13848/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.01.2013
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Anfrage

der Abgeordneten Kirchgatterer, Mag.a Christine Muttonen, Dr. Jarolim,

Mag.a Gisela Wurm

und GenossInnen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend „Freiheit für die ,Cuban Five'“

Am 12. September 1998 wurden zehn Mitglieder des „Wasp Networks“ des kubanischen Agentennetzes durch das FBI verhaftet. Fünf von ihnen „kooperierten“ und erhielten im Gegenzug niedrige Strafen für illegale Agententätigkeit. Die anderen fünf verschwanden für 17 Monate in Isolationshaft und wurden der Verschwörung zur Spionage und in einem Fall zur Verschwörung zum Mord angeklagt. Bei den fünf Kubanern handelt es sich um Gerardo Hernández, Antonio Guerrero, Ramón Labanino, Fernando González und René González. Die „Five“ hatten seit Anfang der 90iger Jahre terroristische exilkubanische Gruppen in Südflorida unterwandert und informierten die kubanischen Behörden über geplante Anschläge. Es gelang ihnen, rund 170 Terrorakte aufzudecken. Die US-Behörden gingen allerdings nicht gegen die terroristischen Organisationen vor, sondern gegen die kubanischen Geheimdienstleute.

In einem „äußerst unfairen Prozess“ (Amnesty International) wurden Hernández zu zwei Mal lebenslänglich plus 15 Jahre, Guerrero zu lebenslänglich plus zehn Jahre, Labanino zu lebenslänglich plus 18 Jahre, Fernando Gonzalez zu 19 Jahren Gefängnis und Rene Gonzales zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt.

Nach langwierigen Verfahren wurden die Strafausmaße zum Teil revidiert: Die Urteile für Ramón Labanino, Antonio Guerrero sowie Fernando González wurden für revisionsbedürftig gehalten und an das Gericht in Miami zurück verwiesen. Am 13. Oktober 2009 reduzierte ein Gericht in Miami die Strafe für Antonio Guerrero auf 21 Jahre und 10 Monate. Am 4. Juni 2008 hatte allerdings ein Richtergremium von Atlanta die Urteile für Gerardo Hernández und Rene Gonzales bestätigt.


Seit Jahren gibt es breite internationale Proteste gegen diese Verfahren und gegen das rechtsstaatlich absolut unvertretbare Vorgehen der US-Behörden. In vielen Ländern der Welt auch in den USA bildeten sich Solidaritätskomitees, die diesen Prozess als politisch beeinflusstes Verfahren sahen und der US-amerikanischen Justiz schwere Menschenrechtsverletzungen und Rechtsbeugung vorwarfen. So haben sich zehn Nobelpreisträger für die „Cuban Five“ eingesetzt:

Josè Ramos-Horta, Präsident von Osttimor, Friedensnobelpreisträer 1996

Rigoberta Menchú, Friedensnobelpreisträgerin 1992

Adolfo Pérez Esquivel, Friedensnobelpreisträger 1980

Máiread Corrigan Maguire, Friedensnobelpreisträgerin 1976

Günter Grass, Literaturnobelpreisträger 1999

José Saramago, Literaturnobelpreisträger 1998

Dario Fo, Literaturnobelpreisträger 1997

Nadine Gordimer, Literaturnobelpreisträgerin 1991

Wole Soyinka, Literaturnobelpreisträger 1986

Zhores Alferov, Träger des Nobelpreises für Physik 2000

Ebenso setzte sich der Linguist und Philosoph Noam Chomsky, die Pulitzer- Preisträgerin Alice Walker, der ehemalige Justizminister der USA, Ramsey Clarke, der Komponist Mikos Theodorakis sowie der mexikanische Senat und Mary Robinson, ehemals Staatspräsidentin Irlands und UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, für die Menschrechte der Betroffenen ein.

Auch der ehemalige US-Präsident Jimmy Carter hat in Privatgesprächen mit Präsident Bush und später mit Barack Obama die Freilassung dieser Gefangenen gefordert.

Auch in Österreich bildete sich eine Petition „Freiheit für die ,Cuban Five‘“, wobei die UnterzeichnerInnen die österreichische Bundesregierung aufforderten, Initiativen mit dem Ziel zu setzen, die Freilassung der zu Unrecht verurteilten „Cuban Five“ zu erreichen.

UnterzeichnerInnen der genannten Online-Petition sind u.a.:

Elfriede Jelinek, Literaturnobelpreisträgerin; Alfred Gusenbauer, Bundeskanzler a.D.; Robert Menasse, Schriftsteller; Erwin Lanc, Bundesminister a.D.; Hilde Hawlicek, Bundesministerin a.D.; Gerhard Haderer, Karikaturist; Karl Blecha, Bundesminister a.D.; Josef Haslinger, Schriftsteller; Karl Markus Gauß, Schriftsteller, Gerhard Ruis,

IG-Autoren; Abgeordnete zum Nationalrat Petra Bayr; Abgeordneter zum Nationalrat Alexander van der Bellen; Gemeinderat Rudolf Schicker, SPÖ-Klubvorsitzender Wien und zahlreiche weitere Persönlichkeiten insbesondere aus Politik, Kultur und Wissenschaft.

Die Unterzeichner dieser parlamentarischen Anfrage vertreten die Auffassung, dass die „Cuban Five“ und deren Behandlung durch die US-Justiz zu einem internationalen Musterbeispiel dafür geworden sind, wie sich ein auf die Demokratie und den Rechtsstaat verpflichteter Staat wie die Vereinigten Staaten von Amerika nicht verhalten darf und fordern, wie die breite internationale Solidaritätsbewegung die Freilassung der „Cuban Five“, aber auch Aktivitäten Österreichs, die diesem Ziel dienen.

In diesem Sinn stellen die Unterzeichneten Abgeordnten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1.    Welche Aktivitäten mit dem Ziel, rechtsstaatliche Prinzipien für die „Cuban Five“ bzw. deren Freilassung zu erreichen, haben Sie bzw. Ihr Ressort bisher gesetzt?

2.    Welche diesbezüglichen Aktivitäten wurden von Ihren Amtsvorgängern gesetzt?

3.    Welche diesbezüglichen Aktivitäten gedenken Sie künftig zu setzen?

4.    Wie beurteilen Sie das Vorgehen der US-Behörden gegenüber den „Cuban Five“ in Hinblick auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit?