13930/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mario Kunasek,

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend missbräuchliche Verwendung des Hoheitszeichens des Österreichischen Bundesheeres

 

 

§7 Abs. 4 WG 2001 lautet wie folgt: Das militärische Hoheitszeichen dient der Kennzeichnung militärischer Sachgüter. Es darf auch von Personen und Dienststellen, die mit der Vollziehung militärischer Angelegenheiten betraut sind, in Ausübung dienstlicher Funktionen geführt werden. Darüber hinaus darf der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport das Führen dieses Hoheitszeichens erlauben, wenn und solange es militärische Interessen erfordern. Diese Erlaubnis kann aus militärischen Rücksichten mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport hat die Gestaltung des militärischen Hoheitszeichens durch Verordnung näher zu bestimmen. Gem. §48a WG 2001 handelt es sich bei der missbräuchlichen bzw. herabwürdigenden Verwendung der militärischen Hoheitszeichen um eine Veraltungsübertretung, die mit bis zu 700 € Geldstrafe zu ahnden ist.

 

Auf der, von der Interessengemeinschaft Wehrpflicht ade betriebenen Internetplattform, www.wehrpflichtade.at waren unter anderem Sujets zu finden, auf denen militärische Hoheitszeichen in missbräuchlicher, herabwürdigender und beschämender Weise verwendet wurden. Hier ein Beispiel:

 

 

 

Die Hoheitszeichen wurden mittlerweile von der gegenständlichen Internetseite entfernt, waren jedoch wochenlang online und wurden somit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

 

Anfrage:

 

1.            Ist Ihnen bekannt, dass auf der Internetseite www.wehrpflichtade.at die Hoheitszeichen des Österreichischen Bundesheeres in solch geschmackloser, herabwürdigender und beschämender Weise verwendet wurden?

2.            Wann erlangten Sie davon Kenntnis?

3.            Wurde auf diese herabwürdigende Benutzung der Hoheitszeichen seitens des BMLVS reagiert?

4.            Wenn nein, warum nicht?

5.            Wenn ja, wann und in welcher Form?

6.            Welche Konsequenzen hatte die missbräuchliche Verwendung der Hoheitszeichen für die Betreiber dieser Internetseite?

7.            Wie stehen Sie als Bundesminister für Landesverteidigung zu der Internetplattform www.wehrpflichtade.at, die in überzogener und einseitiger Art und Weise das Österreichische Bundesheer herabwürdigt?

8.            Wird gegen die Betreiber der Internetseite vorgegangen?

9.            Wenn ja, in welcher Form?

10.         Wenn nein, warum nicht?