13745/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2013
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Anfrage

 

des Abgeordneten Gerald Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Hacklerregelung für Beamte

 

Medienberichten zufolge droht auch 2013 ein Rekordjahr an Frühpensionierungen in Wien zu werden. Seit Jahresbeginn sollen bereits 76 Beamte mit einem Durchschnittsalter von gerade einmal 53,7 (!) Jahren in Frühpension gegangen sein, 20 dieser Frühpensionisten sind sogar unter 50 Jahre alt.

Im Lichte der durch die Beantwortung der Anfragenserie 10932-10945/J gewonnenen Erkenntnisse für den Bundesdienst erscheint es daher zweckmäßig, die für 2007 bis 2011 gewonnenen Daten auch für 2012 zu erheben.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachfolgende

 

Anfrage

 

1.       Wie viele Bedienstete Ihres Ressorts in leitender Verwendung, wie zB Sektions-, Gruppen- oder Abteilungsleiter (bzw. deren Stellvertreter), sind

a) von 1. Jänner bis 31. Dezember 2012,

b) seit 1. Jänner 2013

in Pension gegangen bzw. in Ruhestand versetzt worden?

  1. Wie hoch war das jeweilige durchschnittliche Antrittsalter des in Frage 1 abgefragten Personenkreises?
  2. Wie viele Personen aus dem in Frage 1 näher umschriebenen Kreis sind jeweils pro Jahrgang, sollten jedoch datenschutzrechtliche Gründe gegen eine derartig genaue Darstellung sprechen, jeweils gesamt bis dato geboren im Zeitraum

a) bis einschließlich 31. Dezember 1953,
b) 1. Jänner 1954 bis 31. Dezember 1954?

  1. Wie viele Personen aus dem in Frage 1 näher umschriebenen Kreis sind jeweils pro Jahrgang, sollten jedoch datenschutzrechtliche Gründe gegen eine derartig genaue Darstellung sprechen, jeweils gesamt bis dato

a) weiblich,
b) männlich?


  1. Wie viele Personen aus dem in Frage 1 näher umschriebenen Kreis hatten zum Zeitpunkt des Pensionsantrittes bzw. zum Zeitpunkt der Ruhestandsversetzung jeweils pro Jahrgang, sollten jedoch datenschutzrechtliche Gründe gegen eine derartig genaue Darstellung sprechen, jeweils gesamt bis dato ihr

a) 60.,
b) 61.,
c) 62.,
d) 63.,
e) 64.,
f) 65.

Lebensjahr erreicht?

  1. Für wie viele Personen aus dem in Frage 1 näher umschriebenen Kreis wurde gemäß § 236b (6) BDG die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit bescheidmäßig festgestellt?
  2. Wie viele der Personen aus dem in Frage 1 näher umschriebenen Kreis haben zur Erreichung der beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit Nachkäufe nicht beitragsgedeckter Zeiten gemäß

a) § 53 Abs. 2 lit. h PG (Schulzeiten) bzw.
b) § 53 Abs. 2 lit. i PG (Studienzeiten)

getätigt?

  1. Wieviele nicht beitragsgedeckte Zeiten wurden im Durchschnitt zu welchem Preis jeweils pro Jahrgang, sollten jedoch datenschutzrechtliche Gründe gegen eine derartig genaue Darstellung sprechen, jeweils gesamt bis dato nachgekauft?
  2. Wie hoch war jeweils pro Jahrgang, sollten jedoch datenschutzrechtliche Gründe gegen eine derartig genaue Darstellung sprechen, jeweils gesamt bis dato, durchschnittlich der monatliche Aktivbezug unmittelbar zu Antritt der Pension bzw. des Ruhegenusses?

 

Wien, am 30. Jänner 2013