seine (notwendige) steuerliche Vertretung entstanden. Durch diese Missstände und Fehler, welchem dem Finanzamt St. Johann, Tamsweg, Zell am See in dieser Causa unterlaufen sind, wurde Herr Dostal in den wirtschaftlichen Ruin getrieben.

 

Nachdem die von der Volksanwaltschaft Anfang Sept. 2012 verlangte Entschuldigung bei Herrn Dostal nie eintraf, ist dieser mit der Homepage www.finanzamt-pfuscht.at im Okt. 2012 in die Offensive gegangen und hat die Medien eingeschaltet, wo etliche Berichte erschienen sind.


Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Finanzen nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Ist Ihnen der oben beschriebene Sachverhalt bekannt?

 

2.    Wenn ja, seit wann wissen Sie davon?

 

3.    Welcher zeitliche Arbeitsaufwand und welche Kosten sind dem Finanzministerium durch die vielen fehlerhaften (rechtswidrigen) Bescheide entstanden?

 

4.    Wurde von Ihrem Ministerium diesbezüglich eine Untersuchung eingeleitet?

 

5.    Wenn ja, wann wurde eine diesbezügliche Untersuchung eingeleitet und mit welchem Ergebnis?

 

6.    Aus welchen Erwägungen hat Herr Dostal auf sein an Sie persönlich gerichtetes Schreiben keine Antwort erhalten und blieb die an Sie gerichtete Protestnote des Steuerberaters von Herrn Dostal ohne Antwort?

 

7.    Ist es richtig, dass vom Regionalmanagement ein Prüfbericht über die Causa Dostal erstellt wurde?

 

8.    Wenn ja, warum wird dieser Prüfbericht über seine Steuerangelegenheiten, dem betroffenen Unternehmer im Sinne der Transparenz nicht übermittelt.

 

9.    Decken sich die Ergebnisse des Prüfberichtes mit der Aussage des Regionalmanagements, es seien lediglich verhältnismäßig geringfügige Fehler passiert?

 

10. Wird dieser Prüfbericht der Volksanwaltschaft als Hilfsorgan des Parlaments übermittelt? Falls nein, warum nicht ?

 

11. Durch die Volksanwaltschaft wurde Ihnen am 22. Oktober 2012 ein diesbezügliches Schreiben übermittelt, worin festgehalten wird, dass mehrere erbetene Stellungnahmen nie eingelangt seien. Warum wurde eine solche Stellungnahme einem Hilfsorgan des Parlaments von Ihrem Ministerium nie übermittelt?

 

12. Werden durch Ihr Ministerium die Finanzämter auf gravierende Fehler, wie oben dargelegt, überprüft?

 

13. Wenn ja, gibt es diesbezüglich einen öffentlichen Bericht?

 

14. Wenn nein, warum nicht?

 

15. Ist es richtig, dass Steuerprüfer durch monetäre Zielvorgaben (Mehrergebnis) angehalten werden von Steuerzahlern möglichst viel Geld einzutreiben?

 

16. Ist es richtig, dass Steuerprüfern ihr Mehrergebnis erhalten bleibt, auch wenn sich die jeweilige Steuervorschreibung als rechtswidrig erweist oder gar vom Prüfer schwere Fehler begangen wurden?

 

17. Falls ja, wäre es nicht einem Rechtsstaat entsprechend bei unrichtigen Bescheiden dem Prüfer das Mehrergebnis zu kürzen oder die Fehlleistung ebenso zu erfassen wie das Mehrergebnis?

 

18. Der betroffene Unternehmer erhebt in seiner Homepage schwere Vorwürfe gegen die Finanzverwaltung und listet Fehler Platz 1 bis 9 auf finanzamt-pfuscht.at/fehler.htm auf:

 

a)    Sind dem Unternehmer bzw. seiner Firma tatsächlich € 170.000,- Steuerschaden durch rechtswidrige Versteuerung von Bauleistungen entstanden?

b)    Wurde durch dieselbe Falschbeurteilung der Behörde auch bei Kunden des Unternehmers rechtswidrig kassiert oder Vorsteuern verhindert? Wenn ja, wie viel ?

c)    Hat die Finanzverwaltung das Grundprinzip der Umsatzsteuer, dass die USt kein Entgeltbestandteil ist, missachtet und tatsächlich die Umsatzsteuer aus den erhaltenen Anzahlungen für laufende Bauvorhaben nicht korrekt berechnet (Mindest-IST Versteuerung bzw IST-Versteuerung)?

d)    Haben Sie Kenntnis, dass der Unternehmer mehreren Strafverfahren ausgesetzt und sogar zu Unrecht als Finanzstraftäter verurteilt wurde?

e)    Haben Sie Kenntnis, dass der Abgabenexekution etliche Fehler passiert sind, die bei gebührender Sorgfalt nicht hätten passieren dürfen?

f)     Ist es richtig, dass UID-Nummer und Steuernummer des Kunden von Herrn Dostal tatsächlich von Behördenmitarbeitern falsche Angaben gemacht wurden?

g)    Hat die Finanzverwaltung gegenüber Herrn Dostal mit falschen Angaben über den genannten Immobilienmakler operiert?

 

 

19. Sind die Vorwürfe zutreffend, dass ständig Personen-, Orts-, Behördenangaben verwechselt wurden, sowie Rechenaufgaben falsch gelöst wurden, welche auf schlampige Arbeitsweise hindeutend?

 

20. Wenn ja, wie viele derartige Fehler wurden aus mangelnder Sorgfalt begangen?

 

21. Trifft es zu, dass gerade in den Finanzstrafverfahren I. Instanz mit besonders geringer Sorgfalt – wie oben dargestellt - gearbeitet wird?

 

22. Wenn ja, was werden Sie tun um die gebotene Sorgfalt zu erhöhen?

 

23. Wird generell selektiv mit Strafverfahren gegen betroffene Unternehmer vorgegangen, während andere Geschäftspartner, z.B. ausländische Generalunternehmer, von Strafverfahren verschont bleiben?

 

24. Hat die Finanzverwaltung auf Generalunternehmerebene jegliche Umsatzzurechnung (Doppelnichtzurechnung) unterlassen, um die rechtswidrige Versteuerung in der Steuercausa Dostal aufrecht zu erhalten?

 

25. Kann die Finanzverwaltung Unternehmer erkennen, wenn die Unternehmereigenschaft laut UFS ohne Zweifel vorliegt – wie oben dargelegt?

 

26. Es gibt in Tages- und Wochenprintmedien etliche Berichte (Berichte unter http://finanzamt-pfuscht.at/presse.htm), in denen die Finanzverwaltung kritisiert wird. Können sie diese Berichte im Wesentlichen bestätigen?

 

27. Wenn nein, warum ist die Finanzverwaltung falschen Berichten nicht entgegen getreten?

 

28. Trifft es zu, dass vom Finanzamt die Presse falsch informiert wurde, dass alle Vorwürfe des Unternehmers haltlos sind und die Behörde in II. Instanz bestätigt wurde (http://finanzamt-pfuscht.at/bz_17_10_2012.pdf)?

 

29. Wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

 

30. Auch in der steuerlichen Fachpresse (Berichte unter http://finanzamt-pfuscht.at/presse.htm) erfolgte massive Kritik an der Finanzverwaltung. Können Sie diese Kritik im Wesentlichen bestätigen? Es wird ersucht dies jeweils bezogen auf die einzelnen Beiträge zu beantworten.

 

31. Wenn nein, warum ist die Finanzverwaltung unrichtigen Ausführungen nicht auf fachlicher Ebene entgegen getreten?

 

32. Wurde dem Vorwurf des Unternehmers nachgegangen, Behördenmitarbeiter hätten ihm gegenüber möglicherweise bewusst falsche Angaben gemacht?

 

33. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

34. Wurden gegenüber einem oder mehreren Mitarbeitern des Finanzamtes Schulungsmaßnahmen, Abmahnungen, disziplinäre Maßnahmen gesetzt, Strafanzeige erstattet oder sonstige Maßnahmen wegen vorgenommener Fehlbeurteilungen ergriffen?

 

35. Wenn ja, welche Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?

 

36. Aus welchen Erwägungen bat die Finanzverwaltung im Nov. 2012 zum „runden Tisch“ und stellt konstruktive Gespräche für Lösungen in Aussicht, wenn bloß Fehler als geringfügig verharmlost oder überhaupt geleugnet werden?

 

37. Wenn einem Steuerzahler rechtswidrige Vorschreibungen gemacht werden, die Beträge zwangsweise eingebracht, ein Zahlungsaufschub abgelehnt, Finanzstrafverfahren eingeleitet werden, warum wird eine solche Vorgangsweise als geringfügiger Fehler eingestuft?

 

38. Warum bedarf es bei einer serviceorientierten Finanzverwaltung 7maliger Aufforderungen bevor ein Aktenvermerk über den „runden Tisch“ übermittelt wird?

 

39. Wie ist die Vorgangsweise der Finanzverwaltung in der oben dargelegten Steuercausa zu verstehen, wenn sich diese durch Delegierung an ein anderes Finanzamt - gegen den Willen des Betroffenen – des Falles zu entledigen versucht?

 

40. Sie bezeichnen sich als „Anwältin der Steuerzahler“. Wie ist der Umstand zu bewerten, dass Steuerzahler jahrelang rechtswidrige Steuern zu hohen Zinsen vorfinanzieren müssen, für korrektes Verhalten als Steuersünder verurteilt werden und den Konkurs ihrer Unternehmen hinnehmen müssen?

 

41. Welche Anstrengungen hat die Finanzverwaltung gemacht den verursachten Schaden gutzumachen, Aufklärung und Konsequenzen zu betreiben und den massiven Vertrauensverlust zu beheben?

 

42. Wie beurteilen Sie im vorliegenden Fall das Recht auf gute Verwaltung nach Art 41 iVm Art 51 EU-Grundrechtecharta?

 

43. Ist der betroffene Unternehmer als Opfer der Finanzverwaltung iS Art 6 EMRK (bzw. Art 47 EU-Grundrechtecharta) anzusehen?

 

44. Wenn ja, in welchen Bereichen?

 

45. Wenn nein, warum nicht?