1404/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

 

betreffend die Verbesserung des Schutzes von Kindern.

 

 

Der Kinderschutz ist zweifelsfrei eine Anliegen, das jedem Bürger wichtig sein sollte. Trotzdem kommt es immer wieder zu gewalttätigen Übergriffen gegen Kleinkinder, die zum Teil erhebliche Verletzungen nach sich ziehen. Im „Fall Luca“, über den medial intensiv berichtet wurde, führten diese Mißhandlungen sogar zum Tod.

Von Herrn Roman Ertl wurde im März 2007 eine Bürgerinitiative betreffend "Gewalt in der Familie - Mehr Schutz für Kinder" eingebracht. Diese Petition fordert die Wiedereinführung der am 10.08.2001 abgeschafften Anzeigepflicht für Ärzte bei Fällen schwerer Kindesmisshandlung (§ 54 Abs. 5 Ärztegesetz). Dieses Anliegen wurde gegen die Stimmen der FPÖ in der Sitzung des Petitionsausschusses am 20.09.2007 abgelehnt.

 

In ihren ersten Reden haben Sie angekündigt, sich verstärkt dem Thema Kinderschutz widmen zu wollen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Treten Sie dafür ein, die Anzeigepflicht für Ärzte bei Fällen schwerer Kindesmißhandlung wieder gesetzlich zu verankern?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wenn ja, für wann ist die Vorlage eines Minististerialentwurfes bzw. eines Ministinisterratsvortrages in Aussicht genommen?