1405/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2009
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und anderer Abgeordneten

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend „Rathausfrau“

 

Als ironische Aktion mit ernstem Hintergrund verstehen die Wiener Grünen ihren Wettbewerb zum Thema "Rathausfrau", wo ein weibliches Repräsentationssymbol als Alternative zur Skulptur des Rathausmannes „erfunden“ werden soll, wie diverse Medien berichteten.

 

Eine „Rathausfrau“ auf dem Wiener Rathaus an Stelle des Rathausmannes zu installieren, hat allerdings auch denkmalschutzrechtliche Fragen zu berücksichtigen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende

 

Anfrage:

 

  1. Steht das Wiener Rathaus inklusive des Rathausmanns unter Denkmalschutz und wenn ja seit wann?
  2. Welche denkmalschutzrechtlichen Konsequenzen hätte der Ersatz des Rathausmanns durch eine sog. „Rathausfrau“ für den Eigentümer des Rathauses, die Stadt Wien?
  3. Wurde das Bundesdenkmalamt bereits mit dem Ersatz des Rathausmanns durch eine sog. „Rathausfrau“ befasst?
  4. Wenn ja wann und mit welchen denkmalschutzrechtlichen Schlussfolgerungen?