13993/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.02.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres
betreffend die Finanzierung der Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren
Die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentren werden auf Grund eines Auftragsvertrages gemäß § 25 Abs. 3 SPG gemeinsam vom Bundesministerium für Frauen und Öffentlichen Dienst und vom Bundesministerium für Inneres finanziert. Ab dem Jahr 2013 gibt es ein neues Finanzierungsmodell für die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentren, das auf zwei Parametern basiert. Zum einen wird die grundlegende Infrastruktur für eine vereinbarte Fallzahl durch einen Fixbetrag gesichert und zum anderen gebührt bei steigender KlientInnenzahl darüber hinaus ein zusätzlicher Pauschalbetrag.
In den flächenmäßig größten Bundesländern haben die Gewaltschutzzentren aufgrund der geografischen und infrastrukturellen Gegebenheiten auch Außenstellen eingerichtet, damit die von Gewalt betroffenen Personen auch im ländlichen Raum leicht erreichbare Anlaufstellen haben. Bei der Finanzierung dieser Außenstellen sind die Gewaltschutzzentren aufgrund des neuen Finanzierungsmodells jedoch in einem stärkeren Ausmaß von Förderungen des jeweiligen Bundeslandes abhängig.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie viele Außenstellen von Gewaltschutzzentren gibt es in
Österreich insgesamt und nach Bundesländern aufgegliedert?
2) Wie bzw. von welcher Stelle werden die Außenstellen der
Gewaltschutzzentren derzeit in welchem Ausmaß finanziert?
3) In welcher Form wird die regionale Betreuung durch die
Gewaltschutzzentren in den Bundesländern im Auftragsvertrag
sichergestellt?
4) Wie hoch ist der jährliche Fixbetrag den die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentren
in den einzelnen Bundesländern im Rahmen des Auftragsvertrages von Ihrem
Ressort erhalten?
5) Wie hoch ist die mit Ihrem Ressort vereinbarte Fallzahl in den
einzelnen Bundesländern?
6) Ab welcher Fallzahl gibt es von Ihrem Ressort einen zusätzlichen
Pauschalbetrag und in welcher Höhe ist dieser Pauschalbetrag budgetiert?
7) Ist durch das neue Finanzierungsmodell gewährleistet, dass die Außenstellen der Interventionsstellen in den Bundesländern in der derzeitigen Form weiterbestehen können?