14001/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.02.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mario Kunasek,
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Grotesken rund um die Wachdienste in der Starhemberg-Kaserne
Mit Befehl vom 25.01.2013 (GZ S93384/4-MilKdo W/Kdo/StbAbt3/2013) wurde angeordnet, dass das Militärkommando Wien ab 04.02.2013 den Wachdienst für die Starhemberg-Kaserne stellen soll. Der Einsatz von Grundwehrdienern ist nicht erlaubt. Diese Anordnung erfolgt aufgrund des „Pilotprojekts 2: Reduktion von Funktionssoldaten“. Es wurde im Rahmen der Bearbeitung und Umsetzung dieses Pilotprojekts mit GZ S93384/22-SKFüKdo/J5/2012 angeordnet, ab 01.01.2013 keinen Grundwehrdiener für den Wachdienst in der Starhemberg-Kaserne einzuteilen. Bis zum voraussichtlichen Abschluss der baulichen Maßnahmen in der Starhemberg-Kaserne im April 2013 ist die Wache in der Stärke 1:1 durch Kaderpersonal zu stellen.
Durch den Kasernenkommandanten der Starhemberg-Kaserne wurde mit GZ S93384/13-FüUZ/2012 gemeldet, dass zwar die Chargen vom Tag ohne Grundwehrdiener, nicht jedoch die Wache gestellt werden könnte. Das Militärkommando Wien meldete mit S93384/8-MilKdo W/Kdo/StbAbt3/2012, dass ab 07 01 2013 die Wachgestellung für die die Starhemberg-Kaserne aufgrund des Fehlens von Kaderpersonal nicht durchführbar sei. Aus diesem Grund wurde zunächst wegen Dringlichkeit die 3.PzGrenBrig aus Mautern beauftragt, das Personal für den Wachdienst von 07 01 bis 04 02 2013 zu stellen. Was natürlich zu Mehrkosten, bedingt durch die notwendigen Dienstreisen zum Wachdienst, führte. Derzeit sollen unter anderem Gruppenkommandanten der Garde Wachdienste in der Stärke 1:1 übernehmen, was personell kaum möglich ist.
Aus einem uns vorliegenden Schrieben (GZ S92252/31-Transf/2012) geht hervor, dass die militärische Nutzung der Starhemberg-Kaserne mit spätestens 30.06.2015 enden soll. Angesichts der Einstellung der militärischen Nutzung erscheinen Investitionen in die Infrastruktur der Starhemberg-Kaserne äußerst fragwürdig
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende
Anfrage:
1. Welche Kosten verursachte der Wachdienst in der Starhemberg-Kaserne im Jänner 2012?
2. Welche Kosten verursachte der Wachdienst in der Starhemberg-Kaserne im Jänner 2013?
3. Wie viele Wachdienste wurden von der 3.PzGrenBrig aus Mautern abgeleistet?
4. Wie viele Mannstunden vielen dadurch an?
5. Welche Kosten entstanden dadurch?
6. Wie wurde die Anreise (Mautern – Wien) zum Wachdienst durchgeführt?
7. Welche konkreten Investitionen in die Starhemberg-Kaserne werden im Detail durchgeführt?
8. Welche Kosten entstehen dadurch?
9. Wann ist die Beendigung der militärischen Nutzung der Starhemberg – Kaserne geplant?
10. Warum wird Geld in die Kaserneninfrastruktur einer Liegenschaft investiert, deren militärische Nutzung in absehbarer Zeit endet?
11. Sowohl seitens des Kasernenkommandanten der Starhemberg-Kaserne, als auch seitens des Militärkommandos Wien wurde erklärt, dass die Wachgestellung für die die Starhemberg-Kaserne aufgrund des Fehlens von Kaderpersonal nicht durchführbar sei. Wie kann jetzt gewährleistet werden, dass das Militärkommando Wien ab 04.02.2013 den Wachdienst für die Starhemberg-Kaserne stellt?
12. Da sich die Österreichische Bevölkerung klar für den Erhalt der Wehrpflicht ausgesprochen hat, warum wird dieses Pilotprojekt weiterhin fortgeführt?