Eingelangt am 30.01.2013
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Anfrage
des Abgeordneten Gerald Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Hacklerregelung für Beamte
Medienberichten zufolge droht
auch 2013 ein Rekordjahr an Frühpensionierungen in Wien zu werden. Seit
Jahresbeginn sollen bereits 76 Beamte mit einem Durchschnittsalter von gerade
einmal 53,7 (!) Jahren in Frühpension gegangen sein, 20 dieser Frühpensionisten
sind sogar unter 50 Jahre alt.
Im Lichte der
durch die Beantwortung der Anfragenserie 10932-10945/J gewonnenen Erkenntnisse
für den Bundesdienst erscheint es daher zweckmäßig, die
für 2007 bis 2011 gewonnenen Daten auch für 2012 zu erheben.
Daher stellen
die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz
nachfolgende
Anfrage
1. Wie
viele Bedienstete Ihres Ressorts in leitender Verwendung, wie zB Sektions-,
Gruppen- oder Abteilungsleiter (bzw. deren Stellvertreter), sind
a) von 1.
Jänner bis 31. Dezember 2012,
b) seit 1.
Jänner 2013
in Pension gegangen bzw. in Ruhestand
versetzt worden?
- Wie hoch war das jeweilige
durchschnittliche Antrittsalter des in Frage 1 abgefragten
Personenkreises?
- Wie viele Personen aus dem in Frage 1 näher
umschriebenen Kreis sind jeweils pro Jahrgang, sollten jedoch
datenschutzrechtliche Gründe gegen eine derartig genaue Darstellung
sprechen, jeweils gesamt bis dato geboren im Zeitraum
a) bis einschließlich 31. Dezember
1953,
b) 1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954?
- Wie viele Personen aus dem in Frage 1 näher
umschriebenen Kreis sind jeweils pro Jahrgang, sollten jedoch
datenschutzrechtliche Gründe gegen eine derartig genaue Darstellung
sprechen, jeweils gesamt bis dato
a) weiblich,
b) männlich?
- Wie viele Personen aus dem in Frage 1 näher
umschriebenen Kreis hatten zum Zeitpunkt des Pensionsantrittes bzw. zum
Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung jeweils pro Jahrgang, sollten jedoch
datenschutzrechtliche Gründe gegen eine derartig genaue Darstellung
sprechen, jeweils gesamt bis dato ihr
a) 60.,
b) 61.,
c) 62.,
d) 63.,
e) 64.,
f) 65.
Lebensjahr erreicht?
- Für wie viele Personen
aus dem in Frage 1 näher umschriebenen Kreis wurde gemäß
§ 236b (6) BDG die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit
bescheidmäßig festgestellt?
- Wie viele der Personen aus dem in Frage 1 näher
umschriebenen Kreis haben zur Erreichung der beitragsgedeckten
Gesamtdienstzeit Nachkäufe nicht beitragsgedeckter Zeiten
gemäß
a) § 53
Abs. 2 lit. h PG (Schulzeiten) bzw.
b) § 53 Abs. 2 lit. i PG (Studienzeiten)
getätigt?
- Wieviele nicht
beitragsgedeckte Zeiten wurden im Durchschnitt zu welchem Preis jeweils
pro Jahrgang, sollten jedoch datenschutzrechtliche Gründe gegen eine
derartig genaue Darstellung sprechen, jeweils gesamt bis dato nachgekauft?
- Wie hoch war jeweils pro
Jahrgang, sollten jedoch datenschutzrechtliche Gründe gegen eine
derartig genaue Darstellung sprechen, jeweils gesamt bis dato,
durchschnittlich der monatliche Aktivbezug unmittelbar zu Antritt der
Pension bzw. des Ruhegenusses?
Wien, am 30. Jänner 2013