13981/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.02.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Verwaltungsübertretungen nach Zivildienstgesetz

BEGRÜNDUNG

 

Die Verpflichtung männlicher Staatsbürger, eine bestimmte Zeit Wehrdienst bzw. Wehrersatzdienst zu leisten, ist in Österreich nach dem Ausgang der Volksbefragung am 20. Jänner 2013 von einer Mehrheit der teilnehmenden Wahlberechtigten bestätigt worden. Auch wenn das Ergebnis der Volksbefragung respektiert und umgesetzt gehört, so darf auch nicht vergessen werden welche Kritikpunkte es am System Wehrpflicht gibt.

Der Zivildienst ist der Wehrersatzdienst, der junge taugliche Männer verpflichtet einen 9-monatigen Dienst abzuleisten. Die Regelung dafür ist sehr restriktiv. Auch wenn die Auswahl der Trägerorganisation für die zukünftigen Zivildiener sehr flexibel gehandhabt wird und dies große Zustimmung erfährt, zeichnen dennoch Sanktionsdrohungen und Strafandrohungen für die Zivildiener diesen Zwangsdienst aus.

Das Recht auf Privatsphäre, gerade wenn es um die persönliche Gesundheit geht, gilt für Zivildiener im Krankenstand nicht. Sie müssen den Vorgesetzten die Art der Erkrankung nennen. Vollkommen fehlt auch die Basis von gewerkschaftlichen und arbeitsrechtlichen Dienstverhältnissen, so wie die 38-Stundenwoche oder korrekte Urlaubsregelungen wie im Gesundheits- und Sozialsystem üblich. Die Situation dieser ohnehin außergewöhnlich nachteiligen Arbeitsbedingungen wird durch die sonst dem Arbeitsrecht völlig fremde Pönalisierung von Dienstpflichtverletzungen durch gerichtliche und Verwaltungsstrafen im Zivildienstgesetz noch weiter verschärft.
Das Zivildienstgesetz ist neben den gerichtlichen Straftaten nach den §§ 58 und 59 ZDG gekennzeichnet von einer Fülle von Verwaltungsübertretungen nach den §§60 ff Zivildienstgesetz.


Die Grafik zur Kriminalstatistik der Statistik Austria für die betreffenden Jahre 2004 – 2011 betreffend gerichtlicher Verurteilungen nach Militärstraf- und Zivildienstgesetz zeigt einen Ausschnitt von Strafanzeigen und deren Verurteilungen.

 

Jahr

MilStG

gesamt

§ 7 MilStG

Nichtbefolgung e. Einrufungsbefehls (bis 1 Jahr Freiheitsstrafe)

§ 8 MilStG

Unerlaubte Abwesenheit

(bis 1 Jahr Freiheitsstrafe)

§ 9 MilStG

Desertion (bis 5 Jahre)

§ 22 MilStG

Körperverletzung e. Vorgesetzten/Tätlicher Angriff auf e. Vorgesetzten (bis 1 Jahr)

§ 31 MilStG

Militärischer Diebstahl (ein Jahr)

ZivildienstG

Gesamt (bis zu einem Jahr)

2004

143

21

69

39

0

5

3

2005

165

15

66

69

2

6

11

2006

121

10

56

45

0

3

12

2007

121

14

55

32

4

8

13

2008

69

8

38

18

0

1

11

2009

70

13

35

18

0

1

17

2010

52

7

25

11

0

5

13

2011

41

8

16

16

1

0

1



Über die Verwaltungsstrafen bestehen soweit ersichtlich ist keine entsprechenden öffentlichen Statistiken.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    Wie viele Verwaltungsübertretungen nach §60-63 ZDG gab es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr und je nach §60, §61, §62 und §63?

2.    Bei wie vielen Verwaltungsübertretungen nach §§60-63 ZDG kam es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 je zu einer Geldstrafe bzw. zu einer Freiheitsstrafe österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr, nach Bundesland und nach §60, §61, §62 und §63?

3.    Wie viele Einsprüche wegen Verwaltungsübertretungen nach §60-63 ZDG wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 rechtzeitig erhoben österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr und je nach §60, §61, §62 und §63?

4.    Wie viele Verwaltungsübertretungen betreffend Nichtbefolgung einer Weisung nach §64-66 ZDG gab es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr und je nach §64, §65 und §66

5.    Bei wie vielen Verwaltungsübertretungen betreffend Nichtbefolgung einer Weisung §64-66 ZDG kam es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 je zu einer Geldstrafe bzw. zu einer Freiheitsstrafe österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr, nach Bundesland und nach §64, §65 und §66?

6.    Wie viele Einsprüche wegen Verwaltungsübertretungen nach §64-66 ZDG wurden  in den Jahren 2010, 2011 und 2012 rechtzeitig erhoben, österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr und je nach §64, §65 und §66?


7.    Wie viele Verwaltungsübertretungen betreffend Nichtbefolgung einer Weisung nach §67-68 ZDG gab es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr und je nach §67 und §68

8.    Bei wie vielen Verwaltungsübertretungen betreffend Nichtbefolgung einer Weisung §67-68 ZDG kam es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 je zu einer Geldstrafe bzw. zu einer Freiheitsstrafe österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr, nach Bundesland und nach §67 und §68?

9.    Wie viele Einsprüche wegen Verwaltungsübertretungen nach §67-68 ZDG wurden  in den Jahren 2010, 2011 und 2012 rechtzeitig erhoben, österreichweit insgesamt und aufgelistet nach Jahr und je nach §67 und §68?