13889/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.02.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Gerichtspraxis
Im Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011) wurde die Gerichtspraxis von ursprünglich 9 Monaten auf 5 Monate gekürzt. Gleichzeitig wurden die Bezüge der betroffenen JungjuristInnen um 20% gesenkt. Seither fordern Vertreter aller juristischen Kernberufe eine Wiedereinführung der neunmonatigen Gerichtspraxis.
In den Erläuterungen zum BBG 2011 hieß es: „Durch die Verkürzung der Dauer der Gerichtspraxis (und die maßvolle Absenkung des Ausbildungsbeitrags) wird voraussichtlich von einem mittelfristigen Einsparungspotenzial von etwa fünf bis sechs Millionen Euro ausgegangen, wobei sich exakte Zahlen noch nicht prognostizieren lassen. Die sich erfahrungsgemäß immer wieder ändernde Anzahl von Studienabgängern und Anmeldungen zur Gerichtspraxis erschweren eine exaktere Prognose. Überdies ist zu berücksichtigen, dass auf Grund der erforderlichen längeren Legisvakanz die Einsparungswirkungen erst ab dem Jahr 2012 sukzessive zum Tragen kommen können.“
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele RechtspraktikantInnen waren zum Stand 1.1.2010; 1.1 2011, 1.1.2012 und 1.1.2013 an den österreichischen Gerichten eingesetzt?
2) Wie hoch waren die Auszahlungen an Rechtspraktikanten in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012?
3) Halten Sie einen Ausbildungsbeitrag von brutto EUR 1.035,-/Monat für angemessen?
4) Ist Ihnen bekannt, dass die Präsidenten aller Landesgerichte den „erheblichen Rückschritt an Qualität“ im Zusammenhang mit der Ausbildung der JungjuristInnen beklagen?
5) Wenn ja, welche Schritte unternehmen Sie, um die Qualität zu verbessern?
6) Ist für Sie die Rückkehr zur neunmonatigen Gerichtspraxis, wie es den Wünschen der Vertreter der Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte entspricht, vorstellbar?
7) Wenn nein, warum nicht?
8) Wie wird das Auswahlverfahren der ÜbernahmewerberInnen zu RichteramtsanwärterInnen seit Verkürzung der Gerichtspraxis organisiert?