13865/J XXIV. GP
Eingelangt am 31.01.2013
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ANFRAGE
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der Abgeordneten Gerhard Huber
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend unklare Förderrichtlinien von Elektrofahrzeugen
Die Klimaschutzoffensive klima:aktiv fördert unter dem Titel „klima:aktiv mobil Programm Mobilitätsmanagement für Betriebe" den Erwerb von Elektrofahrzeugen durch Unternehmen. Ziel ist die Reduktion der Kohlendioxid-, Stickoxid- und Feinstaub-Emissionen aus dem betrieblichen Verkehr durch eine breite Implementierung von betrieblichen Verkehrsmaßnahmen zum Ziel gesetzt.
Förderwerber sind natürliche und juristische Personen, die unternehmerisch tätig sind. Die Förderhöhe beträgt in Abhängigkeit von Förderwerber bis zu 30% der förderungsfähigen Investitionskosten sowie bis zu 50% der Betriebskosten und extern erbrachten immateriellen Leistungen. Die Förderobergrenze ist EUR 200.000 pro Projekt.
Diese interessante Fördermöglichkeit hat zahlreiche Betriebe dazu gebracht Elektrofahrzeuge zu erwerben. Nunmehr stellt sich allerdings heraus, dass der Begriff Elektrofahrzeug unklar gefasst bzw. hinter der technischen Entwicklung zurückbleibt.
So wurde nun der Fall der Firma Recheis bekannt, die Erektrofahrzeuge der Marke Opel Ampera mit sogenannten „range extendern" gekauft hat. Diese „range extender" sind zwar Benzinmotoren, die aber im Gegensatz zu den Hybridantrieben nicht gemein mit einem Elektromotor das Fahrzeug antreibt, sondern der Benzinmotor betreibt einen Generator, der die Batterien des Elektromotors lädt.
Diese Fahrzeuge werden mit Solarstrom aus einer firmeneigenen Anlage geladen.
Die Homepage von klima:aktiv enthält keine Auskünfte über die Spezifikationen eines förderungswürdigen Elektrofahrzeugs. Auf der Homepage der Firma Opel wird das Modell Ampera als alltagstaugliches Elektrofahrzeug angepriesen.
Die Firma hat ein Förderungsansuchen an klima:aktiv gerichtet. Dieses Ansuchen liegt seit mehreren Monaten bei klima:aktiv. Auf Anfrage durch die Firma erklärten die Vertreter von klima:aktiv, dass der Akt jetzt im Ministerium liegt, wo darüber entschieden wird, ob die gekauften Fahrzeuge förderungswürdig sind.
Diese Vorgangsweise ist für den Förderungswerber mehr als unbefriedigend. Zum einen deshalb, weil offenbar eine große Rechtsunsicherheit darüber herrscht, was ein Elektrofahrzeug gemäß der Förderrichtlinie überhaupt ist.
Durch diese Unsicherheit und die lange Verfahrensdauer besteht die Gefahr, dass Betriebe Investitionen in die Ökologisierung ihres Fuhrparks nicht tätigen. Das kann nicht Sinn der Sache sein! Im Gegenteil müssten diese für unsere Umwelt wichtigen Förderungen schnell und unbürokratisch für die Förderwerber zu erlangen sein.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die
folgende
Anfrage:
1. Wie viele Förderfälle werden jährlich von klima:aktiv bearbeitet (Auflistung nach Förderfällen)?
2. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer (Auflistung nach Förderfällen)?
3. Welcher Betrag wurde insgesamt an die Förderungswerber ausgeschüttet (Auflistung nach Förderfallen)?
4. Wie erklären Sie sich die überaus lange Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten für die Behandlung eines einfachen Förderansuchens?
5. Wurde das
Förderansuchen an das Ministerium weitergeleitet?
a. Falls ja, ist es üblich, dass Förderansuchen an klima:aktiv an
das
Ministerium weitergeleitet werden?
i. Falls ja, aus welchem Grund?
ii. Falls nein, warum wurde dieses
Förderansuchen an das
Ministerium weitergeleitet?
b. Falls nein, warum wird dies seitens klima:aktiv gegenüber dem
Förderungswerber behauptet?
6. Wie lange wird die Bearbeitung des Förderansuchens noch dauern?
7. Sind Sie bereit die Förderrichtlinien so zu überarbeiten - gegebenenfalls durch eine Typenliste -, dass Förderwerber bereits beim Ankauf entsprechender Fahrzeuge wissen, ob die erhobenen Fahrzeuge den Richtlinien entsprechen?