13791/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.01.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Gerhard Köfer,

Kollegen und Kolleginnen

An die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst Betreffend Familienrecht, Väterrechte

Das neue Familienrecht, beschlossen am 5. Dezember im Nationalrat, bringt im Bezug auf die Rechte der Väter keine Verbesserung. Mütter und Väter werden auch weiterhin vor dem Gesetz völlig unterschiedlich behandelt. Das Recht von Vätern wird auf die finanziellen Pflichten reduziert.

Dieser Status quo spielt wiederum jenen in die Hände, die daran verdienen: Richter, Anwälte, Gutachter, ein zusätzlicher Beamtenapparat und Kontrollinstanzen (Schlichtungsstellen, Familiengerichtshilfe, Kinderbeistand, Besuchsmittlerinnen).

Die momentane Rechtslage ist eine so genannte „Scheuklappenlösung“, die sich nicht mit dem Gesamtsystem auseinandersetzt. Abgeliefert wurde eine Lösung, die das Ergebnis eines Koalitionspokers ist. Ein Ergebnis das massive „Kollateralschäden“ besonders für Väter und Kinder verursacht.

Ein modernes, europareifes und menschenrechtskonformes Familienrecht sieht anders aus und beginnt mit der rechtlichen Gleichstellung.

ANFRAGE:

1.      Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für die so genannten „Besuchmittlerinnen“?

a.       Wo und wie viele Standorte sind für Besuchsmittlerinnen geplant?

b.       Welche beruflichen Qualifikationen müssen diese mitbringen?

c.       Gibt es eine „Gleichstellung“, bzw. eine Quote für Frauen und Männer bei der Bewerbung um diese Funktion?

2.      Warum wird die Tatsache das eine Stunde Mediation bei vom Ministerium geförderten Mediatoren nicht stärker beworben?

­            Je nach Familieneinkommen und Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder wird ein Zuschuss (von null bis 182 Euro) gewährt.

­            Familien-, Erziehungs- und Elternberatung wird von verschiedenen Institutionen angeboten: Je nach Anlaufstelle - diese reichen von Beratungsvereinen über Bezirksgerichte bis hin zu Psychologen - variieren die Preise von null bis 150 Euro.


­            Paar- oder Familientherapiesitzungen (bis zu fünf Personen) kosten laut optionaler Richtlinie des Bundesministeriums zwischen 66 und 132 Euro (50 Minuten).

­            Anwaltshonorare werden individuell vereinbart. Als Richtwert für die erste Stunde bei Gericht gelten zum Beispiel nach Rechtsanwaltstarif rund 140 Euro.

3.       Was tut die Justiz um das Image und die Ausbildung von Pflegschaftsrichtern zu verbessern?

4.      Warum wurde die Einführung einer dem Gericht vorgelagerten Stelle (wie im Falle von Nachbarschaftsstreitigkeiten) nicht evaluiert?