13981/J XXIV. GP
Eingelangt am 13.02.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Verwaltungsübertretungen nach Zivildienstgesetz
Die Verpflichtung männlicher
Staatsbürger, eine bestimmte Zeit Wehrdienst bzw. Wehrersatzdienst zu
leisten, ist in Österreich nach dem Ausgang der Volksbefragung am 20.
Jänner 2013 von einer Mehrheit der teilnehmenden Wahlberechtigten
bestätigt worden. Auch wenn das Ergebnis der
Volksbefragung respektiert und umgesetzt gehört, so darf auch nicht
vergessen werden welche Kritikpunkte es am System Wehrpflicht gibt.
Der Zivildienst ist der Wehrersatzdienst, der junge
taugliche Männer verpflichtet einen 9-monatigen Dienst abzuleisten. Die
Regelung dafür ist sehr restriktiv. Auch wenn die Auswahl der
Trägerorganisation für die zukünftigen Zivildiener sehr flexibel
gehandhabt wird und dies große Zustimmung erfährt, zeichnen dennoch
Sanktionsdrohungen und Strafandrohungen für die Zivildiener diesen
Zwangsdienst aus.
Das Recht auf Privatsphäre, gerade wenn es um die persönliche
Gesundheit geht, gilt für Zivildiener im Krankenstand nicht. Sie
müssen den Vorgesetzten die Art der Erkrankung nennen. Vollkommen fehlt
auch die Basis von gewerkschaftlichen und arbeitsrechtlichen
Dienstverhältnissen, so wie die 38-Stundenwoche oder korrekte
Urlaubsregelungen wie im Gesundheits- und Sozialsystem üblich. Die
Situation dieser ohnehin außergewöhnlich nachteiligen
Arbeitsbedingungen wird durch die sonst dem Arbeitsrecht völlig fremde
Pönalisierung von Dienstpflichtverletzungen durch gerichtliche und
Verwaltungsstrafen im Zivildienstgesetz noch weiter verschärft. Das Zivildienstgesetz ist neben den gerichtlichen Straftaten nach den
§§ 58 und 59 ZDG gekennzeichnet von einer Fülle von
Verwaltungsübertretungen nach den §§60 ff Zivildienstgesetz.
Die Grafik zur Kriminalstatistik der Statistik Austria für die betreffenden Jahre 2004 – 2011 betreffend gerichtlicher Verurteilungen nach Militärstraf- und Zivildienstgesetz zeigt einen Ausschnitt von Strafanzeigen und deren Verurteilungen.
|
Jahr |
MilStG gesamt |
§ 7 MilStG Nichtbefolgung e. Einrufungsbefehls (bis 1 Jahr Freiheitsstrafe) |
§ 8 MilStG Unerlaubte Abwesenheit (bis 1 Jahr Freiheitsstrafe) |
§ 9 MilStG Desertion (bis 5 Jahre) |
§ 22 MilStG Körperverletzung e. Vorgesetzten/Tätlicher Angriff auf e. Vorgesetzten (bis 1 Jahr) |
§ 31 MilStG Militärischer Diebstahl (ein Jahr) |
ZivildienstG Gesamt (bis zu einem Jahr) |
|
2004 |
143 |
21 |
69 |
39 |
0 |
5 |
3 |
|
2005 |
165 |
15 |
66 |
69 |
2 |
6 |
11 |
|
2006 |
121 |
10 |
56 |
45 |
0 |
3 |
12 |
|
2007 |
121 |
14 |
55 |
32 |
4 |
8 |
13 |
|
2008 |
69 |
8 |
38 |
18 |
0 |
1 |
11 |
|
2009 |
70 |
13 |
35 |
18 |
0 |
1 |
17 |
|
2010 |
52 |
7 |
25 |
11 |
0 |
5 |
13 |
|
2011 |
41 |
8 |
16 |
16 |
1 |
0 |
1 |
Über die Verwaltungsstrafen bestehen soweit ersichtlich ist keine entsprechenden öffentlichen Statistiken.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Verwaltungsübertretungen nach §60-63 ZDG gab es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr und je nach §60, §61, §62 und §63?
2. Bei wie vielen Verwaltungsübertretungen nach §§60-63 ZDG kam es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 je zu einer Geldstrafe bzw. zu einer Freiheitsstrafe österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr, nach Bundesland und nach §60, §61, §62 und §63?
3. Wie viele Einsprüche wegen Verwaltungsübertretungen nach §60-63 ZDG wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 rechtzeitig erhoben österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr und je nach §60, §61, §62 und §63?
4. Wie viele Verwaltungsübertretungen betreffend Nichtbefolgung einer Weisung nach §64-66 ZDG gab es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr und je nach §64, §65 und §66
5. Bei wie vielen Verwaltungsübertretungen betreffend Nichtbefolgung einer Weisung §64-66 ZDG kam es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 je zu einer Geldstrafe bzw. zu einer Freiheitsstrafe österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr, nach Bundesland und nach §64, §65 und §66?
6. Wie viele Einsprüche wegen Verwaltungsübertretungen nach §64-66 ZDG wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 rechtzeitig erhoben, österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr und je nach §64, §65 und §66?
7. Wie viele Verwaltungsübertretungen betreffend Nichtbefolgung einer Weisung nach §67-68 ZDG gab es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr und je nach §67 und §68
8. Bei wie vielen Verwaltungsübertretungen betreffend Nichtbefolgung einer Weisung §67-68 ZDG kam es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 je zu einer Geldstrafe bzw. zu einer Freiheitsstrafe österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr, nach Bundesland und nach §67 und §68?
9. Wie viele Einsprüche wegen Verwaltungsübertretungen nach §67-68 ZDG wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 rechtzeitig erhoben, österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr und je nach §67 und §68?