13850/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.01.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Josef Muchitsch, Andrea Gessl-Ranftl, Mag. Elisabeth Grossmann, Elisabeth Hakel, Dr.Günther Kräuter, Heidrun Silhavy, Erwin Spindelberger,

Mag.Sonja Steßl-Mühlbacher

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend: Schlichtungsstellen in Mietrechtsstreitigkeiten

Die Wohnkosten in Österreich steigen stärker als die Einkommen. Laut aktueller Studie der österreichischen Nationalbank muss das unterste Einkommensviertel unserer Bevölkerung bereits mehr als 50 Prozent Ihres Haushaltseinkommens für Wohnen aufbringen. Parallel dazu sind auch die Mietrechtsstreitigkeiten wie Unklarheiten bei Betriebskostenabrechnungen, Prüfung von Kautionsabrechnungen bzw. notwendigen Erhaltungsarbeiten bis hin zu geplanten Neuinvestitionen wie Sanierung, Parkraum und letztendlich Höhen der Mieten selbst, im Steigen.

Unabhängig von der bevorstehenden Schließung einiger Bezirksgerichte könnten Schlichtungsstellen iSd 39 MRG als bürgernahe Serviceeinrichtungen an Bedeutung gewinnen. Die derzeitige Rechtslage limitiert die Existenz solcher Stellen jedoch auf einige (wenige) große Gemeinden. Ist es hier nicht überlegenswert, mit einer Flexibilisierung auch auf der Ebene anderer Körperschaften (z. B.: Gemeindeverbände, Klein- und Großregionen oder Bezirke) eine Einrichtung von Schlichtungsstellen in Mietrechtsstreitigkeiten zu ermöglichen.

Daher ersuchen wir um Prüfung, ob durch eine entsprechende Adaptierung des § 39 MRG eine Vermehrung der bisher nach dieser Bestimmung eingerichteten Schlichtungsstellen zu bewerkstelligen ist. Zu diesem Zweck könnte der Begriff „Gemeinde“ mit anderen öffentlichen Dienststellen ergänzt und das Betätigungsfeld gemeinde- und bezirksübergreifend definiert werden.

Anfrage

Frage: Ist diese von der Mietervereinigung Steiermark kommende Anregung im Zuge einer Gesetzesnovellierung umsetzbar?