14031/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.02.2013
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Anfrage
des Abgeordneten Dr. Graf
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Verweigerung des Interpellationsrechtes der Abgeordneten zum Nationalrate durch den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
Am 16. November 2012 stellten wir eine Anfrage (13066/J) an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, Dr. Karlheinz Töchterle bezüglich der Nebenbeschäftigung von Universitätslehrern gem. § 154 BDG. Zwei Monate später erhielten wir eine sehr unzufriedenstellende Antwort (12792/AB).
Laut der Antwort des Bundesministers Dr. Töchterle "ist nicht bekannt, wie viele beamtete und angestellte Angehörige des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals eine Nebenbeschäftigung ausüben. Von einer diesbezüglichen Erhebung an den Universitäten wurde aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufwands Abstand genommen." Diese Aussage ist nach unserer Auffassung nicht nachvollziehbar und unzureichend.
Folglich richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende
ANFRAGE
1. Warum ist der Aufwand für die Erhebung der Nebenbeschäftigung von beamteten und angestellten Angehörigen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals laut Ihrer Aussage unverhältnismäßig hoch? Begründen Sie dies anhand einer Rechtsgüterabwägung.
2. Gibt es an den Universitäten elektronische Zeiterfassungssysteme, in denen die Universitätslehrer ihre Tätigkeiten eintragen können?
3. Wenn ja, wie begründen Sie dann Ihre Aussage, dass der Aufwand zur Erfassung zu hoch ist?
4. Wenn nein, ist ein derartiges System geplant?
5. Gemäß § 13e des UG 2002 ist über die Leistungsvereinbarung eine Verbesserung des Betreuungsverhältnisses anzustreben. Wie kann man eine bessere Betreuungsrelation erreichen, wenn keine Berechnungen der Universitätslehrer bezüglich des Zeitaufwandes für Lehre und Forschung, sowie deren Nebenbeschäftigungen vorliegen? Bitte erläutern Sie dies im Detail.