13991/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.02.2013
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textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Jarolim, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend die Entführung einer Minderjährigen nach Algerien
Die vierjährige Tochter der österreichischen Staatsbürgerin Petra Mata wurde im Jahr 2010 von ihrem Vater, einem algerischen Staatsbürger namens Rahal, entführt. Frau Mata stellte einen Antrag gemäß dem Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, erstattete Strafanzeige an Interpol, brachte eine Eingabe an die Staatsanwaltschaft Wien mit der begründeten Anregung ein, gegen den Verdächtigen Rahal (gegen den bereits ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde) einen internationalen Haftbefehl zu erlassen, um seiner habhaft zu werden, und sprach auch bei der Algerischen Botschaft vor. Alle ihre Bemühungen blieben ohne Erfolg, ihre Tochter ist immer noch außer Landes.
Mittlerweile ist durch ein von Frau Mata beigezogenes Detektivbüro bekannt geworden, dass sich Rahal mit dem Kind in Algerien aufhält. Laut Verbalnote der Algerischen Botschaft vom 26.09.2012 unter Anschluss einer Zusammenfassung der algerischen Ermittlungen ist der tatsächliche Kindesvater nicht Ahmed Rahal, als der er sich ausgegeben hatte, sondern Mohammed Rahal und hält sich derzeit mit seiner Tochter in Abdelouireth, Djenat, Wilaya of Bourmerdes, Algerien, auf. Mohammed Rahal hatte sich nämlich in Österreich unter dem Namen seines Bruders Ahmed Rahal ausgegeben. Laut Note der Botschaft lauten die tatsächlichen Daten des Kindesvaters folgendermaßen: Mohammed Rahal, geboren am 25.12.1977 in Bordj Menaiel, Eltern: Lounes und Khira Lafraoui.
Nachdem sich Frau Matas Rechtsanwalt, Dr. Adrian Hollaender, mit der Bitte um Vermittlung und Unterstützung an Sie gewandt hatte, kam es zu einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin des Ministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, das aber dem Vernehmen nach wenig konstruktiv verlief.
In einem kurze Zeit später erhaltenen Schreiben des Ministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten wurde Frau Mata mitgeteilt, dass seitens des Ministeriums alles konsularisch Mögliche zur Rückholung von Frau Matas Tochter (in dem Schreiben Ihres Ressorts einmal als „Sarah Louis“, einmal als „Sarah Luisa“
bezeichnet) unternommen worden sei. Ob das Ministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, wie im erwähnten Telefonat erbeten, mit der algerischen Botschaft in Wien Rücksprache gehalten hat und wenn ja, mit welchem Ergebnis, wurde von Ihrem Ressort nicht erläutert, es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass die österreichische Botschaft in Algier bereits mehrmals an das algerische Außenministerium herangetreten sei.
Des Weiteren wurde seitens einer Mitarbeiterin des Ministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten schriftlich mitgeteilt, dass Herr Rahal Mitte Februar 2010 von der Staatsanwaltschaft Wien zur weltweiten Fahndung ausgeschrieben worden sei. Bis zu diesem Zeitpunkt lagen Frau Mata nur Informationen über einen - in Algerien wohl wirkungslosen - europäischen Haftbefehl, nicht aber über eine weltweite Fahndung vor. Daher wurde das Ministerium für europäische und internationale Angelegenheiten um Mitteilung ersucht, worauf die erteilte Information einer Ausschreibung zur weltweiten Fahndung konkret beruhe, damit Frau Mata diese Information, die für sie in der Tat hilfreich wäre, weil dann ein amtswegiges Einschreiten der Behörden in Algerien begehrt werden könnte, verwerten kann.
Diese schriftlich an das Ministerium für europäische und internationale Angelegenheiten herangetragene Frage wurde nicht beantwortet.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1) Hat das Ministerium für europäische und internationale Angelegenheiten mit der algerischen Botschaft in Wien bezüglich deren Zusage von Maßnahmen zur Rückführung der entführten Minderjährigen Rücksprache gehalten? Zu welchem Ergebnis führte diese Rücksprache?
2) Worauf beruht die seitens des Ministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten schriftlich ergangene Mitteilung, dass Herr Rahal Mitte Februar 2010 von der Staatsanwaltschaft Wien zur weltweiten Fahndung ausgeschrieben worden sei?
3) Hat Ihr Ressort den Umstand, dass Herr Rahal Mitte Februar 2010 von der Staatsanwaltschaft Wien zur weltweiten Fahndung ausgeschrieben worden sei, dem algerischen Außenministerium bekanntgegeben? Wie reagierte das algerische Außenministerium auf diese Information? Welche weitere Vorgehensweise wurde in diesem Zusammenhang festgelegt?
4) Hat das Ministerium für europäische und internationale Angelegenheiten die Verbalnote der Algerischen Botschaft vom 26.09.2012, in welcher Detailangaben zum Aufenthaltsort des Täters enthalten sind, den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis gebracht? Wann ist die Weiterleitung dieser Information erfolgt?
5) Hat das Ministerium für europäische und internationale Angelegenheiten die Verbalnote der Algerischen Botschaft vom 26.09.2012, in welcher Detailangaben zum Aufenthaltsort des Täters enthalten sind, an Interpol weitergeleitet? Wann ist die Weiterleitung dieser Information erfolgt?
6) Wie beurteilen sie in gegebenem Zusammenhang die völkerrechtliche Schutzpflicht für österreichische Staatsbürger in bzw. gegenüber anderen Ländern?