14043/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Identifizierung landwirtschaftlicher Flächen mithilfe der AMA-Hofkarten auf Basis von Luftbildern (Orthofotos).

 

Invekos (Integriertes Verwaltung- und Kontrollsystem) ist ein durch die EU schrittweise eingeführtes System zur Durchsetzung einer einheitlichen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in den EU-Mitgliedstaaten.

Die Europäische Union sieht als Bestandteil des Invekos ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen vor. Weiters wird der verpflichtende Einsatz von computergestützten geografischen Informationstechniken (GIS) einschließlich Luft- oder Satellitenbildern vorgeschrieben. (Homepage Lebensministerium)

In Österreich erfolgt die Feststellung der Größe von landwirtschaftlichen Flächen durch Luftbilder (Orthofotos), die die Grundlage der AMA-Hofkarten bilden. Im Rahmen des INVEKOS-GIS (Geografisches Informations-System) wird ein Luftbild mit darübergelegter digitaler Katastermappe zur Verfügung gestellt. Das INVEKOS-GIS ist verpflichtend bei der Flächenermittlung im Rahmen der Antragstellung zu verwenden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Seit wann werden Luftbilder (Orthofotos) zur Größenfeststellung landwirtschaftlicher Flächen durch die AMA verwendet?

 

2.    Wie oft wurde eine Befliegung zur Produktion von Luftbildern für die Landwirtschaft (AMA-Hofkarte) in Österreich durchgeführt ( aufgeschlüsselt nach Jahren)?


 

3.    Ist in Österreich eine Flächenfeststellung in der Landwirtschaft durch Satelliten möglich?

 

4.    Wenn ja, warum wird auf diese Variante der Flächenfeststellung in der Landwirtschaft verzichtet?

 

5.    Wurde ein Kostenvergleich zwischen einer Flächenfeststellung durch Befliegung (Orthofotos) und Satellitenaufnahmen durchgeführt?

 

6.    Wenn ja, zu welchem Ergebnis kam dieser Vergleich?

 

7.    Wenn nein, warum nicht?

 

8.    Welche Firmen wurden damit beauftragt, die Luftbilder (Orthofotos) als Grundlage für die AMA-Hofkarten, anzufertigen?

 

9.    Wann erfolgten jeweils die Ausschreibungen zur Herstellung von Luftbildern für die AMA-Hofkarten?

 

10. Wie viele Firmen beteiligten sich an der Ausschreibung zur Herstellung von Luftbildern für die AMA-Hofkarten?

 

11. Welche Kosten entstanden durch die Herstellung von Luftbildern für Invekos-GIS für die Landwirtschaft (aufgelistet nach Jahren)?

 

12. Welche Systeme zur digitalen Flächenfeststellung im landwirtschaftlichen Bereich verwenden die anderen EU-Länder (aufgelistet nach Land und System)?

 

13. Ist es richtig, dass in einem Großteil der EU-Länder die Flächenerfassung über Satelliten erfolgt?

 

14. Ist seitens der Europäischen Union vorgeschrieben, eine Flächenfeststellung in der Landwirtschaft zwingend über Luftbilder (Orthofotos durch Befliegung) vorzunehmen?

 

15. Welche europäischen bzw. österreichischen Gesetze, Verordnungen bzw. Richtlinien legen den Zeitraum der notwendigen Flächenfeststellungen durch Befliegungen bzw. Satellitenaufnahmen fest?

 

16. In welchen Abständen stellen die anderen EU-Länder die Größe landwirtschaftlicher Flächen durch Befliegung bzw. Satellit fest?

 

17. Warum richtet sich die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge in der Landwirtschaft nicht auch nach der festgestellten Größe und Nutzung der festgestellten Fläche durch die AMA?


 

18. Gibt es seitens des Lebensministeriums Initiativen, festgestellte Flächendifferenzen zwischen Luftbildern (AMA-Hofkarte) und Grundstücksverzeichnis in Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge anzupassen?

 

19. Wenn nein, warum nicht?

 

20. Warum werden Flächendifferenzen nur im Fall eines Nachteils für die Landwirte korrigiert?