13996/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.02.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst

betreffend die Finanzierung der Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren

BEGRÜNDUNG

 

Die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentren werden auf Grund eines Auftragsvertrages gemäß § 25 Abs. 3 SPG gemeinsam vom Bundesministerium für Frauen und Öffentlichen Dienst und vom Bundesministerium für Inneres finanziert. Ab dem Jahr 2013 gibt es ein neues Finanzierungsmodell für die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentren, das auf zwei Parametern basiert. Zum einen wird die grundlegende Infrastruktur für eine vereinbarte Fallzahl durch einen Fixbetrag gesichert und zum anderen gebührt bei steigender KlientInnenzahl darüber hinaus ein zusätzlicher Pauschalbetrag.

In den flächenmäßig größten Bundesländern haben die Gewaltschutzzentren aufgrund der geografischen und infrastrukturellen Gegebenheiten auch Außenstellen eingerichtet, damit die von Gewalt betroffenen Personen auch im ländlichen Raum leicht erreichbare Anlaufstellen haben. Bei der Finanzierung dieser Außenstellen sind die Gewaltschutzzentren aufgrund des neuen Finanzierungsmodells jedoch in einem stärkeren Ausmaß von Förderungen des jeweiligen Bundeslandes abhängig.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Außenstellen von Gewaltschutzzentren gibt es in Österreich insgesamt und nach Bundesländern aufgegliedert?


 

2)    Wie bzw. von welcher Stelle werden die Außenstellen der Gewaltschutzzentren derzeit in welchem Ausmaß finanziert?

3)    In welcher Form wird die regionale Betreuung durch die Gewaltschutzzentren in den Bundesländern im Auftragsvertrag sichergestellt?

4)    Wie hoch ist der jährliche Fixbetrag den die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie/Gewaltschutzzentren in den einzelnen Bundesländern im Rahmen des Auftragsvertrages von Ihrem Ressort erhalten?

5)    Wie hoch ist die mit Ihrem Ressort vereinbarte Fallzahl in den einzelnen Bundesländern?

6)    Ab welcher Fallzahl gibt es von Ihrem Ressort einen zusätzlichen Pauschalbetrag und in welcher Höhe ist dieser Pauschalbetrag budgetiert?

7)    Ist durch das neue Finanzierungsmodell gewährleistet, dass die Außenstellen der Interventionsstellen in den Bundesländern in der derzeitigen Form weiterbestehen können?