14033/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.02.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Vock
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Umstellung von Unabhängiger Finanzsenat (UFS) auf Finanzgerichtshof
Seit 1.1.2003 entscheidet der Unabhängige Finanzsenat (UFS) über Berufungen und Beschwerden gegen Bescheide eines Finanzamtes in Steuer-, Beihilfen- oder Finanzstrafsachen oder eines Zollamtes in Zoll- oder Finanzstrafsachen. Mit 1.1.2014 soll der UFS in den Finanzgerichtshof umgewandelt werden.
Im Zuge einer Berufung wurde einem Steuerberater von einem Referenten mündlich mitgeteilt, dass die eingebrachte Berufung durch den UFS voraussichtlich im Jahre 2013 nicht mehr erledigt wird, sondern die Berufung an den Finanzgerichtshof weitergeleitet werden wird. Wenn diese Information richtig verstanden wurde, würde dies bedeuten, dass die Behörde davon ausgeht, dass über ein Jahr lang keine Entscheidung in diesem Fall erfolgen wird.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage
1. Wie viele Fälle lagen per 31.12.2012 beim UFS zur Entscheidung vor (wenn möglich bitte aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereichen und Außenstellen)?
2. Wie hoch ist in Summen der Streitwert für diese vorliegenden Fälle per 31.12.2012 (wenn möglich bitte aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereichen und Außenstellen)?
3. Wie lange dauerten durchschnittlich die Verfahren beim UFS, bis im Jahre 2012 die Entscheidungen gefällt wurden (wenn möglich bitte aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereichen und Außenstellen)?
4. Wie lange dauerten durchschnittlich die Verfahren beim UFS, bis im Jahre 2011 die Entscheidungen gefällt wurden (wenn möglich bitte aufgeschlüsselt nach Geschäftsbereichen und Außenstellen)?
5. Ist zu erwarten, dass Berufungen aus dem Jahre 2012 tatsächlich erst im Jahre 2014 oder später entschieden werden?
6. Wenn ja, welchen Tätigkeiten geht der UFS im Jahr 2013 nach?
7. Wenn nein, weshalb wurde von einem Mitarbeiter eine derartige Auskunft gegeben?