139/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.11.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Rückforderungen von Kinderbetreuungsgeld und Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld

 

Die ersten Kinderbetreuungsgeldzuschüsse wurden in den Jahren 2002 und 2003 ausbezahlt. Die Rückforderungsfrist dafür verjährt 2008.

Medienberichten zu Folge wurden in den letzten Wochen rund 4.500 Rückforderungsbescheide versandt. Da seit 2002 rund 75.000 Eltern den Zuschuss bezogen haben werden von den Rückzahlungen noch zig-Tausende weitere von den Rückzahlungen betroffen sein. Familien und insbesondere Alleinerziehende sind durch die Rückzahlungen finanziell extrem belastet.

 

Weitere aktuelle Entwicklungen betreffen die Zuverdienstgrenze des Kinderbetreuungsgelds.

Wie Ende Oktober 2008 publik wurde, hält der Oberste Gerichtshof die Zuverdienstgrenze für verfassungswidrig und beantragte beim Verfassungsgerichtshof deren Aufhebung.

 

Die Kritik des OGH betrifft die sehr komplizierte und schwer verständliche Berechnung des Einkommens sowie die Ungleichheit in der Berechnung zwischen Unselbständigen und Selbständig Tätigen.

 

Trotz aller Kritik wird die Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld und ausbezahlten Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld fortgesetzt. Diesbezüglich müssten inzwischen neue Zahlen vorliegen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

1. Wie viele Personen haben im Jahr 2002, 2003, 2004,2005, 2006 und 2007 Kinderbetreuungsgeld bezogen? (aufgegliedert nach Selbständigen/Unselbständigen und nach Geschlecht)

 

2. Wie viele Personen haben im Jahr 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld bezogen? (aufgegliedert nach Selbständigen/Unselbständigen und nach Geschlecht)

 

3. Wie viele der ZuschussbezieherInnen waren in den Jahren 2002, 2003, 2004,2005, 2006 und 2007

  1. Alleinstehend und selber zur Rückzahlung verpflichtet
  2. Alleinstehend mit Angabe des zweiten Elternteils, der zur Rückzahlung verpflichtet ist
  3. Verheiratet
  4. Nicht-Alleinstehend

(aufgegliedert nach Bundesland)

 

4. Können Aussagen bzw. Schätzungen abgegeben werden wie viele der aufgegliederten ZuschussbezieherInnen im Jahr 2002, 2003, 2004,2005, 2006 und 2007 die Zuverdienstgrenze des Zuschusses überschritten haben?

 

5. Können Aussagen bzw. Schätzungen abgegeben werden wie viele KinderbetreuungsgeldbezieherInnen im Jahr 2002, 2003, 2004,2005, 2006 und 2007 die jeweilige Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld überschritten haben?

 

6. Wie viele Bescheide wurden für die Jahre 2002 und 2003 bisher verschickt? Wie viele davon betreffen das Kinderbetreuungsgeld und wie viele den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld? Wie viele davon sind so genannte Härtefälle?

 

7. Wie viele Bescheide werden noch bis Ende 2008 verschickt? Wie viele betreffen das Kinderbetreuungsgeld, wie viele den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld?

 

8. Welche Summe wurde bisher insgesamt von wie vielen Familien zurückgezahlt?

 

9. Wie hoch ist die Rückforderung pro betroffener Familie im Einzelfall durchschnittlich?

 

10. Welche Maßnahmen planen Sie, um bei eventuellen Rückforderungen des Kinderbetreuungsgelds sowie des Zuschusses soziale Härtefälle zu vermeiden?

 

11. Gemäß §22 KBGG sind die Finanzämter für die Abgabeneinhebung ausbezahlter Zuschüsse zuständig. In wie vielen Fällen wurde die Abgabe bislang eingehoben?

 

12. Wie hoch sind die Kosten für die Überprüfung der Überschreitung der Zuverdienstgrenze bei Kinderbetreuungsgeld und Zuschuss?

 

13. Welche Kosten würden sich für die öffentliche Hand ergeben, wenn sie auf die Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld und den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld in den Jahren 2002, 2003, 2004,2005, 2006 und 2007 verzichten?

 

14. Wie viele Klagen gibt es bereits bei den zuständigen Arbeits- und Sozialgerichten?

 

15. Wie viele Klagen wurden bereits entschieden? Wie viele davon im Sinne der Familien und wie viele dagegen?

 

16. Inwieweit wirkt sich die Rückzahlung des Zuschusses auf die Unterhaltsverpflichtung a) gegenüber dem Kind, b) gegenüber dem betreuenden Elternteil aus?