13918/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.02.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein,
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Treffen des Entführers Priklopil mit Herrn Ilgar B.
Der Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten, hat sich von Dezember 2011 bis Juni 2012 mit den Ermittlungen im Entführungsfall Natascha Kampusch befasst und tausende Aktenseiten durchgearbeitet, sowie zahlreiche Auskunftspersonen befragt. In einem abschließenden Kommuniqué wird festgehalten:
"Aus diesem Grund erscheint es dem Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten wünschenswert, wenn – auch im Lichte der Erörterungen dieses Unterausschusses – der Fall und die offen gebliebenen Fragen einer neuerlichen Evaluierung unter Einbeziehung externer Kriminalisten unterzogen würde.......daher empfiehlt der Unterausschuss dem Bundesministerium für innere Angelegenheiten und dem Bundesministerium für Justiz die Evaluierung der Ermittlungsarbeiten zum Fall „Kampusch“ durch Cold-Case-Spezialisten mit internationaler Beteiligung, etwa durch Experten des Bundeskriminalamtes der Bundesrepublik Deutschland oder des FBI der Vereinigten Staaten von Amerika."
Diese Empfehlung wurde von der Innenministerin und von der Justizministerin aufgegriffen, und in weiterer Folge bereits im Sommer eine neuerliche Evaluierungskommission eingesetzt. Da dem parlamentarischen Unterausschuss nicht alle notwendigen Akten vorgelegen sind, konnten viele offenen Fragen auch nicht ausreichend beantwortet werden. Im Kommuniqué ist dies eindrucksvoll nachzulesen: "...Dabei wurde die Arbeit des Unterausschusses durch den Umstand, dass ihm nicht alle Akten vorgelegen sind, erschwert ..."
So wurde am Tatort eine Notiz gefunden, aus welcher hervorgeht, dass Wolfgang Priklopil für den 25.8.2006, 18 Uhr einen Termin mit einer Person namens Ilgar B. vereinbart hatte.
Auf Grund einer Anfragebeantwortung der Justizministerin (12843/AB) muss davon ausgegangen werden, dass diese am Tatort gefundene Notiz von Ihrem Ministerium unter Verschluss ge- und dem Justizministerium vorenthalten wird.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1. Wo genau wurde diese Notiz gefunden?
2. In welcher Tatortmappe wurde diese Notiz veraktet?
3. Wurde Herr Ilgar B. befragt, worum es bei diesem Treffen gehen sollte?
4. Wenn ja, was hat Herr Ilgar B. ausgesagt?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wenn nein, wird im Zuge der derzeit laufenden Evaluierung diese Befragung nachgeholt?