13932/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.02.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Aktenvermerk CI Brigitte Nurscher

 

Der Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten hat sich von Dezember 2011 bis Juni 2012 mit den Ermittlungen im Entführungsfall Natascha Kampusch befasst und tausende Aktenseiten durchgearbeitet, sowie zahlreiche Auskunftspersonen befragt. In einem abschließenden Kommuniqué wird festgehalten:

"Aus diesem Grund erscheint es dem Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten wünschenswert, wenn – auch im Lichte der Erörterungen dieses Unterausschusses – der Fall und die offen gebliebenen Fragen einer neuerlichen Evaluierung unter Einbeziehung externer Kriminalisten unterzogen würde.......daher empfiehlt der Unterausschuss dem Bundesministerium für innere Angelegenheiten und dem Bundesministerium für Justiz die Evaluierung der Ermittlungsarbeiten zum Fall „Kampusch“ durch Cold-Case-Spezialisten mit internationaler Beteiligung, etwa durch Experten des Bundeskriminalamtes der Bundesrepublik Deutschland oder des FBI der Vereinigten Staaten von Amerika."

 

Diese Empfehlung wurde von der Innenministerin und von der Justizministerin aufgegriffen, und in weiterer Folge bereits im Sommer eine neuerliche Evaluierungskommission eingesetzt. Da dem parlamentarischen Unterausschuss nicht alle notwendigen Akten vorgelegen sind, konnten viele offene Fragen auch nicht ausreichend beantwortet werden. Im Kommuniqué ist dies eindrucksvoll nachzulesen: "...Dabei wurde die Arbeit des Unterausschusses durch den Umstand, dass ihm nicht alle Akten vorgelegen sind, erschwert ..."

So lag dem Unterausschuss der Bericht/Aktenvermerk von CI Brigitte Nurscher nicht vor. Nurscher war jene Beamtin, die Natascha Kampusch in ihrer ersten Nacht nach deren Selbstbefreiung betreute und mit ihr die Nacht verbrachte.

 

Auf Grund einer Anfragebeantwortung der Justizministerin (12842/AB) muss davon ausgegangen werden, dass dieser Bericht/Aktenvermerk von Ihrem Ministerium unter Verschluss ge- und dem Justizministerium vorenthalten wird.

 


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurde der derzeit prüfenden Evaluierungskommission der Bericht/Aktenvermerk von CI Brigitte Nurscher übermittelt?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Hat Frau Nurscher in ihrem Bericht/Aktenvermerk erwähnt, dass sich Natascha Kampusch noch in der Nacht vom 23. auf 24. August 2006 eine kleine Kassette aus dem Haus des Entführers in Straßhof hat bringen lassen, von der sie nicht wollte, dass sie von anderen geöffnet wird, da es sich beim Inhalt behauptlich um ihre persönlichen Besitztümer handelt?

4.    Wenn nein, wurde dieser Vorgang in einem anderen Bericht/Aktenvermerk erwähnt?

5.    Wenn ja, in welchem?

6.    Wird der gegenständliche Bericht/Aktenvermerk in Ihrem Ministerium unter Verschluss gehalten?

7.    Wenn ja, aus welchen Gründen?