1387/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend geplante Personaleinsparungen bei Justizwachebeamten im exekutiven Bereich

 

 

Schon am 18. Juli 2006 veröffentlichte die Zeitung „Salzburger Nachrichten“ einen Artikel zu massiven Personalkürzungen im Justizressort unter dem Titel „Justiz droht der Kollaps“.

 

Im Ö1 Morgenjournal vom Donnerstag, 05.03.2009, wurden erneut Personaleinsparungen im Justizbereich angekündigt. So war zu hören:

 

„Nach den Lehrern rüsten jetzt auch Richter und Staatsanwälte für den Widerstand gegen harte Budgetmaßnahmen des Finanzministers. Nicht 400 Dienstposten mehr für die Justiz soll es geben, wie die Gewerkschaft gefordert hat. Sondern sogar noch weniger als bisher. Das wollen die Justiz-Standesvertreter nicht hinnehmen, Beschlüsse für mögliche Kampfmaßnahmen sind schon gefallen.

 

Genau 169 Planstellen müssen bis 2013 im Justizressort eingespart werden, so der Gewerkschaftschef der Richter und Staatsanwälte Klaus Schröder - das sei realitätsfern und nicht akzeptabel. Daher habe die Gewerkschaft bereits Protest-Maßnahmen beschlossen, wie den Boykott der Richterwoche im Mai. Doch das sei nur ein erster Schritt, so Schröder. Ein Streik werde von der künftigen Entwicklung abhängen, derzeit wolle man das Wort Streik nicht in den Mund nehmen.

 

Justizministerin unter Druck

Denn noch habe man Hoffnung, dass die Justizministerin die Posteneinsparungen durch andere Maßnahmen auffangen könne. Eine vage Hoffnung: Die Ministerin kündigt selbst massive Einsparungsmaßnahmen an..

 

Die geplanten Kürzungen sind äußerst problematisch, werden sie doch den gerade im exekutiven Bereich bereits jetzt überaus hohen Anfall von Überstunden noch entscheidend vergrößern. Dazu kommt, dass die anfallenden Überstunden nicht bedarfsgerecht unter den Justizwachebeamten aufgeteilt werden können.

 

Der Erlass des Bundesministeriums für Justiz vom 11.1.1984, Z. 445000/1-III 8/84 verbietet eine Überstundenleistung im Ausmaß von über 60 Stunden im Monat. Seit dem Jahr 1984 ist jedoch der durchschnittliche Anfall von Überstunden pro Kopf im exekutiven Bereich deutlich angestiegen. Durch die weiterhin bestehende Obergrenze müssen immer mehr Justizwachebeamte, die Freizeit geplant hatten, zur Überstundenleistung herangezogen werden. Dies ist für viele Justizwachebeamte eine große Belastung, speziell für Eltern. Kollegen, die aufgrund anderer Begleitumstände ihre Kolleginnen und Kollegen entlasten könnten, werden an der Überstundenleistung über 60 Stunden hinaus gehindert.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1)     Wie viele Planstellen für Justizwachebeamten im exekutiven Bereich standen im Jahr 1984 zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten?

 

2)     Wie viele Planstellen für Justizwachebeamten im exekutiven Bereich standen in den Jahren 2000 bis 2007 zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach Jahren und Justizanstalten?

 

3)     Wie viele Planstellen für Justizwachebeamten im exekutiven Bereich stehen 2008 und 2009 zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach Jahren und Justizanstalten?

 

4)     Wie viele Planstellen für Justizwachebeamten im exekutiven Bereich werden in den Jahren 2010 bis 2013 maximal zur Verfügung stehen, aufgeschlüsselt nach Jahren und Justizanstalten?

 

5)     Wie viele Planstellen für Justizwachebeamten im exekutiven Bereich werden in den Jahren 2010 bis 2013 mindestens zur Verfügung stehen, aufgeschlüsselt nach Jahren und Justizanstalten?

 

6)     Werden Sie sich dafür einsetzen, die Kürzung von Planstellen für Justizwachebeamte im exekutiven Bereich möglichst gering zu halten?

 

7)     Wenn nein, warum nicht?

 

8)     Wie viele Überstunden leistete jeder Justizwachebeamte im exekutiven Bereich durchschnittlich im Jahr 1984, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten?

 

9)     Wie viele Überstunden leistete jeder Justizwachebeamte im exekutiven Bereich durchschnittlich in den Jahren 2000 bis 2007, aufgeschlüsselt nach Jahren und Justizanstalten?

 

10) Wie viele Überstunden leistete jeder Justizwachebeamte im exekutiven Bereich durchschnittlich im Jahr 2008, aufgeschlüsselt nach Justizanstalten?

 

11) Welche Entwicklung des durchschnittlichen Überstundenanfalles ist bei der Planstellenentwicklung anhand der Antwort zu Frage 4 zu erwarten?

 

12) Welche Entwicklung des durchschnittlichen Überstundenanfalles ist bei der Planstellenentwicklung anhand der Antwort zu Frage 5 zu erwarten?

 

13) Welches sind die häufigsten Gründe für Überstundenleistung bei Justizwachebeamten im exekutiven Bereich?

 

14) Ist eine Veränderung dieser Gründe seit dem Jahr 2000 festzustellen?

 

15) Wie viele Justizwachebeamte im exekutiven Bereich leisteten seit dem Jahr 2000 genau 60 Überstunden im Monat, aufgeschlüsselt nach Monaten, Jahren und Justizanstalten?

 

16) In wie vielen Fällen wurde die Überschreitung der Monatsobergrenze von höchstens 60 Überstunden incl. Journalstunden bei Justizwachebeamten im exekutiven Bereich in den Jahren 2000 bis 2008 vom Bundesministerium für Justiz genehmigt, aufgeschlüsselt nach Jahren, Justizanstalten und Zahl der Bediensteten?

 

17) Wie viele Überstunden wurden in Summe genehmigt?

 

18) Wie viele der geleisteten Überstunden wurden durch Verordnung von Freizeit ausgeglichen?

 

19) Welche Gründe wurden beim Ansuchen um Genehmigung angeführt?

 

20) In wie vielen Fällen wurde die Überschreitung der Monatsobergrenze von höchstens 60 Überstunden incl. Journalstunden bei Justizwachebeamten im exekutiven Bereich in den Jahren 2000 bis 2008 vom Bundesministerium für Justiz verweigert, aufgeschlüsselt nach Jahren, Justizanstalten und Zahl der Bediensteten?

 

21) Die Genehmigung wie vieler Überstunden wurde in Summe verweigert?

 

22) Welche Gründe wurden beim Ansuchen um Genehmigung angeführt?

 

23) In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2000 bis 2008 zu einer vom Bundesministerium für Justiz nicht genehmigten Überschreitung der Monatsobergrenze von höchstens 60 Überstunden incl. Journalstunden durch Justizwachebeamte im exekutiven Bereich, aufgeschlüsselt nach Jahren, Justizanstalten und Zahl der Bediensteten?

 

24) Wie viele nicht genehmigte Überstunden wurden in Summe geleistet?

 

25) Wie viele der geleisteten Überstunden wurden durch Verordnung von Freizeit ausgeglichen?

 

26) Aus welchen Gründen kam es zur Leistung nicht genehmigter Überstunden?

 

27) Kommt es durch Verordnung von Freizeit nach Überschreitung der Monatsobergrenze von höchstens 60 Überstunden incl. Journalstunden in einem Monat zu einem zusätzlichen Überstundenanfall im darauffolgenden Monat?

 

28) Wie bewerten Sie das Ziel einer gleichmäßigen Verteilung der Überstunden auf alle Mitarbeiter unter dem Blickwinkel des von der Regierung forcierten Konzepts „Work-Life-Balance“?

 

29) Wie häufig müssen Mitarbeiter, deren Dienstzeit teilweise herabgesetzt wurde, zur Überstundenleistung herangezogen werden?

 

30) Können Motivation und Mitarbeiterzufriedenheit bei Justizwachebeamten im exekutiven Dienst durch Aufhebung des Erlasses vom 11.1.1984, Z. 445000/1-III 8/84 verbessert werden?

 

31) Wenn nein, welche Argumente sprechen gegen eine Verbesserung?

 

32) Werden Sie den Erlass vom 11.1.1984, Z. 445000/1-III 8/84 aufheben?

 

33) Wenn nein, warum nicht?