13888/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.02.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Amtsgeheimnisverrat des Innenministeriums an FPÖ?

BEGRÜNDUNG

 

Am 27.1.2013 lief auf ORF 1 die Diskussionssendung „Im Zentrum. Aufstand der Asylwerber“. Darin brüstete sich FPÖ-Abgeordneter Harald Vilimsky damit, dass er interne Behördeninformationen bzgl. der Asylwerber in der Votivkirche besitze. „Das ist uns vom Behördenapparat zugegangen“ meinte Vilimsky kurzhin und verlas daraufhin vor laufender Kamera den Namen von einem sogenannten „Herrn A. B.", der „angeblich sechsmal vorkomme bei den besagten Asylwerbern“ und daher ungemein verdächtig („hinterfragenswert“) sei.

Abgesehen davon, dass Herr Vilimsky damit in alter FPÖ-Tradition eine Person, die er nie gesehen oder gesprochen hat, pauschal in der Öffentlichkeit diffamiert, ist es fraglich wer diese vertrauliche „Information“, die nur dem Innenministerium zugänglich ist, entgegen dem Grundsatz der Amtsverschwiegenheit an FPÖ- Mandatare weitergibt. Bei der Weitergabe von persönlichen, schützenswerten Daten an Dritte handelt sich nämlich um eine Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 StGB und ist diese strafrechtlich zu verfolgen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE



1)    Wurden die Namen der in der Votivkirche aufhältigen Asylwerber und Protestierenden vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, der Polizei oder dem Innenministerium aufgenommen?


2)    Falls ja wann, auf wessen Weisung hin und mit welcher rechtlichen Begründung?

 

3)    Falls ja: Wie viele Namen wurden insgesamt aufgenommen und von welchen BeamtInnen welches Dienstpostens?

 

4)    Falls ja: Was geschah mit den aufgenommenen Namen weiter, wurden diese zur weiteren Verarbeitung weitergegeben? Falls ja, an welche weiteren Dienststellen und wozu?

 

5)    Befand sich unter den aufgenommenen Namen auch der von Harald Vilimsky zitierte Name?

 

6)    Die vom Verfassungsschutz durchgeführten „Visiten“ in der Votivkirche gingen auf welche rechtliche Grundlage bzw. welche Weisung zurück?

 

7)    Was genau tat der Verfassungsschutz bei diesen Visiten, was genau sollte „kontrolliert werden“? Wurden dabei Namen aufgenommen?

 

8)    Weshalb war die Erzdiözese Wien, als Hausherrin, von diesen Besuchen des Verfassungsdienstes nicht informiert und weshalb wurden diese Besuche wiederholt durchgeführt, obwohl „der Hausherr so eine Art der Unterstützung nicht wünscht“ (Sprecher des Verfassungsdienstes, Standard 16.1.2013)? 

 

9)    Wie erklären Sie sich, dass ein FPÖ-Abgeordneter behördeninterne, vertrauliche Informationen wie diesen Namen besitzt und aus mutmaßlichen internen Berichten zitiert?

 

10) Wie viele Behörden innerhalb des Innenministeriums bzw. der Polizei haben Daten über die Identität der in der Votivkirche aufhältigen Asylwerber bzw. Protestierenden? Bitte um Auflistung dieser Behörden(-Einheiten).

 

11) Was werden Sie unternehmen, um dieser Verletzung des Amtsgeheimnisses durch BeamtInnen des Innenministeriums bzw. der Polizei nachzugehen?

 

12) Werden Sie eine Untersuchung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses einleiten?

 

13) Haben Sie Kontakt mit Herrn Vilimsky aufgenommen, um ihn bezüglich der Preisgabe vertraulicher Informationen in einer Diskussionssendung zu fragen, wer ihm diese Informationen weitergegeben hat?

 

14)  Wie werden Sie in Zukunft sicherstellen, dass nicht unter der Hand vertrauliche persönliche Daten aus dem Innenministerium oder der Polizei an Dritte weitergegeben werden?