13937/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.02.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Strafrechtliche Anti-Doping-Bestimmungen - Kriminalpolizeiliche oder staatsanwaltlich angeordnete Ermittlungen im Jahre 2012“
Mit der AB 10397/XXIV.GP vom 06.04.2012 wurden von der Innenministerin die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für 2012 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz kam es im Jahr 2012 (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
2. Welche Tatbestände des § 22a Anti-Doping-Bundesgesetz wurden dabei zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
3.
Welche
weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang
jeweils noch mitangezeigt (Aufschlüsselung
auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
4.
Wie
viele gerichtliche Anzeigen nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-
Bundesgesetz (Gendoping) wurden 2012 erstattet (Aufschlüsselung auf
Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
5.
Welche
weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang
jeweils noch mitangezeigt (Aufschlüsselung
auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
6.
Wie viele gerichtliche Anzeigen
wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren
Handlungen insbesondere wegen § 176
StGB und/oder § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz-wurden
im Jahr 2012 gegen so genannte Fitnessstudios bzw. gegen deren
Betreiber in Österreich erstattet (Aufschlüsselung
auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
7. Welche weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang jeweils noch mitangezeigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
8. Gegenüber wie vielen SportlerInnen, die eines Dopingvergehens verdächtigt bzw. denen ein Dopingvergehen nachgewiesen wurden seit 2012 gerichtliche Strafanzeigen wegen Verdacht des (gewerbsmäßigen) Sportbetruges erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
9. Welche weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang jeweils noch mitangezeigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
10. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2012 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) durch die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG Auskünfte über Daten einer Nachrichtenübermittlung eingeholt sowie eine Telefonüberwachung durchgeführt (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
11. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2012 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) wegen des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere wegen § 22 a ADBG Auskünfte über Bankkonten und Bankgeschäfte eingeholt (§ 109 Z 3 StPO) (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
12. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2012 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) wegen des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere wegen §§ 22 a ADBG eine optische und akustische Überwachung von Personen durchgeführt (Lauschangriff) (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
13. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2012 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) durch die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG eine Durchsuchung von Orten (z.B. Hausdurchsuchungen) und Gegenständen (nach § 117 Z 2 lit A und lit b) durchgeführt (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
14. In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2012 im Zusammenhang mit
Dopingverstößen wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren
Handlungen - insbesondere wegen
§ 22 a ADBG - zu verdeckten Ermittlungen durch die Kriminalpolizei
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
15. Unter welchen Voraussetzungen sind nach der neuen Rechtslage im
ADBG Einsätze verdeckter Ermittler bzw. verdeckte Testkäufe von
Dopingmitteln im Rahmen kriminalpolizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher
bzw. gerichtlich angeordneter Ermittlungen zulässig?
Wie ist dies konkret geregelt?
16. Wie beurteilen Sie bzw. das Ressort die
strafrechtlichen Antidoping-Bestimmungen der anderen EU-Mitgliedsstaaten?
Welche Informationen zur den strafrechtlichen Antidoping-Bestimmungen anderer Mitgliedsstaaten liegen dem Ressort vor?
17. In welchen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind nach Kenntnis des Ressorts das Inverkehrbringen von Dopingmitteln (d.h. verbotene Stoffe nach der UNESCO-Konvention) und/oder das Anwenden von Dopingmitteln an Personen gerichtlich strafbar?
18. In welchen Mitgliedsstaaten der EU gibt es
eine Besitzstrafbarkeitsregelung von sog. Dopingmitteln?
Wie ist dies jeweils geregelt?
19. In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist die
Anwendung verbotener Methoden im Sport (z.B. Blutdoping) strafrechtlich verboten?
Wie ist dies geregelt?
20. In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist
„Gendoping" strafrechtlich verboten?
Wie ist dies geregelt?
21. In welchen Mitgliedsstaaten der EU gibt es bei Doping im Sport einen eigenen gerichtlich strafbaren Tatbestand „Sportbetrug“?
22. Wie
beurteilt das Ressort die nun geltenden strafrechtlichen Bestimmungen im ADBG?
Sieht das Ressort auch Schwierigkeiten bei der Erfassung von
Verstößen gegen das ADBG als Betrug?
23. Treten Sie, wie auch andere Mitgliedsstaaten dafür ein, die
Anti-Doping-Gesetze der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten - insbesondere die
strafrechtlichen Bestimmungen – zu verschärfen und auf EU-Ebene zu
vereinheitlichen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Mitgliedsstaaten sprechen sich gegen die Harmonisierung aus?
24. Ist die europäische
Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden im Sinne der Zielsetzungen des
EU-Weißbuchs Sport und der Entschließung des Europäischen Parlaments
im Kampf gegen Doping bereits institutionalisiert?
Wenn ja, ist das BMI eingebunden?
Wenn nein, woran ist dies bislang gescheitert?
25. Gab es im Jahr 2012 bei Dopingverdacht gemeinsame Ermittlungsgruppen nach Art. 13 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, BGBl. III Nr. 65/2005 mit anderen EU Mitgliedsstaaten?
26.
Wenn
ja, mit welchen Mitgliedsstaaten?
Welche Ergebnisse wurden durch die Ermittlungsgruppen erzielt?
27. Gibt es nach Kenntnis des Ressorts auch in
Österreich illegale Strukturen zur Herstellung und den Vertrieb von Dopingmitteln wie
beispielsweise Anabolika, Steroide
etc.?
Wenn ja, wie können aus Sicht des Ressorts diese illegalen Strukturen und
Netzwerke effektiv bekämpft werden?
28. Welche derartigen Maßnahmen wurden 2012 durchgeführt?
29. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Ressorts im Jahr 2012 gemeinsam mit dem BMLVS, BMG, BMF,
BMJ und der NADA Austria GmbH ergriffen, um den kriminell organisierten
Schwarzmarkt für Dopingmitteln (Anabolika, Steroide etc.) in
Österreich zu bekämpfen (siehe beispielsweise diesbezügliche
Spam-mails)?
Wie sieht die interne Kooperation zwischen den mit diesen Problemen
befassten und zuständigen Bundesministerien aus?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind 2012 insgesamt geplant?
30. In welcher Form wurde seitens des BMI mit dem BMF (Zoll), BMLVS (Sektion Sport), BMJ, BMG (AGES) und
mit der NADA Austria GmbH bei Verdacht einer (oder mehrerer) gerichtlicher
strafbarer Handlung nach § 22 a ADBG u.a. zusammengearbeitet?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden im Jahr 2012 ergriffen?
Wie soll im Jahr 2013 mit diesen Bundesministerien bzw. der NADA Austria GmbH
zusammen gearbeitet werden?
31. Wie beurteilt das Ressort seit Inkrafttreten der ADBG-Reform in Angelegenheiten der Dopingbekämpfung (d.i. § 84 a AMG bzw. § 22 a ADBG) die Zusammenarbeit zwischen der Justiz (Staatsanwaltschaft) mit der Kriminalpolizei?
32. Soll aus Sicht des Ressorts bei einer zukünftigen Novelle des ADBG eine Anzeigeverpflichtung für die NADA-Austria bei Vorliegen des Verdachts einer strafbaren Handlung (z.B. § 22a ADBG) normiert werden?
33. Welche Haltung nehmen Sie zu einer
Sonderstaatsanwaltschaft im Justizressort zur Bekämpfung von Doping im Sport ein?
Könnte dies die Ermittlungstätigkeit des BKA erleichtern?
34. Halten Sie es für sinnvoll zu einer
effektiveren Dopingbekämpfung die Strafbestimmungen im österreichischen Anti-Doping-Bundesgesetz zu ergänzen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
35. Wie viele Todesfälle aufgrund der Einnahme von Dopingmitteln wie Anabolika, Steroide etc. von SportlerInnen, BodybuilderInnen oder BesucherInnen von Fitnessstudios sind Ihnen in Österreich im Jahr 2012 bekannt geworden (Aufschlüsselung der Anzahl auf Bundesländer)?